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Ärzte verordnen FFP2 und FFP3
Union: Schutzmaßnahmen durch Masken-Verordnungen lockern
Mitte April kamen die Bundesregierung und die Bundesländer zusammen, um erste vorsichtige Lockerungen der Schutzmaßnahmen in der Coronakrise zu vereinbaren. Besondere Maßnahmen zum Infektionsschutz der älteren und kranken Bevölkerung wurden allerdings nicht beschlossen. Das wollen nun aber die Gesundheitspolitiker der Unionsfraktion nachholen. In einem Konzeptpapier schlagen sie vor, Lockerungen zu ermöglichen, wenn Ärzte Risikogruppe gezielt Filter-Masken (FFP2 und FFP3) verordnen. Der Gemeinsame Bundesausschuss soll einen Regelungsvorschlag machen, auch Ausschreibungen der Kassen sollen geprüft werden.
Wie soll es mit den Coronavirus-bedingten Schutzmaßnahmen weitergehen? Wie lange hält die Wirtschaft noch die Einschränkungen aus? Wann können auch kleinere Kinder wieder zur Schule gehen? Auf diese Fragen gibt es nach wie vor keine Antwort. Die Bundesregierung, führende Virologen und das Robert-Koch-Institut (RKI) betonen immer wieder, wie wichtig die Einhaltung des Infektionsschutzes ist, damit es keine zweite, größere Infektionswelle gibt.
Aber auch die AG Gesundheit der Unionsfraktion, zu der unter anderem die gesundheitspolitische Sprecherin Karin Maag und der Arzneimittelexperte Michael Hennrich gehören, stellt sich die Frage, wie man die jetzige Situation schnellstmöglich auflösen kann. Schließlich konnten viele Unternehmen, Handwerker und Freiberufler über Wochen ihre gewohnte Tätigkeit nicht ausüben – „mit erheblichen finanziellen Nachteilen“, heißt es in einem Konzeptpapier der CDU/CSU-Gesundheitspolitiker. Arbeitnehmer müssten durch Kurzarbeit finanzielle Einbußen hinnehmen, und Familien seien erheblichen Belastungen ausgesetzt. „Insbesondere junge Familien kommen mit der Doppelbelastung von Familie und Beruf an ihre Grenzen“, heißt es in dem Papier.
AG Gesundheit: Masken-Verordnungen sollen Lockerungen ermöglichen
Gleichzeitig wisse man aber, dass man nicht zur „Normalität“ zurückkehren könne, wenn nicht ein Impfstoff zur Verfügung steht. Die Gesundheitsexperten der Union meinen, dass dies erst frühestens Anfang 2021 der Fall sein werde. Allerdings sei man sich einig, dass die derzeitigen Einschränkungen künftig „so weit als möglich“ vermieden werden müssten. Deswegen seien Konzepte nötigt, die eine „schrittweise Öffnung“ ermöglichen und gleichzeitig den Gesundheitsschutz weiterhin gewährleisten. Denn: „Wenn wir von einer Öffnung reden, wissen wir, dass die Freiheit des Einzelnen immer dort ihre Grenzen finden muss, wo es um den Schutz der Schwächeren geht, der besonders gefährdeten und vulnerablen Gruppen.“
Deswegen wollen die Unionspolitiker prüfen lassen, inwiefern eine Verordnung von FFP2- und FFP3-Masken für Risikogruppen einen Beitrag zu weiteren Lockerungen leisten kann. Die CDU/CSU-Politiker nennen ihr Papier einen „Diskussionsbeitrag“, es sei nicht als sofort umsetzbare Maßnahme zu verstehen.
G-BA soll Risikogruppen benennen, Ausschreibungen sollen geprüft werden
Sechs Punkte wollen die Gesundheitsexperten der Union dabei beachten:
1) Bei der Versorgung mit Masken müsse weiterhin der Schutz des Gesundheitspersonals im Vordergrund stehen. Im Gesundheitswesen Tätige müssten weiter problemlos an Material kommen.
2) Die Verordnung soll es nur für „Hochrisikopatienten“ geben – der G-BA soll erarbeiten, wie diese Gruppen definiert werden können.
3) Die Vorteile des Konzepts formulieren die Unionspolitiker folgendermaßen: „Aufgrund der damit verbundenen ärztlichen Aufklärung schaffen wir auch mehr Bewusstsein für den notwendigen Eigen- und Fremdschutz bei den tatsächlich betroffenen Personengruppen. Wir vermeiden damit eine ethisch nicht zu rechtfertigende Kontaktbeschränkung für einzelne Bevölkerungsgruppen, indem wir Risikopatienten und ihren Angehörigen die Teilnahme am schrittweisen wieder geöffneten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben erleichtern.“
4) Die Masken-Verordnungen soll es künftig nicht nur in Epidemie-Situationen geben, sondern auch in saisonalen Belastungssituationen.
5) Die Beschaffung müsse möglichst kostengünstig erfolgen, daher müssten Ausschreibungen der Kassen geprüft werden.
6) Die Eigenbeteiligung der Patienten erfolge im „üblichen gesetzlichen Rahmen“.
4 Kommentare
Maskenball, die drittletze
von Antonia Bauer am 26.04.2020 um 14:55 Uhr
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neuer Anstieg
von Thomas Raab am 25.04.2020 um 21:23 Uhr
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Von der Gießkanne bis zur Impfung ist es ein langer Weg ...
von Christian Timme am 25.04.2020 um 1:16 Uhr
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Ein wichtiger und sehr ausgewogener politischer Fortschritt
von Andreas P. Schenkel am 25.04.2020 um 0:03 Uhr
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