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Änderungen auch im Betäubungsmittelgesetz und in der Apothekenbetriebsordnung
Mit dieser Änderung im Apothekengesetz steht auch ein weiterer Änderungsantrag in Verbindung. Dieser nimmt das Betäubungsmittelgesetz ins Visier: In § 4 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. f BtMG wird die Abgabe patientenindividuell hergestellter opioidhaltiger Zubereitungen zur parenteralen Anwendung zwischen Apotheken betäubungsmittelrechtlich erlaubnisfrei gestellt. Und zwar für Fälle, in denen die empfangende Apotheke, der die Verschreibung vorgelegt wurde, solche Zubereitungen nicht selbst herstellen kann.
BMG hält an Regelung zu automatisierten Ausgabestationen fest
Der letzte der bislang vorliegenden Änderungsanträge in Form einer Formulierungshilfe betrifft § 17 Apothekenbetriebsordnung. Für diese Norm sieht das VOASG einen neuen Absatz 1a vor, der automatisierte Abgabestationen regelt: Solche sollen nur zulässig sein, wenn sie sich in den Betriebsräumen einer Apotheke befinden und durch diese bestückt werden, nachdem zuvor die Bestellung bei dieser Apotheke erfolgt ist, eine Beratung (auch im Wege der Telekommunikation) stattgefunden hat und das Rezept im Original geprüft und abgezeichnet wurde. Auch automatisierte Ausgabestationen von Versandapotheken sollen grundsätzlich unter diesen Bedingungen zulässig sein. Das Verbot der Selbstbedienung durch Arzneimittel-Automaten bleibt bestehen.
Der ABDA missfällt diese Regelung. Auch die Länder sähen sie lieber gestrichen, weil sie die Intention des VOASG, die Vor-Ort-Apotheken zu stärken, konterkariere. Im Ministerium will man aber offenbar an ihr festhalten – mit einer Ergänzung: Die Arzneimittel in den Ausgabestationen sind überdies „zu verpacken und mit Namen und Anschrift des Empfängers zu versehen“.
Dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren weitere Änderungsanträge eingebracht werden, ist anzunehmen. Dafür ist in den kommenden Wochen noch Zeit. Nach dem derzeitigen Plan steht nach der ersten Lesung im Bundestag die Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages (16. September 2020) an. Sodann finden weitere Ausschussberatungen statt, während weitere Nachjustierungen möglich sind. Die zweite/dritte Lesung ist dann für Ende Oktober vorgesehen. Ein Inkrafttreten des VOASG wäre nach BMG-Plänen Mitte Dezember möglich.
1 Kommentar
VOASG
von Pille62 am 08.09.2020 um 11:44 Uhr
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