Kammerversammlung via Video-Schalte

Niedersachsen: Neue Berufsordnung für Apotheken-Impfungen

Hannover - 16.04.2020, 09:00 Uhr

Niedersachsens Kammerpräsidentin Cathrin Burs hat in dieser Woche erstmals eine Kammerversammlung via Video-Konferenz geleitet. (Foto: DAZ.online)

Niedersachsens Kammerpräsidentin Cathrin Burs hat in dieser Woche erstmals eine Kammerversammlung via Video-Konferenz geleitet. (Foto: DAZ.online)


Kammerbeiträge unverändert

Der Vorsitzende des Finanzausschusses, Florian Taentzler, stellte die Jahresrechnung 2019 vor. Gemäß der Mitteilung der Kammer wurden der Vorstand ohne Gegenstimmen entlastet und der Haushaltsplan einstimmig angenommen. Die Kammerbeiträge werden daraufhin im Jahr 2020 unverändert bleiben. Der Beitrag für Apothekeninhaber beträgt 0,105 Prozent des Jahresnettoumsatzes des Vorjahres, Vollzeitmitarbeiter zahlen 144 Euro.

Änderung der Berufsordnung für Grippeschutzimpfungen

Vor dem Hintergrund der neuen Möglichkeit für Grippeschutzimpfungen in Apotheken stand auch eine Änderung der Berufsordnung auf der Tagesordnung der Kammerversammlung. Das Anfang März in Kraft getretene Masernschutzgesetz gestattet den Apothekern, im Rahmen von Modellversuchen Grippeschutzimpfungen durchzuführen, soweit das Berufsrecht dem nicht entgegensteht. Ebenso wie andere Berufsordnungen für Apotheker sieht die Berufsordnung der Apothekerkammer Niedersachsen ein Verbot der Heilkunde an Mensch und Tier vor. 

Nun wurde die Berufsordnung angepasst, um in Niedersachsen Modellversuche für Grippeschutzimpfungen zu ermöglichen. Der neue Wortlaut ist nun: „Dem Apotheker ist untersagt, Heilkunde an Menschen und Tieren auszuüben, soweit ihm dies gesetzlich nicht ausnahmsweise erlaubt ist.“

Andere Kammern, wie etwa im Saarland, hatten diese Satzungsänderung bereits beschlossen. Die Kammerversammlung in Thüringen hatte sich mehrheitlich gegen eine solche Änderung ausgesprochen. In Brandenburg wären Apotheken-Impfungen zwar rein theoretisch denkbar. Allerdings haben Ärzte und Apotheker dort eine gemeinsame Resolution gegen Apotheken-Impfungen unterzeichnet. 

 

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*Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels war von einer Satzungsänderung die Rede. Korrekt ist, dass es sich hierbei um eine Änderung der Berufsordnung handelt. Wir bitten, diesen Fehler zu entschuldigen.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Mut?

von Dr Schweikert-Wehner am 16.04.2020 um 11:47 Uhr

Mutig wäre gewesen:
Der Apotheker hat sich bei der Ausübung seiner heilberuflichen Tätigkeit an bestehende Gesetze zu halten.
Dann müsste man auch nicht immer nachjustieren. Nach der Krise kommen noch viele Aufgaben und das ist auch gut so!

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