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18. September 2020
Und natürlich kam auch die ABDA bei der Verbändeanhörung zum VOASG zu Wort. Beim Thema, welche honorierten pharmazeutischen Dienstleistungen denn die ABDA plane, blieb ABDA-Präsident Friedemann Schmidt allerdings vage. Er sagte, das Angebot werde sich am Leistungsspektrum der Apotheken orientieren und nannte als Beispiele Medikationsanalysen, therapiebegleitende Leistungen und den Medikationsplan. Mein liebes Tagebuch, geht’s noch ein bisschen allgemeiner, offener, schwammiger? Also ehrlich gesagt, wenn ich Mitglied des Gesundheitsausschusses wäre und die Apothekers würden mir das als ihre pharmazeutischen Dienstleistungen anbieten, würde ich schon fragen: Ist das alles? Wie habt ihr euch denn das konkret vorgestellt? Habt ihr noch keinen Leistungskatalog an Dienstleistungen? Weiterer Diskussionsbedarf beim Thema Dienstleistungen zeigte sich bei der Frage, ob Dienstleistungen regional oder bundesweit geregelt werden sollten. Ein Krankenkassenvertreter, aber auch andere Verbände sähen es nämlich lieber, Regelungen zu pharmazeutischen Dienstleistungen regional zu verankern. Doch da zeigte der ABDA-Präsident klarer Kante: Grundsätzlich brauche man hier eine bundesweite Lösung, regionale Vereinbarungen mit Krankenkassen könnten allenfalls ergänzend sinnvoll sein. Mein liebes Tagebuch, da geben wir dem ABDA-Präsidenten Recht. Was sollen hier regional verankerte Dienstleistungen? Warum sollten die bayerischen Patienten ein anderes Dienstleistungsangebot bekommen als die niedersächsischen? Das ist doch Unfug. Wir brauchen hier wirklich Dienstleistungen, die man bundesweit in Apotheken erwarten kann.
Die einzig halbwegs erfreuliche Nachricht in dieser Woche: Die Botendienstpauschale von 250 Euro wird in diesen Tagen über den Nacht- und Notdienstfonds ausgezahlt. Diese Pauschale erhalten alle Apotheken, die im Zeitraum vom 22. April 2020 bis zum 30. Juni 2020 mindestens einmal einen Botendienst abgerechnet haben. Mein liebes Tagebuch, die Auszahlung ließ schier unendlich lang auf sich warten, nun ist sie also da.
Wie es aber Ende des Monats mit der Botendienstvergütung, die derzeit noch bei 5 Euro pro Botengang liegt, weitergeht, steht noch immer in den Sternen. Eigentlich soll mit dem VOASG eine dauerhafte Botendienstvergütung in Höhe von 2,50 Euro eingeführt werden. Eigentlich. Bei der Verbändeanhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags war dafür wenig bis keine Sympathie zu spüren – auf keinen Fall werde es mehr als die 2,50 Euro geben, war zu hören. Mein liebes Tagebuch, wie gesagt, alles nur halbwegs erfreulich…
6 Kommentare
Verantwortung
von Reinhard Rodiger am 20.09.2020 um 22:13 Uhr
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Komplettes System in Frage gestellt
von Nikolaus Guttenberger am 20.09.2020 um 18:04 Uhr
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Anerkennung durch Duldung ... wie ein Berufsstand langsam den eigenen Risiken und Nebenwirkungen erliegt ...
von Christian Timme am 20.09.2020 um 18:00 Uhr
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AvP und ABDA
von Dr.Diefenbach am 20.09.2020 um 10:37 Uhr
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AW: AvP und ABDA
von Monika Herzog am 20.09.2020 um 21:09 Uhr
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von Anita Peter am 20.09.2020 um 8:23 Uhr
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