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17. September 2020
Das Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) kommt in die Gänge, die erste Lesung im Bundestag ist durch. Aber die Unsicherheit, die Sorgen bleiben: Wird das Gesetz vor europäischen Recht Bestand haben? Das Handelsblatt hakte bei der EU-Kommission nach, wie der Gesetzentwurf vor dem Hintergrund des IGES-Gutachten bewertet werde. Die Antwort zeigt, dass da noch lange nicht alles in trockenen Tüchern ist: Es fänden immer noch konstruktive Gespräche zwischen der Kommission und Deutschland statt, ob ein Verbot von Preisnachlässen mit dem EuGH-Urteil vereinbar sei, tönt es aus Brüssel. Mein liebes Tagebuch, irgendwie alles unfassbar, wir Apothekers in Deutschland sitzen auf einem Pulverfass – und man gibt uns zu verstehen, es kann explodieren. Unser VOASG wird uns da null Schutz bringen. Und was so richtig runterzieht, ist das, was ein Kommissionssprecher dem Handelsblatt noch sagte: Die EU-Kommission hoffe jedoch, dass die geplante Einführung des elektronischen Rezepts in Deutschland auch die Barrieren für Versandapotheken aus der EU beseitige. Man erwartet, ja man freut sich darauf, dass die Einführung von elektronischen Rezepten das Potenzial habe, eine Verlagerung des Verbraucherverhaltens von der stationären Apotheke zum Online-Anbieter zu stimulieren. Die Entwicklung von Online-Apotheken sehe die EU-Kommission in Europa positiv. Der Marktzugang für ausländische Online-Apotheken könnte so verbessert werden. Mein liebes Tagebuch, klingt das nicht wirklich so, als ob die EU die Vor-Ort-Apotheken platt machen möchte? Alle Macht den Online-Versendern? Was ist das für ein Europa? Mich schaudert’s.
Nach Ansicht des FDP-Bundestagsabgeordneten Andrew Ullmann geht das VOASG nicht die echten Probleme der Apotheken an und werde sie auch nicht lösen können. Und er geht übrigens auch davon aus, dass der Europäische Gerichtshof das Rx-Boni-Verbot des VOASG wieder kassieren wird. Dass bis heute keine Stellungnahme der EU-Kommission zum VOASG vorliegt, deutet er als kein gutes Zeichen. Ullmann glaubt, Boni-Deckel hätten eine größere Chance gehabt als Rx-Verbote. Mein liebes Tagebuch, kann sein, kann nicht sein, ehrlich gesagt, weiß das kein Mensch.
Im Rahmen der Anhörung der Verbände und Sachverständigen im Gesundheitsausschuss des Bundestags zu den einzelnen Regelungen im Gesetzentwurf des Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetzes (VOASG) kam auch die geplante Vergütung des Botendienstes zur Sprache – und bei vielen Verbänden überhaupt nicht gut an. Die Caritas beispielsweise geht davon aus, dass von einer solchen Vergütung vor allem Apotheken in Städten profitierten. Und die BAG Selbsthilfe hält ebenfalls nichts von einer pauschalen Vergütung der Lieferdienste.
Die CDU-Gesundheitspolitikerin Karin Maag machte in der ersten Ausgabe des Online–ABDA-Talks, einem neuen Videoformat der ABDA auf Facebook und youtube, deutlich: Mehr als 2,50 Euro für den Botendienst sind nicht drin. Immerhin sagte sie auch, dass der Botendienst nicht aus dem Topf der pharmazeutischen Dienstleistungen komme. Aber sie sagte auch, dass das Honorar für Dienstleistungen – anders als bei den Ärzten – nicht von der Mehrwertsteuer freigestellt werde. Mein liebes Tagebuch, 2,50 Euro – das ist kein „Honorar“, es soll ein Anreiz für Apotheken sein, den Botendienst anzubieten, sagt der ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. Und er fügt hinzu, dass eine Botendienstvergütung „notwendig und sinnvoll“ sei. Richtig. Aber irgendwie scheint er damit nicht recht durchzudringen.
6 Kommentare
Verantwortung
von Reinhard Rodiger am 20.09.2020 um 22:13 Uhr
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Komplettes System in Frage gestellt
von Nikolaus Guttenberger am 20.09.2020 um 18:04 Uhr
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Anerkennung durch Duldung ... wie ein Berufsstand langsam den eigenen Risiken und Nebenwirkungen erliegt ...
von Christian Timme am 20.09.2020 um 18:00 Uhr
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AvP und ABDA
von Dr.Diefenbach am 20.09.2020 um 10:37 Uhr
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AW: AvP und ABDA
von Monika Herzog am 20.09.2020 um 21:09 Uhr
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von Anita Peter am 20.09.2020 um 8:23 Uhr
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