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12. August 2020
Da ist sie: die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel, veröffentlicht vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zum Schutz der Mitarbeiter vor einer Erkrankung mit COVID-19. Mit der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel werden die gesetzlichen Anforderungen an den Arbeitsschutz in Corona-Zeiten konkretisiert. Mein liebes Tagebuch, zwar dürften viele der Regelungen bereits in den meisten Apotheken umgesetzt sein, aber möglicherweise eben nicht alle. Oder nicht alle in der nun vorgeschriebenen Art und Weise. Da kommt was auf den Arbeitgeber zu! Also, unbedingt durchlesen und in den Apothekenbetrieb integrieren. Der Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat oberste Priorität! Und wie lange gilt die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel? Solange das Infektionsschutzgesetz die epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellt. Mein liebes Tagebuch, machen wir uns nichts vor, das wird noch dauern. Corona ist noch lange nicht weg, ein Impfstoff nach internationalen Werten noch lange nicht da – auch wenn uns Russland das Gegenteil glauben machen will. Und die Infektionszahlen steigen derzeit wieder, „besorgniserregend“, wie Spahn uns wissen lässt: Die Zahl der täglich gemeldeten Neuinfektionen in Deutschland hat den höchsten Wert seit Anfang Mai erreicht. Also, weiterhin Masken an und Arbeitsschutzregeln befolgen.
2 Kommentare
Teilnehmer an der Berliner Klagemauer
von Ulrich Ströh am 16.08.2020 um 8:38 Uhr
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Radiologie
von Karl Friedrich Müller am 16.08.2020 um 8:24 Uhr
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