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23. April 2020
Was ist eigentlich eine Rezeptsammelstelle und was darf eine Apotheke damit? Seit diesem Donnerstag wissen wir es: Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass im Prinzip jede Apotheke so eine Rezeptsammelbox installieren kann, sofern sie eine Versandhandelserlaubnis hat. Hintergrund dieser Entscheidung ist die Klage einer Apothekerin aus Herne, die eine Sammelbox für Rezepte und OTC-Bestellungen in einem Lebensmittel-Supermarkt aufgestellt hatte. Klar, das sei eine unzulässige Rezeptsammelstelle, so die Ansicht der Stadt Herne, weg damit. Doch das ließ die Apothekerin nicht mit sich machen und ging den Weg durch die Instanzen bis zum Bundesverwaltungsgericht. Und jetzt also dieses Urteil: Diese Sammelbox wird von der Versandhandelserlaubnis umfasst. Au weia, mein liebes Tagebuch, was kommt da auf uns zu? Rechtsanwalt Morton Douglas, der die Apothekerin vertritt, freut sich, er sieht keine Bedenken, dass sich das Urteil nachteilig für die Vor-Ort-Apotheken auswirkt. Denn diese würden nunmehr rechtssicher in die Lage versetzt, im lokalen Bereich patientenfreundliche und flexible Versorgungsmodelle zu etablieren. Ha, das kann man so sehen, muss man aber nicht. Werden jetzt an allen Ecken und Enden dieser Republik von allen möglichen Apotheken Sammelboxen aufgestellt? Werden die Städte mit Sammelboxen der Apotheken zugepflastert? Werden auch ausländische Versender Sammelboxen aufstellen dürfen? Sehen wir in den Städten bald grün- weiße Boxen? Wohl kaum, mein liebes Tagebuch, denn eigentlich gehören Sammelboxen schon einer anderen Zeit an. Jetzt steht das E-Rezept vor der Tür und dann ist quasi jedes Smart-Phone eine Rezeptsammelbox – für jede Apotheke meines Vertrauens. So sieht’s aus.
Antikörper-Schnelltests auf SARS-CoV-2 dürfen bisher nur vom medizinischen Fachpersonal angewandt werden. Die Apotheke darf solche Tests nicht an Laien abgeben und sie darf sie auch nicht an Patienten anwenden. Oder doch? Nein, auch wenn’s die eine oder andere Apotheke gerne tun würde. Denn bei SARS-CoV-2 handelt es sich um eine nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) meldepflichtige Infektion und wer eine solche feststellen und behandeln darf, das ist im Infektionsschutzgesetz geregelt: Die Apotheken gehören nicht dazu – auch wenn der eine oder andere haarspalterisch den Gesetzestext ein wenig anders auszulegen versucht. Das könnte letztlich doch für juristischen Ärger sorgen. Und wer weiß, mein liebes Tagebuch, vielleicht wird es ja irgendwann einen Antikörper-Schnelltest für jedermann geben – wenn's zur Eindämmung der Pandemie nützlich ist.
10 Kommentare
Folgenlos?
von Reinhard Rodiger am 26.04.2020 um 13:53 Uhr
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AW: Folgen- und Konzeptlos in die Zukunft ...
von Christian Timme am 26.04.2020 um 17:14 Uhr
AW: Folgenlos? ... Weichenstellung!
von Reinhard Rodiger am 26.04.2020 um 20:02 Uhr
AW: Folgenlos ...
von Christian Timme am 26.04.2020 um 21:11 Uhr
BVG-Urteil zu Rezeptsammelstelle
von Uwe Hüsgen am 26.04.2020 um 10:59 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: BVG-Urteil zu Rezeptsammelstelle
von Dr.Diefenbach am 26.04.2020 um 11:37 Uhr
Coronas Zauberberg 2020 ...
von Christian Timme am 26.04.2020 um 9:22 Uhr
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Botendienst
von Conny am 26.04.2020 um 8:21 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Botendienst
von Conny am 26.04.2020 um 8:23 Uhr
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von Anita Peter am 26.04.2020 um 8:09 Uhr
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