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1. September 2020
Wow, es gibt einen neuen Antikörpertest für Zuhause. Mit dem Test „AProof“ der Firma Adversis Pharma aus Sachsen soll der Laie einfach schnell und zuverlässig die Möglichkeit bekommen, festzustellen, ob bei ihm Corona-Antikörper nachweisbar sind, ob er also bereits mit SARS-CoV-2 infiziert ist. Und so geht’s: Ein paar Tropfen Blut auf einen Teststreifen geben und an ein Labor einschicken. Fertig. Das Ergebnis kann dann in Kürze online per individuellem Zugangscode abgerufen werden. Hat was, mein liebes Tagebuch. Und wie kommt der Laie an diesen Test? Er geht in die Apotheke, legt 49 Euro auf den Tisch und schon hat er ihn. Wirklich? Wir sind doch in Deutschland – und da gibt’s doch für alles Bedenken und Hürden. So auch hier. Also, die Frage: Dürfen Apotheken dieses Set überhaupt verkaufen, ohne juristisch belangt zu werden? In-vitro-Diagnostika sind nämlich nicht für den Verkauf in Apotheken zugelassen. Die ABDA äußert sich schon mal skeptisch dazu: Wenn dieser Test unter die Definition In-Vitro-Diagnostikum i.S.d. § 3 Nr. 4 MPG fällt, darf er nicht in Apotheken verkauft werden. Ja, und? Verstößt er dagegen? Die Apothekerkammer Sachsen will es bereits ganz sicher wissen und verkündet: Apotheken dürfen auch weiterhin keine Covid-Antikörpertests abgeben. Aber das Bundesgesundheitsministerium meint dagegen, dass hier dem Laien nur ein Probeentnahme-Set zur Verfügung gestellt werde… und hier stünde die Medizinprodukteabgabeverordnung dem nicht entgegen. Tja, mein liebes Tagebuch, was nun? Was darf die Apotheke nun wirklich und was nicht? Die ABDA legt nach: „Apotheker dürfen an Endverbraucher keine Corona-Schnelltests abgeben“. Ordnungswidrigkeit! Geldbuße! Es ist zum Haare raufen, mein liebes Tagebuch. Man könnte mit solchen Tests doch wirklich einen guten Beitrag zu mehr Transparenz, Gewissheit und Vorsicht leisten. Jeder Laie stellt sich die Frage: Was ist da so schlimm daran, wenn die Apotheke ein Testset verkauft. Ein paar Tropfen Blut auf einen Teststreifen geben und einsenden – die Auswertung liegt in den Händen der Fachleute – wo ist das Problem? Die ABDA verweist zwar darauf, dass sich die Rechtslage durchaus ändern ließe – das Robert Koch-Institut müsste lediglich eine kleine Änderung der Medizinprodukteabgabeverordnung vornehmen. Und wir fragen uns: Warum setzt sich die ABDA nicht deutlich dafür ein?
12 Kommentare
Weil halt - Wählt halt
von Dr. Christian Redmann am 08.09.2020 um 15:24 Uhr
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Liquidierung
von Wolfgang Müller am 06.09.2020 um 19:52 Uhr
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AW: Liquidierung
von Heiko Barz am 07.09.2020 um 20:11 Uhr
Trauer um den frühen Tod zweier Kollegen
von Elisabeth Thesing-Bleck am 06.09.2020 um 8:52 Uhr
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Alternativlos !
von Ulrich Ströh am 06.09.2020 um 8:29 Uhr
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AW: Alternative - fertig: Los...!!
von Gunnar Müller, Detmold am 06.09.2020 um 18:26 Uhr
AW: Alternativlos
von Gerd Hartmann am 06.09.2020 um 20:14 Uhr
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von Anita Peter am 06.09.2020 um 8:21 Uhr
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Masche
von Karl Friedrich Müller am 06.09.2020 um 8:13 Uhr
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AW: Masche
von Heiko Barz am 06.09.2020 um 13:24 Uhr
AW: Masche
von Karl Friedrich Müller am 06.09.2020 um 15:08 Uhr
AW: Kabarett
von Holger am 07.09.2020 um 11:26 Uhr
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