Der Bundesrat in der Schweiz
„Die wichtigste Aufgabe des Bundesrats ist das Regieren“, definiert der Bundesrat seine eigene Zuständigkeit und bezieht sich dabei auf die Schweizer Verfassung. „Laut Verfassung:
- bestimmt der Bundesrat die Ziele seiner Politik und plant den Einsatz der für die Zielerreichung nötigen Ressourcen;
- informiert er die Öffentlichkeit rechtzeitig über seine Tätigkeiten.“
Doch damit sind die Aufgaben des Bundesrats nicht hinreichend erschöpft, denn seine weiteren Zuständigkeiten fallen in den Bereich der Rechtsetzung und in den Vollzug des Rechts. „Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament Vorschläge für die Umsetzung von Volksinitiativen und für Gesetze. In eigener Kompetenz erlässt er in Verordnungen die Ausführungsbestimmungen zu Gesetzen. Er vollzieht Beschlüsse der Bundesversammlung, die nicht dem Referendum unterstehen, zum Beispiel Aufträge für Planungen“, so auf der Internetpräsenz des Bundesrats zu lesen.
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