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30. September 2020
Na, das kann heiter werden, mein liebes Tagebuch: Ab November muss der Verordner die Dosierung des verschriebenen Fertigarzneimittels auf dem Rezept angeben, z. B. 3 x täglich 1 Tabl. nach dem Essen. Im Prinzip eine vernünftige Sache, wenn da nicht der gesamte bürokratische, digitale und organisatorische Kladderadatsch wären. Schaffen es unsere lieben Dokters bis November, ihre Software so zu pflegen, dass die Dosierung immer mit aufs Rezept gedruckt wird? Wie sieht es mit den Ausnahmen aus? Auf die ausgedruckte Dosierung kann verzichtet werden, wenn dem Patienten ein Medikationsplan oder eine schriftliche Dosierungsanweisung vorliegen. Aber dann muss der Verordnende dies auf dem Rezept vermerkt haben. Ausnahmen gibt’s in dringenden Fällen oder wenn die verschreibende Person nicht erreichbar ist – dann dürfen wir Apothekers die Angaben zur Dosierung nachtragen. Und in nicht dringenden Fällen dürfen wir sogar die Dosierungsanweisung ergänzen, wenn sie uns zweifelsfrei bekannt sind. Und klar, was wäre die wunderschöne Bürokratie ohne Sanktionen: Wenn die Dosierung fehlt, droht Retax! Mein liebes Tagebuch, da wünscht man sich doch wirklich E-Rezepte, die der Verordnende nur erstellen und versenden kann, wenn alle Kriterien und Vorschriften erfüllt sind.
Sozusagen in letzter Minute ist unsere Botendienstvergütung verlängert worden, allerdings hat sie Federn lassen müssen: Ab 1. Oktober gibt es nur noch 2,50 Euro plus Mehrwertsteuer, wenn wir Apothekers unseren lieben Kundinnen und Kunden in Pandemiezeiten die Arzneimittel per Boten zustellen. Die ABDA hatte zwar in einer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass 5 Euro plus Umsatzsteuer die sachgerechtere Vergütung wäre – doch durchgedrungen ist sie damit nicht. Und so blieb es bei der Ankündigung: 2,50 Euro und nicht mehr. Mit der Änderungsverordnung zur SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung ist dies nun in Kraft getreten. Ja, und am 31. Dezember 2020 ist auch damit Schluss. Was danach kommt, mein liebes Tagebuch, ob es weiterhin einen kleinen Zuschuss für unseren Botendienst gibt, ist ungewiss.
Ein klein klein bisschen Wahlkampf, sozusagen ein „Wahlkämpfle“ könnte es doch noch im Rahmen der kommenden Wahlen zu den Spitzengremien unserer Berufsvertretungen geben. Mein liebes Tagebuch, hatten wir anfangs gedacht, das Wort „Wahl“ ist in unseren derzeitigen berufspolitischen Kreisen nur eine liebevolle demokratophile Pseudoveranstaltung fürs Abnicken feststehender Einzelbewerbungen für die Posten der ABDA-, BAK- und DAV-Spitze, so gibt es auf der Vize-Ebene kleine Lichtblicke. Während sich für die ABDA-Spitze und die DAV-Spitze und deren jeweiligen Vizesitze bisher nur jeweils eine kandidierende Person zur „Wahl“ gemeldet hat, stehen für den Vizeposten bei der Bundesapothekerkammer zwei Kandidatinnen zur Verfügung: Nachdem die hessische Kammerpräsidentin Ursula Funke bereits verlauten ließ „ich kandidiere“, hat sich nun auch die Berliner Kammerpräsidentin Kerstin Kemmritz geoutet, bei den Wahlen am 26. November für das Amt der BAK-Vizepräsidentin anzutreten. Wie schön, mein liebes Tagebuch, wir können auswählen! Nun ja, nicht wir, aber die wahlberechtigte Mitgliederversammlung. Also, sie hat die Wahl: Funke oder Kemmritz als Vize der BAK. Und vielleicht traut sich ja doch noch der eine oder die andere aus der Deckung und tritt für einen Spitzenposten bei der ABDA oder beim Deutschen Apothekerverband an!
7 Kommentare
3 X 1 Vomex oder wie wir mal wieder eine Kernkompetenz abgaben
von Bernd Jas am 04.10.2020 um 22:52 Uhr
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AW: 3 X 1 Vomex oder wie wir mal wieder eine
von Heiko Barz am 05.10.2020 um 11:19 Uhr
Geht es zukünftig auch anders ?
von Ulrich Ströh am 04.10.2020 um 9:00 Uhr
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AW: Östlich der Elbe
von Peter am 04.10.2020 um 9:49 Uhr
AW: Geht es zukünftig auch anders?
von Ulrich Ströh am 04.10.2020 um 10:05 Uhr
Medienkonsum noch vor dem Sonntagsfrühstück ...
von Christian Timme am 04.10.2020 um 8:30 Uhr
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von Anita Peter am 04.10.2020 um 8:06 Uhr
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