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War das der Wirecard-Skandal der Apowelt? Der Rezeptabrechner AvP kann nicht zahlen, er hat Insolvenzantrag gestellt. Und rund 3500 Apotheken warten auf Beträge von durchschnittlich 100.000 Euro. Für manche existenzbedrohend. Ein Mega-Desaster! Wie’s weiter geht, ist offen. Auch in dieser Woche: die Verbändeanhörung zum Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz – mit viel Gegenwind für die Apotheken. Was besonders runterzieht: Eine Äußerung der EU-Kommission – sie freut sich aufs E-Rezept, weil es die Verbraucher stimulieren könnte, von der Vor-Ort-Apotheke zum Versender zu wechseln. Und ob das geplante Rx-Boni-Verbot mit dem EuGH-Urteil vereinbar ist, ist immer noch ein Vabanquespiel. Klingt alles nicht nach Stärkung der Vor-Ort-Apo. Was für eine Woche!
14. September 2020
Hier spricht der neue Präsident der Bundesapothekerkammer in spe: Thomas Benkert, derzeit Präsident der Bayerischen Landesapothekerkammer. Ja klar, er muss erst noch gewählt werden, aber bis jetzt steht ihm keiner im Weg. Im DAZ-Interview erklärt er seine Ziele – es sind keine neuen, es sind die, die bereits die derzeitige ABDA- und BAK-Spitze verfolgt: das Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz mit Gleichpreisigkeit, mit honorierten pharmazeutischen Dienstleistungen, die möglichst viele Apotheken leisten können, zusätzlich ein Botendiensthonorar, das unser Dienstleistungsbudget nicht mindert, ein E-Rezept mit technisch abgesichertem Makelverbot – um die wichtigsten zu nennen. Alles richtig, alles wichtig. Jetzt muss er’s nur schon schaffen. Wie er das machen will, hat er natürlich nicht verraten. Aber genau darauf wird’s ankommen.
Das Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) stand bereits auf der Tagesordnung des Bundestags – jetzt hatten die Verbände im Rahmen der Verbändeanhörung Gelegenheit, ihre Stellungnahmen abzugeben. Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) machte in seiner schriftlichen Stellungnahme zum VOASG deutlich, dass die Patienten mit ihrer Arzneimitteltherapie überfordert sein können. Der BAH befürworte daher ausdrücklich eine Lotsen- und Beraterfunktion des Apothekers. Denn auf diesem Gebiet gebe es eine Lücke, die die Pharmazeuten füllen können. Der BAH sieht in dieser Funktion durchaus eine pharmazeutische Dienstleistung. Mein liebes Tagebuch, das hat der BAH vollkommen richtig erkannt: Die Arzneitherapie, Rx und OTC, wird für viele Patienten immer komplexer, der Patient braucht einen kompetenten Lotsen und Berater – der Apotheker ist prädestiniert dafür. Aber das muss auch herausgestellt und als Dienstleistung honoriert werden. Außerdem setzt sich der BAH für einen einheitlichen Apothekenabgabepreis ein, auch die Versicherten der PKV und die Selbstzahler sollten hier mit einbezogen werden.
Auch der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) zeigt sich in seiner Stellungnahme zum VOASG nicht damit einverstanden, dass für privat Versicherte nicht die Gleichpreisigkeit gilt und für sie kein unmittelbarer Anspruch auf neue pharmazeutische Dienstleistungen eingeräumt wird. Nach Auffassung der PKV dürfen sich die Preise für gesetzlich und privat Versicherte nicht auseinanderentwickeln, unterschiedliche Preise für gleiche – gesundheitlich notwendige – Produkte seien nicht zumutbar. Richtig, mein liebes Tagebuch, und genau darin wird enormes Sprengstoffpotenzial liegen, wenn das VOASG wie vorgesehen in Kraft tritt. Ob sich da überhaupt noch etwas machen lässt?
Der Telemedizin Anbieter TeleClinic, der erst vor Kurzem von Zur Rose übernommen wurde, hat juristischen Ärger am Hals. Jetzt will er den Vorwürfen des Zuweisens von Rezepten offenbar aktiv entgegensteuern – und verheddert sich in neuen Fallstricken: TeleClinic hat sich ein neues Procedere ausgedacht, bei dem die Patienten ihre gewünschte Apotheke auf einer „Landing-Page“ eintragen und ihre Privatverordnung per Mail durch TeleClinic dorthin versenden lassen können. Die jeweilige Apotheke erhält dann das Rezept mit der qualifizierten elektronischen Signatur als Link. Laut TeleClinic kann das Rezept nur ein einziges Mal eingelöst werden. Die Patienten selbst würden nie die unterschriebene Rezept-Datei erhalten. Diese werde nur an die Apotheke weitergeleitet, heißt es in der E-Mail an die Apotheken. Aber, mein liebes Tagebuch, es bleibt offen, wie TeleClinic die vom Patienten angegebene Apotheke authentifiziert. Außerdem ist offen, was passiert, wenn die Apotheke das Rezept nicht beliefern kann. Da gibt’s noch etliche Fragen…
15. September 2020
Auch unser Nachwuchs in Person des Bundesverbands der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD) macht sich Gedanken zum VOASG. Mit ihrer Stellungnahme fordern die angehenden Pharmazeutinnen und Pharmazeuten unter anderem ein Werbe- und Rabattverbot –auch für OTC. Ja, mein liebes Tagebuch, wir lesen richtig: für OTC. Der Studierendenverband möchte die Arzneimittel nicht zu einer bloßen Ware degradiert sehen. Er möchte, dass „ein Wettbewerb zwischen Apotheken nur auf einer qualitativen Ebene stattfinden darf.“ Schön wär’s, mein liebes Tagebuch – doch der Zug dürfte wohl abgefahren sein. Gleichzeitig lehnen die Nachwuchsapothekers ein Versandverbot mit Rx-Arzneimitteln ab – ups, mein liebes Tagebuch, wie passt das wiederum zu den hehren ethischen Ansprüchen, dass Arzneimittel nicht nur eine einfache Ware sein sollen? Irgendwie scheint mir da etwas nicht zu Ende gedacht zu sein.
Während wir Apothekers, die Politik und wohl alle vernünftigen Teilnehmer an unserem Gesundheitswesen der Auffassung sind, dass das mit dem Patientendatenschutzgesetz (PDSG) geplante Makelverbot für (E-)Rezepte der richtige Weg ist, um die freie Apothekenwahl des Patienten zu erhalten, gibt es natürlich auch Unternehmen, denen das ein Dorn im Auge ist. Sie wollen mit einer eigenen App die Patienten und Apotheken an sich binden und daran verdienen. Das Hamburger Start-Up meinRezept.online ist so ein Kandidat. Apotheken, die bei dieser App mitmachen wollen, sollen nun sogar per View bezahlen, d.h. wenn die Apotheke dem Kunden zur Auswahl angeboten wird – und selbst wenn gar keine Bestellung erfolgt. Mein liebes Tagebuch, da ist klar, wer an dieser Masche verdient. Allerdings wird das Geschäftsmodell durch das PDSG in Frage gestellt: Das Makelverbot steht im Weg! Und dagegen will nun das Start-up-Unternehmen juristisch vorgehen und plant eine Verfassungsbeschwerde, sobald das Gesetz verabschiedet ist. Und es wurde verabschiedet. Der Bundesrat hat es durchgewunken – und damit ist der Weg frei fürs PDSG, nur noch der Bundespräsident muss seine Unterschrift druntersetzen. Na fein, mein liebes Tagebuch, dann werden wir sehen, ob die Verfassungsbeschwerde eintrudelt.
16. September 2020
So etwas gab es noch nie! Ein Abrechnungszentrum hat Insolvenzantrag gestellt! Ist das der Wirecard-Skandal der Apowelt? Rund 3500 Apotheken, die mit dem privaten Rezeptabrechner AvP zusammenarbeiten und dort ihre August-Rezepte eingereicht haben, warten vergeblich auf ihr Geld. Es sind Beträge, die im Durchschnitt 120.000 Euro ausmachen, in Einzelfällen aber bis zu 400.000 Euro betragen können, heißt es. Mein liebes Tagebuch, das ist eine Katastrophe für die Apotheken! Für manche geht das in Richtung Existenzbedrohung! Und es betrifft nicht nur Apotheken – AvP zählt auch Krankenhausambulanzen, Ärzte und sonstige Leistungserbringer zu seinen Kunden.
Was bei AvP schiefgelaufen ist, wo genau die Gründe für das Versiegen der Geldflüsse liegen, ist noch nicht bekannt. Allerdings muss es dafür wohl recht drastische Gründe geben. Über Unregelmäßigkeiten in den Bilanzen wird hinter vorgehaltener Hand gesprochen. Erste Vermutungen gehen davon aus, dass es mit AvP-Chef Mathias Wettstein zusammenhängt. Der Firmenchef ist bereits wegen eines Steuervergehens vorbelastet und darf daher selbst keine BaFin-Lizenz führen. Er musste die Geldgeschäfte in seinem Unternehmen Geschäftsführern überlassen. Ein Blick in das Handelsregister offenbart die Firmenstruktur von AvP: Mathias Wettstein ist Chef der AG und nicht der GmbH, die in der Unternehmensdatenbank der Bankenaufsicht BaFin als Finanzdienstleistungsinstitut geführt wird. Wettstein soll sich bereits in Untersuchungshaft befinden, ein Gerücht, das allerdings nicht bestätigt wurde.
Und wie geht es nun für die betroffenen Apotheken weiter? Gibt es Hoffnung, dass die Zahlungen bald erfolgen können? Nein, mein liebes Tagebuch, denn wie sich mittlerweile zeigt, wird noch darüber spekuliert, ob das Geld auf einem sicheren Treuhandkonto liegt oder nicht. Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas wandte sich mit einem Rundschreiben an die AvP-Apotheker und erläuterte Einzelheiten, was nun zu tun sei. Er riet den AvP-Apotheken, die Verträge in jedem Fall fristlos zu kündigen. Und sich umgehend um die Aufnahme bei einem anderen Rechenzentrum zu kümmern. Allerdings sagte er auch, dass eine Auszahlung von AvP-Geldern in den nächsten Tagen nicht zu erwarten sei.
Wie sich auch zeigte, hat AvP mit den Apotheken sehr unterschiedliche Vereinbarungen getroffen, was die Aufarbeitung für die Betroffenen umso schwerer macht, sagt Dr. Rainer Eckert, Fachanwalt für Insolvenzrecht. Er rät den AvP-Kunden, gemeinsam für die Herausgabe ihres Geldes zu streiten.
Die Apobank hat bereits angekündigt, Unterstützung für betroffene Apotheken zu leisten. Und die meisten der 17 Wettbewerber von AvP stünden bereit, Neukunden aufzunehmen. Noventi, das nach eigenen Angaben größte europäische Abrechnungsunternehmen im Gesundheitsmarkt, hat ein Hilfsprogramm von 250 Mio. Euro entwickelt, um die nötige Sicherheit und Liquidität für den laufenden Betrieb der Apotheken vor Ort sicherzustellen. Das Geld soll als vorgezogene Abschlagszahlung innerhalb kürzester Zeit bereitstehen. Auch das Norddeutsche Apothekenrechenzentrum (NARZ) signalisierte: Wir schaffen das. Man könne doppelt so viele Kunden bedienen wie bisher, die Serverkapazitäten reichten aus.
Mein liebes Tagebuch, der Schock sitzt tief. Die Hilfsangebote der etablierten Abrechner geben Hoffnung: Es geht weiter. Die Frage bleibt: Wann gibt es den August-Umsatz? Oder ist das Geld verloren? Welche juristischen Auseinandersetzungen drohen uns da? Und natürlich brennen wir alle, eine Antwort darauf zu bekommen: Wie konnte es bei AvP soweit kommen?
17. September 2020
Das Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) kommt in die Gänge, die erste Lesung im Bundestag ist durch. Aber die Unsicherheit, die Sorgen bleiben: Wird das Gesetz vor europäischen Recht Bestand haben? Das Handelsblatt hakte bei der EU-Kommission nach, wie der Gesetzentwurf vor dem Hintergrund des IGES-Gutachten bewertet werde. Die Antwort zeigt, dass da noch lange nicht alles in trockenen Tüchern ist: Es fänden immer noch konstruktive Gespräche zwischen der Kommission und Deutschland statt, ob ein Verbot von Preisnachlässen mit dem EuGH-Urteil vereinbar sei, tönt es aus Brüssel. Mein liebes Tagebuch, irgendwie alles unfassbar, wir Apothekers in Deutschland sitzen auf einem Pulverfass – und man gibt uns zu verstehen, es kann explodieren. Unser VOASG wird uns da null Schutz bringen. Und was so richtig runterzieht, ist das, was ein Kommissionssprecher dem Handelsblatt noch sagte: Die EU-Kommission hoffe jedoch, dass die geplante Einführung des elektronischen Rezepts in Deutschland auch die Barrieren für Versandapotheken aus der EU beseitige. Man erwartet, ja man freut sich darauf, dass die Einführung von elektronischen Rezepten das Potenzial habe, eine Verlagerung des Verbraucherverhaltens von der stationären Apotheke zum Online-Anbieter zu stimulieren. Die Entwicklung von Online-Apotheken sehe die EU-Kommission in Europa positiv. Der Marktzugang für ausländische Online-Apotheken könnte so verbessert werden. Mein liebes Tagebuch, klingt das nicht wirklich so, als ob die EU die Vor-Ort-Apotheken platt machen möchte? Alle Macht den Online-Versendern? Was ist das für ein Europa? Mich schaudert’s.
Nach Ansicht des FDP-Bundestagsabgeordneten Andrew Ullmann geht das VOASG nicht die echten Probleme der Apotheken an und werde sie auch nicht lösen können. Und er geht übrigens auch davon aus, dass der Europäische Gerichtshof das Rx-Boni-Verbot des VOASG wieder kassieren wird. Dass bis heute keine Stellungnahme der EU-Kommission zum VOASG vorliegt, deutet er als kein gutes Zeichen. Ullmann glaubt, Boni-Deckel hätten eine größere Chance gehabt als Rx-Verbote. Mein liebes Tagebuch, kann sein, kann nicht sein, ehrlich gesagt, weiß das kein Mensch.
Im Rahmen der Anhörung der Verbände und Sachverständigen im Gesundheitsausschuss des Bundestags zu den einzelnen Regelungen im Gesetzentwurf des Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetzes (VOASG) kam auch die geplante Vergütung des Botendienstes zur Sprache – und bei vielen Verbänden überhaupt nicht gut an. Die Caritas beispielsweise geht davon aus, dass von einer solchen Vergütung vor allem Apotheken in Städten profitierten. Und die BAG Selbsthilfe hält ebenfalls nichts von einer pauschalen Vergütung der Lieferdienste.
Die CDU-Gesundheitspolitikerin Karin Maag machte in der ersten Ausgabe des Online–ABDA-Talks, einem neuen Videoformat der ABDA auf Facebook und youtube, deutlich: Mehr als 2,50 Euro für den Botendienst sind nicht drin. Immerhin sagte sie auch, dass der Botendienst nicht aus dem Topf der pharmazeutischen Dienstleistungen komme. Aber sie sagte auch, dass das Honorar für Dienstleistungen – anders als bei den Ärzten – nicht von der Mehrwertsteuer freigestellt werde. Mein liebes Tagebuch, 2,50 Euro – das ist kein „Honorar“, es soll ein Anreiz für Apotheken sein, den Botendienst anzubieten, sagt der ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. Und er fügt hinzu, dass eine Botendienstvergütung „notwendig und sinnvoll“ sei. Richtig. Aber irgendwie scheint er damit nicht recht durchzudringen.
18. September 2020
Und natürlich kam auch die ABDA bei der Verbändeanhörung zum VOASG zu Wort. Beim Thema, welche honorierten pharmazeutischen Dienstleistungen denn die ABDA plane, blieb ABDA-Präsident Friedemann Schmidt allerdings vage. Er sagte, das Angebot werde sich am Leistungsspektrum der Apotheken orientieren und nannte als Beispiele Medikationsanalysen, therapiebegleitende Leistungen und den Medikationsplan. Mein liebes Tagebuch, geht’s noch ein bisschen allgemeiner, offener, schwammiger? Also ehrlich gesagt, wenn ich Mitglied des Gesundheitsausschusses wäre und die Apothekers würden mir das als ihre pharmazeutischen Dienstleistungen anbieten, würde ich schon fragen: Ist das alles? Wie habt ihr euch denn das konkret vorgestellt? Habt ihr noch keinen Leistungskatalog an Dienstleistungen? Weiterer Diskussionsbedarf beim Thema Dienstleistungen zeigte sich bei der Frage, ob Dienstleistungen regional oder bundesweit geregelt werden sollten. Ein Krankenkassenvertreter, aber auch andere Verbände sähen es nämlich lieber, Regelungen zu pharmazeutischen Dienstleistungen regional zu verankern. Doch da zeigte der ABDA-Präsident klarer Kante: Grundsätzlich brauche man hier eine bundesweite Lösung, regionale Vereinbarungen mit Krankenkassen könnten allenfalls ergänzend sinnvoll sein. Mein liebes Tagebuch, da geben wir dem ABDA-Präsidenten Recht. Was sollen hier regional verankerte Dienstleistungen? Warum sollten die bayerischen Patienten ein anderes Dienstleistungsangebot bekommen als die niedersächsischen? Das ist doch Unfug. Wir brauchen hier wirklich Dienstleistungen, die man bundesweit in Apotheken erwarten kann.
Die einzig halbwegs erfreuliche Nachricht in dieser Woche: Die Botendienstpauschale von 250 Euro wird in diesen Tagen über den Nacht- und Notdienstfonds ausgezahlt. Diese Pauschale erhalten alle Apotheken, die im Zeitraum vom 22. April 2020 bis zum 30. Juni 2020 mindestens einmal einen Botendienst abgerechnet haben. Mein liebes Tagebuch, die Auszahlung ließ schier unendlich lang auf sich warten, nun ist sie also da.
Wie es aber Ende des Monats mit der Botendienstvergütung, die derzeit noch bei 5 Euro pro Botengang liegt, weitergeht, steht noch immer in den Sternen. Eigentlich soll mit dem VOASG eine dauerhafte Botendienstvergütung in Höhe von 2,50 Euro eingeführt werden. Eigentlich. Bei der Verbändeanhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags war dafür wenig bis keine Sympathie zu spüren – auf keinen Fall werde es mehr als die 2,50 Euro geben, war zu hören. Mein liebes Tagebuch, wie gesagt, alles nur halbwegs erfreulich…
6 Kommentare
Verantwortung
von Reinhard Rodiger am 20.09.2020 um 22:13 Uhr
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Komplettes System in Frage gestellt
von Nikolaus Guttenberger am 20.09.2020 um 18:04 Uhr
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Anerkennung durch Duldung ... wie ein Berufsstand langsam den eigenen Risiken und Nebenwirkungen erliegt ...
von Christian Timme am 20.09.2020 um 18:00 Uhr
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AvP und ABDA
von Dr.Diefenbach am 20.09.2020 um 10:37 Uhr
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AW: AvP und ABDA
von Monika Herzog am 20.09.2020 um 21:09 Uhr
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von Anita Peter am 20.09.2020 um 8:23 Uhr
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