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Saarland
Kammer will Berufsordnung für Apotheken-Impfungen ändern
Ab März können Apotheker und Krankenkassen Modellvorhaben zu Grippeschutzimpfungen in Apotheken vereinbaren – denn dann tritt das kürzlich beschlossene Masernschutzgesetz in Kraft. Damit Apotheker aber auch aus rechtlicher Sicht impfen dürfen, müssen viele Apothekerkammern noch ihre Berufsordnungen ändern. Die Apothekerkammer Saarland hat eine solche Änderung bereits vorbereitet. Die Ärzte im Saarland sind allerdings wenig begeistert.
Kurz vor Weihnachten winkte der Bundesrat das Masernschutzgesetz durch. Neben den Wiederholungsverordnungen wird es Apothekern, Gruppen von Apothekern oder Landesapothekerverbänden demnach künftig möglich sein, mit Krankenkassen Modellvorhaben zu Grippeschutzimpfungen in den Apotheken zu vereinbaren. (Hier erfahren Sie mehr über die Modellvorhaben.) Die Apotheker müssen dafür allerdings vorher geschult werden.
Impfungen in Apotheken sind jedoch gar nicht so einfach einzuführen. Da wäre zunächst einmal das Berufsrecht: Die Berufsordnungen der Apotheker lassen solche – eigentlich ärztlichen – Tätigkeiten derzeit schlichtweg nicht zu. Für die Apotheker gibt es nicht – wie bei den Ärzten – eine bundesweit gültige Muster-Berufsordnung, an die sich die Kammern in den einzelnen Regionen dann anpassen (können).
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Nachdem der Beschluss des Bundestages und des Bundesrates zu den Modellvorhaben nun feststehen, gibt es bei den Kammern erste Regungen, das Berufsrecht zu ändern. Ein Sprecher der Kammer des Saarlandes erklärte gegenüber DAZ.online:
Es ist angedacht, die Berufsordnung der Apothekerkammer des Saarlandes mit Blick auf die ab März möglichen Modellvorhaben zu Grippeschutzimpfungen in Apotheken zu ändern. Derzeit heißt es in der Berufsordnung: ‚Die Ausübung der Heilkunde verstößt gegen das Berufsrecht‘. Künftig soll es aber heißen: ‚Die Ausübung der Heilkunde verstößt gegen das Berufsrecht, sofern nicht ausdrücklich vom Gesetzgeber vorgesehen.‘ Damit wollen wir den impfwilligen Apothekern/-innen die Möglichkeit geben, gesetzlich vorgesehene Instrumente umzusetzen.“
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