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Strafen bei Missachtung?
Und was passiert, wenn ein Schweizer sich weigert, sich „pflichtimpfen“ zu lassen? Zumindest unter den Strafbestimmungen in Kapitel 11 des geltenden Epidemiegesetzes finden sich keine rechtlichen Folgen, wenn der Impfpflicht nicht nachgekommen wird. Explizit genannt wird Artikel 6 nicht, hingegen drohen Konsequenzen, wenn man sich beispielsweise „einer angeordneten Quarantäne oder Absonderung entzieht (Art. 35)“ oder nach Artikel 36 „sich einer angeordneten ärztlichen Untersuchung entzieht“.
Eine „Lex imperfecta“ – mit Hintertürchen – wie der NZZ-Autor schreibt. Allerdings beruft er sich auch auf Juristen, die eine Buße wegen „Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen“ (Artikel 292 des Schweizer Strafgesetzbuches), zumindest in der Theorie, nicht vollständig ausschließen wollen.
Und wie sieht es der Entwurf zum COVID-19-Gesetz vor?
Im aktuellen Gesetzentwurf anlässlich der Corona-Epidemie räumt sich der Bundesrat unter „Artikel 11 Strafbestimmungen“ die Befugnis ein, vorsätzliche wie auch fahrlässige Verstöße gegen auf Artikel 2 gestützte Maßnahmen mit Geldbußen in Höhe von bis zu 300 Franken zu ahnden. Dabei obliegt es dem Bundesrat selbst, festzulegen, welche Verstöße genau bestraft werden sollen. Zur Erinnerung: In Artikel 2 findet sich die Ermächtigungsgrundlage für eine mögliche Impfpflicht zum Coronaschutz.
Was ist die Quintessenz des Entwurfs zum COVID-19-Gesetz zur Impfobligation bei Corona durch den Schweizer Bundesrat? Alles kann, nichts muss?
Stellungnahmeverfahren läuft
Noch liegt lediglich ein Gesetzentwurf des Schweizer Bundesrats vor. Bis zum heutigen 10. Juli 2020 findet eine sogenannte „Vernehmlassung“, ein Stellungnahmeverfahren, statt, in dem sich alle wichtigen Instanzen noch äußern können. Es wird sich zeigen, ob der Passus zur obligatorischen Impfung in der Gesetzesbegründung bestehen bleibt.
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