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Pharma Mall und Co.
Schon wieder die Betriebserlaubnis nachweisen?
Pharma Mall will das Leben einfacher machen
DAZ.online hat auch mit Pharma Mall ein klärendes Gespräch gesucht. Dabei kristallisieren sich einzelne Probleme heraus – so zum Beispiel die uneinheitliche Handhabe je nach Bundesland. Auch könnte an wenigen Stellen die Kommunikation zwischen Pharma Mall und Apotheke nicht ganz glücklich verlaufen sein. Doch insgesamt beruft sich Pharma Mall darauf, den Apotheken das Leben – als Vermittler zur Pharmaindustrie – nicht schwerer, sondern leichter machen zu wollen. Pharma Mall betont, dass man als Dienstleister den Vorgaben der Pharmahersteller folge, welche wiederum den Vorgaben der einzelnen Aufsichtsbehörden folgten. Für Pharma Mall scheint die Diskussion um „Möglichkeit“ oder „Verpflichtung“ an dieser Stelle also keine echte Relevanz zu haben. Denn Pharma Mall ist sich sicher: Würden es nicht die Dienstleister gebündelt tun, würden die Hersteller alle einzeln bei den Apotheken um die Aktualisierung der Betriebserlaubnis bitten. Und das wäre auch für die Apotheker ein noch größerer Aufwand. Die Anzahl der Beschwerden, die Pharma Mall erreicht haben, ordnet man in dem Unternehmen so ein: Von 19.000 Stammsätzen die kürzlich überprüft wurden, seien letztlich 296 Accounts (vorübergehend) gesperrt worden, weil von Seiten der Apotheke niemand reagiert habe. Also alles halb so schlimm?
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Der verlängerte Arm der Pharmaindustrie
Nun geht aus dem Schriftwechsel der Basisapotheker auch hervor, dass sich die Apotheken nicht nur an der Abfrage der Betriebserlaubnis durch die Pharma Mall stören, auch die Noweda bezieht sich in einem Schreiben vom Januar 2020 auf die europäischen „Leitlinien für die gute Vertriebspraxis“ und bittet um die Kopie der Betriebserlaubnis. Und auch das Marktforschungsunternehmen IQVIA (vormals IMS Health) verwaltet laut einem Schreiben vom Januar 2019 „zentral für die Pharmaindustrie und den pharmazeutischen Großhandel die Apotheken-Kontaktdaten“. IQVIA schreibt: „Anstatt von jedem Ihrer Pharmalieferanten angesprochen zu werden, werden Sie von uns zur Übermittlung der Apothekenbetriebserlaubnis nur einmal alle ein bis zwei Jahre kontaktiert.“ Auf direkte Anfrage von DAZ.online äußert IQVIA zudem die Hoffnung, „dass möglichst viele Offizinen die Betriebserlaubnis bei Bedarf zur Verfügung stellen, weil damit auch das Interesse der Pharmaunternehmen, diesen Service zu nutzen anstatt die Erlaubnisse jeweils selbst einzuholen, deutlich steigt und der Aufwand insgesamt sich reduziert.“
Apothekenregister – vfa zeigt sich nicht abgeneigt
Die Apotheken dürften also durchaus von diversen Interessenten wiederholt um ihre Betriebserlaubnis gebeten werden. Dass dabei die Frage nach einem zentralen Register – hinter dem keine Firmen mit Marktinteressen stehen – aufkommen kann, erscheint nachvollziehbar. Schließlich zeigt sich auch der Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) auf Anfrage von DAZ.online von einem solchen Register nicht abgeneigt:
Ein zentrales Register, in dem Apotheken ihre Betriebserlaubnis hinterlegen, und auf das Pharmafirmen zugreifen, könnte ein Beitrag sein, Dinge im Gesundheitswesen einfacher zu machen.“
Außerdem erklärt der vfa, dass das deutsche Gesundheitssystem sicher unter einer Überbürokratisierung leide. Was Ärzten, Apothekern oder auch Unternehmen abverlangt wird, könne einen gelegentlich an der Kosten-Nutzen-Relation mancher Vorschrift des Gesundheitswesens zweifeln lassen. Aber Unternehmen müssten sich an ihre gesetzlichen Pflichten halten.
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