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Gewissensfreiheit von Apothekern
Apotheker durfte Abgabe der „Pille danach“ verweigern
Wer einst in der Undine-Apotheke in Berlin-Neukölln die „Pille danach“ kaufen wollte, lief auf: Der Apothekenbetreiber und gläubige Katholik Andreas K. verweigerte die Abgabe aus Gewissensgründen. Die Apothekerkammer Berlin hielt dies für unzulässig und leitete ein berufsrechtliches Verfahren gegen ihn ein. Nun vermeldet die Menschenrechtsorganisation ADF international einen juristischen Erfolg für den Pharmazeuten, der seine Apotheke mittlerweile aufgegeben hat.
Seit September 2018 ist die Undine-Apotheke im Berliner Bezirk Neukölln, an der Grenze zu Kreuzberg, geschlossen. Obwohl der einstige Betreiber Andreas K. noch nicht im Rentenalter ist, hatte er genug von der Offizin, von 60-Stunden-Wochen und der immer drückenderen Bürokratie.
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Bekanntheit erlangte K. über Berlin hinaus, weil er bereits im Eingangsbereich seiner Apotheke auf einem Zettel bekanntmachte, dass er keine „Pille danach“ abgibt. Der gläubige Katholik und glühende Hertha-Fan – beide Leidenschaften waren in seiner Offizin und im Schaufenster unübersehbar – hat feste Überzeugungen, was das Leben und seine Entstehung betrifft: Für ihn beginnt das Leben mit der Empfängnis – und es verdient ohne Wenn und Aber absoluten Schutz. Sein Gewissen erlaubte es ihm daher nicht, die „Pille danach“ abzugeben. Angesichts der Tatsache, dass sein Kiez nicht an Apotheken-Unterversorgung leidet, war das rein praktisch sicherlich zu verkraften: Wer wirklich die „Pille danach“ wollte, dürfte keine großen Probleme gehabt haben, sie anderweitig zu beschaffen.
Auch sonstige Verhütungsmittel gab es in der Undine-Apotheke nicht ohne persönlichen „Beipackzettel“. Darin warb K. für einen verantwortungsvollen Umgang mit Verhütungsmitteln und betonte, dass Kinder das Leben bereichern.
Mit dieser Haltung hat K. auch den Unmut von AktivistInnen auf sich gezogen: Anschläge auf seine Apotheke, bei denen Fensterscheiben zu Bruch gingen oder Farbbeutel geworfen wurden, gab es immer wieder.
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Die Berliner Apothekerkammer kritisierte sein Vorgehen zwar, hielt aber lange die Füße still. Dann kam es doch zu einer berufsrechtlichen Klage. Dem Apotheker wurde vorgeworfen, in vier Fällen „entgegen bestehender Verpflichtung die im öffentlichen Interesse gebotene Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung nicht gewährt und damit der Gesundheit des einzelnen Menschen und des gesamten Volkes nicht gedient zu haben“. Zudem soll er ohne gesetzliche Grundlage personenbezogene Daten zweckwidrig verwendet haben.
Neben der Abgabeverweigerung der „Pille danach“ wurde dem Apotheker vorgeworfen, er habe in diesem Zusammenhang unaufgefordert „Zettel mit religiös und weltanschaulich motiviertem Inhalt“ gegen die Anwendung der ärztlich verordneten Arzneimittel zugesteckt. Einmal habe er auch die auf dem Rezept aufgedruckte Adresse einer Patientin „missbraucht, um der Patientin den Zettel nach Hause hinterherzuschicken“. Die Kammer sah darin diverse Verstöße gegen berufs- und apothekenrechtliche Normen – und beantragte bei Gericht, gegen den Pharmazeuten einen Verweis auszusprechen.
7 Kommentare
Gewissensfreiheit
von V. M. S. am 23.01.2020 um 12:16 Uhr
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Sehr gut! :-) :-) :-)
von Mareike am 22.01.2020 um 18:06 Uhr
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Respekt für die Entscheidung des Gerichts
von E. Geitner am 19.01.2020 um 23:32 Uhr
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Pille danach
von Antje Bauer am 18.01.2020 um 16:15 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 3 Antworten
AW: Pille danach
von Mareike am 22.01.2020 um 18:17 Uhr
AW: Pille danach
von Andreas am 24.01.2020 um 16:36 Uhr
AW: Pille danach
von Friedrich am 24.01.2020 um 19:39 Uhr
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