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Analyse
Regionalisierte pharmazeutische Dienstleistungen – ein Trojanisches Pferd
Gefährliche Langzeitwirkung
Zudem muss bei jeder Art von selektiven Verträgen die gefährliche Langfristwirkung bedacht werden. Wenn solche Verträge gut angenommen werden, stellen sich die Leistungserbringer darauf ein, tätigen Investitionen und passen ihre Strukturen an. Damit machen sie sich zugleich ein Stück weit abhängig von den Verträgen und der Honorierung. Das wissen auch die Krankenkassen, die aber am längeren Hebel sitzen. In der nächsten Verhandlungsrunde können sie dann ein niedrigeres Honorar durchsetzen. Denn ganz auf die jeweilige Leistung zu verzichten, käme für die Anbieter noch teurer. Der Wettbewerb der Selektivverträge geht dann einseitig zulasten der Leistungserbringer. Schlimmstenfalls könnte mit Selektivverträgen für Dienstleistungen sogar eine Tür für weitere Selektivverträge in der Arzneimittelversorgung geöffnet werden. Manche Krankenkassenvertreter fordern dies schon lange. In Verbindung mit den europarechtlichen Auseinandersetzungen um die Gleichpreisigkeit könnte dies zu einem weiteren Angriff auf die Grundfesten der Apothekenhonorierung werden.
Grundidee sichern und umsetzen
Auch wenn zu erwarten ist, dass Verhandlungen mit einzelnen Krankenkassen wohl schnellere und weitreichendere Ergebnisse liefern würden als Gespräche mit dem GKV-Spitzenverband: Den Widerstand des Kassengremiums mithilfe von Selektivverträgen zu umschiffen, greift zu kurz und könnte einige unerwünschte andere Wirkungen mit sich bringen. Letztlich könnten diese Selektivverträge damit wie ein Trojanisches Pferd wirken. Das Ziel muss daher sein, zunächst einige grundlegende Angebote im Leistungskatalog der Kassen zu verankern.
Denn auch wenn noch nicht klar ist, um welche pharmazeutischen Dienstleistungen es geht: Die ABDA wird nicht müde zu betonen, dass sie alle so geartet sein werden, dass sie niemandem vorenthalten werden können. Erst wenn dieser Schritt geschafft ist, sind möglicherweise darauf aufbauende regionale Einigungen denkbar. Bis zur Bundestagswahl im kommenden Jahr gilt es jedoch, mit aller Kraft und Rückendeckung aus der Politik darauf hinzuwirken, eine bundesweite Regelung zu erzielen. Dazu muss das derzeit geplante kollektivvertragliche Konzept für die Dienstleistungen im VOASG erhalten bleiben. Sobald das VOASG verabschiedet ist, liegt der Ball bei der ABDA. Bleibt zu hoffen, dass sie in der Nachspielzeit endlich ein Tor schießt.
3 Kommentare
Dienstleistungen als Spalter
von ratatosk am 13.10.2020 um 10:02 Uhr
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Träume
von Karl Friedrich Müller am 12.10.2020 um 21:41 Uhr
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Pharm. Dienstleistungen
von Scarabäus am 12.10.2020 um 18:32 Uhr
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