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9. Juli 2020
Erfolgreicher war da schon der Apothekerverband Nordrhein: Er ist sich mit der AOK Rheinland/Hamburg bereits einig geworden, im kommenden Herbst ein Modellprojekt Grippeschutzimpfung in Apotheken auf die Beine zu stellen. Bundesweit ist es der erste Vertrag. Das Modellprojekt soll drei Jahre lang laufen, es wird wissenschaftliche begleitet und dann ausgewertet. So dürfen die Apotheken in Düsseldorf und Umgebung, Essen/Mülheim/Oberhausen, Bonn Rhein-Sieg und Rechter Niederrhein (Duisburg/Niederrhein) erstmalig Grippeschutzimpfungen anbieten. Ganz klar, die Apotheken, die daran teilnehmen wollen, müssen zuvor eine spezielle Fortbildung absolvieren (Leitlinie der Bundesapothekerkammer) und die notwendigen praktischen Voraussetzungen in der Apotheke schaffen. Die AOK Rheinland/Hamburg ist überzeugt, dass es sinnvoll ist, wenn Apotheken dazu beitragen können, die Durchimpfungsraten zu erhöhen. Und Thomas Preis, Chef des Apothekerverbands Nordrhein sieht „unser Angebot als eine Ergänzung zum Impfangebot der Ärzteschaft“, wie er es vorsichtig vermittelnd formuliert. Denn es deutet sich bereits an: Die Ärzte sind über die apothekerlichen Impf-Aktivitäten in Nordrhein not amused. Mein liebes Tagebuch, das war zu erwarten. Und so fährt Rudolf Henke, Chef der Ärztekammer Nordrhein, das gesamte rostige Geschütz der Gegner dieser Modellvorhaben ins Feld: Nur Ärztinnen und Ärzte seien fürs Impfen qualifiziert, nur sie könnten Nebenwirkungen wie allergische Reaktionen beherrschen – und außerdem sei der Apothekerverband nicht gezwungen, bei solchen Modellvorhaben mitzuwirken. Es sind die bekannten Vorhaltungen, die alten Zöpfe, die andere Länder wie die Schweiz, England oder Frankreich, in denen Apotheken impfen, längst abgeschnitten haben. Dabei lässt sich nicht recht nachvollziehen, warum Henke so poltert. Denn in seiner Funktion als CDU-Bundestagsabgeordneter ist er doch mitverantwortlich für das Masernschutzgesetz, mit dem erst die Rechtsgrundlage für die Modellvorhaben für Grippeimpfungen in Apotheken geschaffen wurde. Und er selbst hatte erklärt, dass man die Modellprojekte abwarten wolle, ob die „Chancen oder die Bedenken“ bei impfenden Apothekern überwiegen. Nun ja, mein liebes Tagebuch, es wäre vielleicht auch zu viel erwartet, wenn Ärzte die Modellprojekte mit Beifall begleiten. Durch das Grummeln und Grollen müssen wir jetzt durch. Und wenn denn dann im Herbst die erste Apothekenkunden sich gegen Grippe impfen lassen, freuen wir uns mitzuhelfen, die Durchimpfungsrate zu steigern. Ich bin überzeugt, es wird sich alles rütteln.
Apropos rütteln: Die Sache mit unserem Honorar fürs Impfen wird sich wohl auch noch rütteln müssen. Die Apotheken, die beim bundesweit ersten Vertrag für das Impfprojekt mitmachen, sollen 12,61 Euro als Honorar fürs Impfen erhalten zzgl. Impfstoff. Darauf haben sich die beteiligten Vertragspartner, die AOK Rheinland/Hamburg und der Apothekerverband Nordrhein, geeinigt. Mein liebes Tagebuch, nein, das ist wirklich nicht üppig für einen Impfvorgang, für Verbrauchsmaterialien und für die Datenerfassung. Ein knapp bemessenes Honorar. Der Gesundheitsökonom Uwe May hatte in seinem Konzept eine pauschale Vergütung von 15 Euro vorgeschlagen. Auf keinen Fall sollte dieses Honorar Modellcharakter für andere mögliche pharmazeutische Dienstleistungen haben. Mein liebes Tagebuch, vielleicht muss man es so sehen: Wer beim Impfprojekt nicht mitmachen möchte, muss es nicht. Das Projekt ist etwas für Vorreiter, für Pioniere, für all diejenigen, die gerne Neuland betreten. Aber sie werden viel dazu lernen.
Es hat gedauert, Ende September ist’s soweit, definitiv: Die Botendienstpauschale von 250 Euro für die Corona-Botendienste wird überwiesen: Wer einmal die Sonder-PZN für Botendienste abgerechnet hat, bekommt sie überwiesen. Endlich. Sie wir dann ganz elegant mit dem Nacht- und Notdienstfonds ausgezahlt. Allerdings, die Eleganz kostet die Apotheke die Kleinigkeit von 5 Euro, die abgezogen wird als Aufwandspauschale, so dass dann 245 Euro auf dem Apothekenkonto landen. Diese rund 95.000 Euro Aufwandspauschale für den Nacht- und Notdienstfonds sind vertretbar, meint Apothekerverbandschef Fritz Becker. Nun gut. Mein liebes Tagebuch, konzentrieren wir uns darauf, dass die Botendienstauslieferung auch weiterhin mit 5 Euro abgerechnet werden kann – denn diese Sonderregelung läuft schon Ende September aus. Die ABDA will sich für eine Verlängerung einsetzen und hat dafür eine Online-Sonderbefragung zum Botendienst gestartet, die bis zum 14. August läuft. Mitmachen können alle Inhaber*innen und Filialleiter*innen. Die Befragung soll die Argumentation der ABDA gegenüber der Politik stärken. Mein liebes Tagebuch, na, da sollten doch alle dabei helfen.
5 Kommentare
RXVV ist tot
von Dr. Radman am 12.07.2020 um 12:55 Uhr
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AW: RXVV ist tot
von Anita Peter am 12.07.2020 um 15:38 Uhr
AW: RXVV ist tot
von Conny am 12.07.2020 um 20:47 Uhr
Dummheit ist die Basis zur Selbstzerlegung ... und letzteres ist bereits Intelligenz ...
von Christian Timme am 12.07.2020 um 8:31 Uhr
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RxVV und e-Rezept
von Karl Friedrich Müller am 12.07.2020 um 8:22 Uhr
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