Arbeitsmedizinische Einschätzung zur Beschäftigung schwangerer Frauen des Landesinstituts für Arbeitsgestaltung NRW
- Wie hoch ist die Anzahl von COVID-19-Infizierten in der konkreten Region?
- Kann ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen sicher eingehalten werden?
- Besteht ein Kontakt zu ständig wechselnden Personen/Patienten/ Publikum in hoher Zahl?
- Ist ein Gesichtskontakt im Rahmen z. B. eines persönlichen Gesprächs (z. B. „face to face“-Patientengespräch) unvermeidbar und dauert länger als 15 Minuten?
- Wie sind die Raum- und Lüftungsverhältnisse am Arbeitsplatz?
- Besteht Umgang mit an den Atemwegen erkrankten oder krankheitsverdächtigen Personen? Werden Tätigkeiten durchgeführt, die mit einer erhöhten Aerosolbildung einhergehen?
Das Dokument können Sie auf DAZ.online abrufen, wenn Sie in das Suchfeld den Webcode F6SM5 eingeben.
4 Kommentare
Beschäftigungsverbot
von Jessica am 15.05.2020 um 10:08 Uhr
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Kontakt mit Biostoffen nRG 2,3 oder 4?
von Andreas Grünebaum am 13.05.2020 um 19:00 Uhr
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AW: Kontakt mit Biostoffen nRG 2,3 oder 4
von Sandra Knopp am 22.05.2020 um 15:00 Uhr
AW: @Sandrea Knopp
von Andreas Grünebaum am 22.05.2020 um 18:50 Uhr
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