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Gewissensfreiheit von Apothekern
Apotheker durfte Abgabe der „Pille danach“ verweigern
ADF international: Erste Entscheidung dieser Art
Andreas K. erhielt in seinem Prozess Unterstützung von ADF international – laut Webseite eine „weltweit tätige Menschenrechtsorganisation, die sich für die Freiheit und Würde aller Menschen einsetzt“ und „kostenlosen Rechtsbeistand zum Schutz und zur Förderung der Glaubensfreiheit, des Lebensrechtes, der Familienrechte sowie der Meinungs- und Redefreiheit“ bietet.
Die Organisation betont in einer Pressemitteilung, dass zum ersten Mal ein deutsches Gericht das Recht eines Apothekers bestätigt habe, im Beruf nach seinem Gewissen zu handeln. Felix Böllmann, Rechtsberater von ADF International, sagt: „Niemand sollte gezwungen werden, zwischen Gewissen und Beruf entscheiden zu müssen. In den nationalen Gesetzen sind die Gewissensrechte von Apothekern oftmals und manchmal auch absichtlich nicht definiert. Trotzdem ist das Recht, nach seinem Gewissen zu handeln, ein Grundrecht und wie in jedem Beruf sollten auch Apotheker darin geschützt werden. Jeder Bereich im Leben wird durch tiefe persönliche Überzeugungen beeinflusst. Diese können nicht einfach in einer professionellen Umgebung abgelegt werden“. Das Berliner Berufsgericht habe nun anerkannt, dass der Apotheker nicht gegen das Gesetz verstoßen habe und nicht dazu gezwungen werden dürfe, gegen seine persönlichen Überzeugungen zu handeln.
In der Meldung von ADF international heißt es weiter, dass medizinisches Personal in ganz Europa gesetzlich davor geschützt werde gegen sein Gewissen handeln zu müssen. „Apotheker befinden sich allerdings in einer rechtlichen Grauzone, wenn es um den Schutz ebendieser Gewissensrechte geht“. Für Böllmann ist die Berliner Entscheidung daher ein „positives und ermutigendes Urteil“. „Eine freie Gesellschaft ist darauf angewiesen, dass ihre Bürger gewissenhaft handeln, wie es in diesem Fall der Apotheker tat”, so der Jurist.
Kammer geht in die nächste Instanz
Rechtskräftig ist das Urteil allerdings nicht. Die Apothekerkammer Berlin hat Berufung eingelegt, über die das des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg entscheiden wird.
7 Kommentare
Gewissensfreiheit
von V. M. S. am 23.01.2020 um 12:16 Uhr
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Sehr gut! :-) :-) :-)
von Mareike am 22.01.2020 um 18:06 Uhr
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Respekt für die Entscheidung des Gerichts
von E. Geitner am 19.01.2020 um 23:32 Uhr
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Pille danach
von Antje Bauer am 18.01.2020 um 16:15 Uhr
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AW: Pille danach
von Mareike am 22.01.2020 um 18:17 Uhr
AW: Pille danach
von Andreas am 24.01.2020 um 16:36 Uhr
AW: Pille danach
von Friedrich am 24.01.2020 um 19:39 Uhr
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