Pharmaziestudium in Pandemiezeiten

BPhD: Änderung der Approbationsordnung für den Zeitraum der Pandemie

Stuttgart - 09.04.2020, 08:58 Uhr

Studieren in Zeiten von COVID-19: Mit Online-Vorlesungen alleine, werden leider nicht alle Probleme gelöst. (Foto: Rido / stock.adobe.com)

Studieren in Zeiten von COVID-19: Mit Online-Vorlesungen alleine, werden leider nicht alle Probleme gelöst. (Foto: Rido / stock.adobe.com)


Erweiterung des Infektionsschutzgesetzes nötig?

Für all diese Probleme meint der BPhD eine Lösung gefunden zu haben: In der umfangreichen Stellungnahme spricht er sich jetzt für eine temporäre Änderung der Approbationsordnung aus – für den Zeitraum der Pandemie. 

Allerdings heißt es dort auch: „Damit eine derartige ‘Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Apotheker bei einer epidemischen Lage nationaler Tragweite’ zügig und ohne Zustimmung des Bundesrates durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) erlassen werden kann, bedarf es einer Erweiterung des Infektionsschutzgesetzes.“

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Doch der BPhD sieht darin kein Hindernis: Er habe eine entsprechende Ergänzung für § 5 des Infektionsschutzgesetzes sowie einen möglichen Entwurf für die Zusatzverordnung als Teil seiner Stellungnahme ausgearbeitet.

So könnte der § 5 des Infektionsschutzgesetzes wie folgt ergänzt werden: 

Absatz 2 Nummer 7 wird um den Buchstaben c ergänzt: c) abweichend von der Approbationsordnung für Apotheker die Zeitpunkte und die Anforderungen an die Durchführung der einzelnen Abschnitte der Pharmazeutischen Prüfung festzulegen und zu regeln, dass Pharmaziestudierenden infolge eines durch eine Epidemie nationaler Tragweite gestörten Studienablaufes und einer notwendigen Mitwirkung an der Gesundheitsversorgung keine Nachteile für den Studienfortschritt entstehen;

Für Medizinstudierende heißt es dort bereits unter b):  „abweichend von der Approbationsordnung für Ärzte die Zeitpunkte und die Anforderungen an die Durchführung der einzelnen Abschnitte der Ärztlichen Prüfung festzulegen und zu regeln, dass Medizinstudierenden infolge einer notwendigen Mitwirkung an der Gesundheitsversorgung keine Nachteile für den Studienfortschritt entstehen;“ Allerdings ist diese Regelung nicht allen Medizinstudenten willkommen, wie beispielsweise ein Bericht in der „Frankfurter Allgemeinen“ zeigt. 



Diana Moll, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (dm)
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Aufpassen, unbedingt dranbleiben

von Wolgang Müller am 09.04.2020 um 10:17 Uhr

Es ist sehr zu begrüßen, dass der BPhD hier streng die Verhältnismäßigkeit anmahnt, was das Fortkommen der Pharmaziestudierenden betrifft. Gerade derer, bei denen demnächst ein Staatsexamen ansteht, dass NATÜRLICH nicht "Durch Corona" verzögert werden darf. Das GEGENTEIL wäre richtig, eine SCHNELLERE Verfügbarkeit des Nachwuchses in den kritisch systemrelevanten Öffentlichen Apotheken! Um dort frisch motiviert die bestmögliche Arzneimittelversorgung entscheidend unterstützen zu können!

"Die Krise" hat ja an vielen Stellen in der Gesellschaft, ja gerade auch im Gesundheitswesen, zu einer - wenn auch oft nur erschreckend zaghaften - Renaissance des gesunden Menschenverstandes geführt. Gerade, was das katastrophale Ausbremsen überlebensnotwendiger Maßnahmen für normale Apotheken durch vollkommen sinnleere Friedhofs-Bürokratie, oder das Setzen absurder Prioritäten betrifft.

Es sollte keinesfalls der Prüfungsrhythmus für Pharmaziestudierende gefährdet werden dürfen, wegen nicht durch die Studierenden zu vertretenden Ausfällen, seien es nun Arbeitszeiten, seien es vor Allem aber auch: "Wegen Corona-Kontaktverbot und -Arbeitsschutz" ABGESAGTE PRÜFUNGEN.

Letzteres wäre - zumindest was die mündlichen Prüfungen in kleinsten Gruppen von 2 - 3 Prüfern und 1 - 2 Prüflingen betrifft - nichts weniger als ein Skandal.

Kürzlich wurde hier ja schon berichtet, dass in offensichtlich überforderter Konfusion bereits erste mündliche Examina - mitten am Tag, glaube ich sogar mich zu erinnern - abgesagt bzw. abgebrochen wurden. Gut, dass sei den anfänglichen panischen Unklarheiten und daraus resultierenden Haftungs-Unsicherheiten der Verantwortlichen geschuldet und verziehen.

Inzwischen scheint sowas nicht mehr zu passieren. Inzwischen werden meines Wissens unsere mündlichen Examina regulär und ohne Rückzieher aus minderen, vorgeschobenen Gründen kollegial regulär durchgeführt. Zum Vorteil der Studierenden, der Apotheken, und der bestmöglich zu versorgenden Bevölkerung.

Es muss aber in diesem unseren unberechenbar verwalteten Umfeld, dass immer wieder gerade im rein formal/bürokratischen Bereich zu bizarren Auslegungen und damit desaströsen Überraschungen fähig ist, auf diese Entwicklung sicher weiter ein wachsames Auge geworfen werden. Und es ist sehr gut, dass es auch die Studierenden selber tun!

PS Mein Dank geht der Vollständigkeit halber noch ausdrücklich an alle Prüfenden, die sich ganz konkret, gerade auch hier in Berlin, in den aktuell laufenden und in den kommenden 2. und 3. Staatsexamina nicht zur Fahnenflucht entschieden haben.

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