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14. August 2020
Es ist ein flammendes Plädoyer für ein Rx-Versandhandelsverbot und ein eindringlicher Appell an die Politik: „Wäre es politisch gewollt, dass die wohnortnahe Akutversorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln erhalten bliebe, ginge dies nur mit einem Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln“, ist sich Wolfgang P. Kuck sicher. In seinem Beitrag in der Apotheken-Kundenzeitschrift „MyLife“ erinnert der Vater des Noweda-Chefs Michael P. Kuck daran, dass die Bundesregierung im Koalitionsvertrag ein Gesetzesvorhaben zum Rx-Versandverbot vereinbart hatte. Mein liebes Tagebuch, wie wahr, man kann es nicht oft genug sagen! Und was ist daraus geworden? Ein zerfleddertes Apothekenstärkungsgesetz, das uns Apothekers ein paar kleine Zuschüsse zum Apothekenhonorar spendiert hat, aber von einer wirksamen Apothekenstärkung weit entfernt ist. Denn die eigentliche Stärkung hängt bei der EU-Kommission fest: das Rx-Boni-Verbot, das nicht voran kommt. Wolfgang P. Kuck verweist in seinem Beitrag auch auf die Folgen, die das E-Rezept mit sich bringen wird: ein beschleunigtes Apothekensterben. Die Arzneiversender rechneten damit, dass sie ihren Anteil am Umsatz verschreibungspflichtiger Arzneimittel von 1 Prozent auf 10 Prozent steigern können. Ja, mein liebes Tagebuch, und dann sind wir Vor-Ort-Apothekers weit entfernt von einer Apothekenstärkung. Verständnis hat Kuck für die Verbraucher, wenn sie aus Bequemlichkeit ihr E-Rezept bei einer Versandapotheke einlösen. Die Schuldigen sitzen für ihn in der Politik. Mein liebes Tagebuch, wenn wir in zwanzig oder dreißig Jahren ein aktuelles pharmaziehistorisches Buch zur Hand nehmen, werden wir zwei Politikernamen darin finden, die den Untergang der Vor-Ort-Apotheken eingeleitet haben: Ulla Schmidt, die den Versandhandel auch mit Rx erlaubte, und Jens Spahn, der den Versandhandel mit Rx nicht verboten hat.
Die Rabattverträge – seit dreizehn Jahren eine Erfolgsstory der Krankenkassen, seit dreizehn Jahren eine quälende und teure Last für uns Apothekers. Während die Kassen in all den Jahren mehrere Milliarden Euro eingespart haben, kosteten uns die Rabattverträge unendlich viel Zeit, Geld und Ärger für die Kundenberatung, für die Software und für das wachsende Problem der Lieferengpässe. Und wie es aussieht, werden wir mit den Rabattverträgen auch in Zukunft leben müssen – ohne erfahren zu dürfen, wie hoch die tatsächlichen Einsparungen der Kassen bei den einzelnen Präparaten eigentlich ausfallen. Denn diese Informationen fallen unter das Geschäftsgeheimnis – Unbeteiligte, zum Beispiel Apotheker, haben keinen Anspruch zu erfahren, wie hoch die gewährten Rabatte sind. Das hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Denn betroffen sei sowohl das Geschäftsgeheimnis der Krankenkassen als auch der Pharmahersteller. Geklagt hatte ein Apotheker, der von einer Betriebskrankenkasse erfahren wollte, wie viel Rabatt ihr der Originalhersteller für ein bestimmtes Arzneimittel gewährt.
DocMorris nimmt den Mund zu voll bei seinen Werbeaussagen. Das Arzneiversandhaus will seinen Kunden weismachen: „DocMorris…versorgt dich sicher in jeder Lebenslage“ und „Schnell und bequem gesund werden und das von zu Hause aus“ – zwei Slogans, die nach Auffassung der Apothekerkammer Nordrhein irreführend sind – sie klagte daher gegen den Versender. Das Landgericht Stuttgart sieht dies genauso und untersagte DocMorris diese Werbeaussagen. Mein liebes Tagebuch, richtig, auch wenn es den Versender nicht sonderlich jucken wird – man darf diese vollmundigen Werbesprüche nicht durchgehen lassen. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.
2 Kommentare
Teilnehmer an der Berliner Klagemauer
von Ulrich Ströh am 16.08.2020 um 8:38 Uhr
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Radiologie
von Karl Friedrich Müller am 16.08.2020 um 8:24 Uhr
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