- DAZ.online
- News
- Politik
- SPD-Vize Bas: Eigene ...
Bundestag
SPD-Vize Bas: Eigene Corona-Beschlüsse kritisch auswerten
Seit der Bundestag Ende März die epidemische Lage von nationaler Tragweite ausgerufen hat, hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zahlreiche Ermächtigungen erhalten, um im Alleingang Verordnungen zu erlassen. SPD-Fraktionsvize Bärbel Bas hat nun angekündigt, diese Verordnungen kritisch unter die Lupe zu nehmen. Aus ihrer Sicht sollte man bald wieder zum „normalen“ parlamentarischen Verfahren zurückkehren.
Die FDP-Fraktion im Bundestag setzt sich bereits dafür ein, die vom Deutschen Bundestag festgestellte epidemische Lage von nationaler Tragweite rasch zu beenden. Diese Notlage ist Voraussetzung für eine Reihe von Maßnahmen und Verordnungen, zu denen das Infektionsschutzgesetz derzeit insbesondere den Bundesgesundheitsminister ermächtigt. Doch nach Auffassung der Liberalen liegen die Voraussetzungen für diese Feststellung, die der Bundestag am 25. März 2020 getroffen hat, nicht mehr vor.
In der SPD-Fraktion ist man zwar nicht der Meinung, dass es schon Zeit ist, die epidemische Lage bereits aufzuheben. Schließlich gibt es noch immer lokale Infektionsausbrüche. Und man wolle die Bevölkerung nicht in Sicherheit wiegen, dass nun alles überstanden sei, sagte SPD-Fraktionsvize Bärbel Bas am heutigen Mittwoch bei einem Pressegespräch. Dennoch ist auch Bas überzeugt: Die Maßnahmen des Bundesgesundheitsministeriums der vergangenen Monate müssen im Nachgang nochmals genauer betrachtet werden. Die SPD habe die Gesetze gestützt, mit denen Jens Spahn zahlreiche Befugnisse in Krisenzeiten eingeräumt wurden. Doch nun müssten die Themen, die derzeit in Verordnungen geregelt sind, wieder ins parlamentarische Verfahren. Man müsse sich die Inhalte anschauen – und prüfen, ob die Verordnungen noch nötig sind, so Bas. Ihr schwebt eine Auswertung in einem speziellen Gremium, möglicherweise einem Unterausschuss vor. „Was war sinnvoll, was weniger und was schließen wir daraus?“ Zum Beispiel habe man im Krankenhausbereich viel Geld ausgegeben – Stichwort Bettenpauschale –, um Kapazitäten sicherzustellen. Doch wie viele Betten sind im Fall einer Pandemie tatsächlich vorzuhalten? Laut Bas sollten die eigenen Beschlüsse kritisch geprüft und ausgewertet werden.
Die Sommerpause nutzen
Wichtig ist ihr, dass man sich all diese Gedanken nicht erst kurz vor dem 31. März 2021 macht – dem Enddatum für all die Sonderverordnungen und Ermächtigungen. Besser sollte man hierfür bereits die Sommerpause nutzen. Bas hält es durchaus für machbar, dass die kommenden Entscheidungen wieder in einem normalen parlamentarischen Verfahren getroffen werden können. Auch das Infektionsschutzgesetz, das mit seinem derzeitigen Paragrafen 5 die Grundlage vieler Verordnungen bietet, will sie in den Blick nehmen. Aktuell ist vorgesehen, dass die dortige Ermächtigungsgrundlage (und nicht nur die auf ihr beruhenden Verordnungen und Maßnahmen) Ende März 2021 außer Kraft tritt. Hier wäre es denkbar, mit Blick auf etwaige künftige Pandemien, zu überlegen, welche Regelungen dauerhaft übernommen werden könnten.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.