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Offener Dialog zur Grippeschutzimpfung
Guter Versicherungsschutz für mehr Verantwortung
Beim gestrigen Online-Forum „Impfen in der Apotheke – Was beim Versicherungsschutz zu beachten ist“ sprachen Versicherungsmakler Steffen Benecke und Rechtsanwalt Jascha Arif mit approbierten Apothekerinnen und Apothekern über Stolperfallen und Erfahrungen zum Rechtsschutz bei Modellprojekten zur Grippeschutzimpfung. Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbands Nordrhein, berichtete von ersten Erfahrungen.
Präsenzveranstaltungen durch Online-Meetings zu ersetzen, ist für die meisten Menschen spätestens seit diesem Jahr keine Neuheit mehr. So luden gestern auch Rechtsanwalt Jascha Arif und Versicherungsmakler Steffen Benecke zu einer Gesprächsrunde über die Plattform Zoom, um sich mit Approbierten über Stolperfallen beim Versicherungsschutz bei Grippeschutzimpfungen in der Apotheke auszutauschen. Am Donnerstagabend um 19 Uhr startete das offene Forum, dem sich zwischenzeitlich über 40 Teilnehmer zuschalteten.
Während Arif zu diesem Thema für einen Beitrag in der Apotheker Zeitung recherchiert hatte, sei ihm bewusst geworden, welche Sprengkraft in dem Thema steckt und wie sehr manche rechtliche Fragen übersehen wurden. Doch er betont auch: „Wir diskutieren hier über höchst unwahrscheinliche Fälle, die hoffentlich bei keinem Apotheker eintreten werden. Aber eben in solchen Fällen verlassen wir uns auf unsere Versicherung.“ Daher organisierte er zusammen mit Steffen Benecke die digitale Gesprächsrunde.
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Zur Frage, ob bei Grippeschutzimpfungen der Versicherungsschutz greife, betonte Arif, dass er keine pauschalen Antworten geben könne, da sich Policen verschiedener Versicherungsanbieter stark voneinander unterscheiden. Während die einen Anbieter alle Tätigkeiten in der Apotheke versichern, formulieren andere Anbieter explizit die versicherten Tätigkeiten aus. In diesem Fall sei eine genaue Abstimmung mit dem Versicherer angezeigt, da bisher nur ein kleiner Teil der Apotheken impfen und dieses Angebot für viele Versicherungen noch nicht bekannt ist. Ausgerechnet die Allianz SE, Deutschlands größter Versicherer, sei für Apotheken besonders negativ aufgefallen. Diese würden für jeden Approbierten, der in der Apotheke impfen darf, einen Zuschlag von 833€ verlangen – was die zuvor verlangten Versicherungskosten in der Regel vervielfachen würde.
Einen neuralgischen Punkt sieht Arif auch darin, dass es nicht möglich ist, sich gegen Infektionen von Patienten in der Apotheke absichern zu lassen, beispielsweise im Fall einer COVID-19-Erkrankung. Im Falle einer Klage würde die Beweislastumkehr gelten, sodass ein Apotheker nachweisen müsste, bei der Impfung alle notwendigen Hygienevorschriften eingehalten zu haben.
„Versicherung darf Impfprojekt nicht aufhalten“
Unter den eingeschalteten Approbierten war auch Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbands Nordrhein. Seit drei Wochen können Apotheker in Nordrhein impfen. Preis betont: „Auseinandersetzungen mit der Versicherung dürfen das Impfprojekt nicht aufhalten. Wir dürfen uns als Berufsstand nicht abhalten lassen, die neue Chance zu ergreifen und mehr Verantwortung zu übernehmen. Die richtige Versicherung kann viel dazu beitragen.“ Er und der Verband würden die Betrachtungen von Arif und Benecke begrüßen. So fügte der Verband mithilfe der Ausarbeitungen beim Erstausstattungsset an die impfenden Apotheker auch Informationsmaterial bei, was Apotheker vor der ersten Vakzination mit dem Versicherer klären sollten.
Zur Problematik der Infektion von Patienten in der Offizin fand Preis einen Lösungsansatz: Zur Qualitätssicherung bei der Grippeschutzimpfung würden sie ein digitalisiertes Dokumentationssystem empfehlen und die Daten auf einer Cloud speichern. So könnte durch ein paar Häkchen, die mehr zu setzen wären, dokumentiert werden, dass alle Hygienevorschriften bei der Impfung eingehalten worden seien. Doch die Fragestellung, ob Apotheker abgesichert seien, wenn Infektionskrankheiten in der Apotheke übertragen werden würden, betrachtet er auch politisch: „Wenn der Staat Arztpraxen mit kostenloser Schutzausrüstung und COVID-19-Tests für alle Angestellten versorgt, warum sollte die Apotheke dann leer ausgehen?“
Er selbst warf weitere juristische Fragen auf, die erst noch geprüft werden müssten. So hätten in Nordrhein bereits einzelne Unternehmen bei Apotheken angefragt, ob sie die Impfung für alle Mitarbeiter im Betrieb übernehmen könnten. In welchem Rahmen könnten Apothekerinnen und Apotheker außerhalb der Apothekenbetriebsräume impfen? Die Nachfrage ist jedenfalls bereits in der frühen Phase des Impfprojekts schon da.
1 Kommentar
Tolle Veranstaltung
von Arne Müller am 24.10.2020 um 17:03 Uhr
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