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Pharma Mall und Co.
Schon wieder die Betriebserlaubnis nachweisen?
Initiative zum Bürokratieabbau
Schon 2016 hieß es in einem entsprechenden Schriftwechsel (angehängt an die E-Mail der Basisapotheker vom 16. Januar 2020), dass solche Anfragen nach Betriebserlaubnissen offenbar immer wieder „gieskannenartig“ Apotheken erreichen – selbst wenn kein Geschäftsverhältnis bestehe. 2017 äußerte sich in diesem Schriftwechsel dann auch die BAK zum Sachverhalt. „Die Errichtung eines vollständigen und richtigen Bundesapothekenregisters setzt eine enge Zusammenarbeit mit einer Vielzahl von Landesbehörden voraus, die für die Erteilung und gegebenenfalls den Einzug von Betriebserlaubnissen zuständig sind“, heißt es dort. Die Chancen für eine solche (digitale) Kooperation wurden damals als nicht unwahrscheinlich dargestellt, jedoch sei zu diskutieren, ob die Daten schließlich auch Herstellern zugänglich gemacht werden könnten. Außerdem hieß es von Seiten der BAK 2017:
Unabhängig von einer noch zu errichtenden Datenbank besteht nach unserer Kenntnis ein Konsens zwischen den obersten Landesgesundheitsbehörden der Bundesländer, dass nach einmaliger Abfrage der Betriebserlaubnis durch den Hersteller allein der fortgesetzte Betrieb der Apotheke hinreichend Gewähr für deren Fortbestand leistet. Mehrfache Abfragen durch denselben Hersteller werden danach nicht verlangt.“
Dass die Hersteller das anders sehen, zeigen bereits die eingangs geschilderten Beispiele. Das Problem wurde 2017 damit also nicht gelöst. Beim Deutschen Apothekertag (DAT) im Oktober 2018 erhielt es unter dem Schlagwort „Apothekenregister“ dann eine neue Aufmerksamkeit. Ein Antrag der Apothekerkammer Berlin (Ziffer 3.5.1) lautete: „Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker fordert das Bundesministerium für Gesundheit auf, eine Rechtsgrundlage für ein Zentralregister der in der Bundesrepublik Deutschland tätigen bzw. wohnhaften Apothekerinnen und Apotheker zu schaffen. Dieses Zentralregister soll unter der Leitung der Bundesapothekerkammer geführt werden.“ Zur Begründung des Antrags hieß es unter anderem, dass die Approbationsbehörden der Länder sich nach eigener Aussage außerstande sehen, Auskunft über die Gültigkeit von Approbationen und Berufserlaubnissen zu geben.
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Der Antrag wurde in den Ausschuss verwiesen. Im Dezember 2018 erkundigte sich die Fraktion der Basisapotheker erneut nach dem Sachstand: „Mit der bevorstehenden Einführung von Securpharm dürften ja nun auch die letzten Daten für ein solches Register bei der Netzgesellschaft Deutscher Apotheker mbH (NGDA) vorliegen, so dass unser bereits Ende 2016 geäußerter Vorschlag wohl bald umgesetzt werden dürfte“, heißt es in dem entsprechenden Schreiben. Die Antwort der ABDA verweist schließlich wieder auf ihre Stellungnahme von 2017, dass noch nicht absehbar sei, ob die Securpharm-Datenbank auch für andere Zwecke genutzt werden könnte. Außerdem beziehe sich der angesprochene Antrag vom DAT ausschließlich auf Daten zu Approbationen und Berufserlaubnissen, nicht aber auf die Betriebserlaubnisse.
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