Während der närrischen Zeit wird „gerne mal angestoßen“, davon geht die Adexa aus. „Außerhalb der Apotheke, etwa zur Mittagspause, ist das nicht zwingend ein Problem, wenn es bei einer sehr kleinen Menge Alkohol bleibt“, erklärt Juristin Hansen dazu. Prinzipielle Alkoholverbote gebe es nur bei Maschinenführern oder Fahrern im Kraftverkehr.
Doch seien auf jeden Fall innerbetriebliche Regelungen zu beachten: Vorgesetzte dürfen ein generelles Verbot aussprechen, vor allem bei Angestellten mit Kundenkontakt. Aber auch ohne explizite Regelungen warnt Hansen: „Wer betrunken oder auch nur beschwipst am Arbeitsplatz erscheint, riskiert eine Abmahnung.“
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