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18. November 2020
Zu all den Digitalisierungsdisruptionen passt auch die Meldung aus den USA. Was man schon lange vermutete, wird nun Realität: Amazon, der weltgrößte Online-Händler, hat seine hauseigene „Amazon Pharmacy“ installiert, einen Arzneiversender mit allem Drum und Dran, also auch mit Rx-Versand. Die Vorbereitung für diesen Coup hat Amazon bereits 2018 getroffen, als das Unternehmen den Versender Pillpack kaufte, einen auf patientenindividuelle Verblisterungen spezialisierten Versender. Die Erfahrungen mit diesem Unternehmen nutzt Amazon nun für seine Amazon Pharmacy. Den Start für den eigenen Arzneiversand hat Amazon nicht schlecht gewählt, wie es Insider kommentieren, dem Versandriesen kommt die Corona-Krise wie gelegen: Immer mehr Menschen in den USA scheuen sich aus Angst vor Ansteckung, eine Apotheke vor Ort aufzusuchen und lassen sich Arzneimittel nach Hause liefern. Mein liebes Tagebuch, dieser Schlag von Amazon bedroht zunächst die Konkurrenz auf dem US-Markt wie CVS, Walgreens oder auch die Supermarktkette Walmart, die auch Apothekendienstleistungen anbietet. Aber wer glaubt schon, dass sich Amazon damit zufrieden gibt? Schon streckt Amazon Pharmacy seine Fühler nach Kanada, Australien und Großbritannien aus. Nach Europa ist es da nicht mehr weit. Schaut man genauer hin, sieht man, dass Zur Rose die Amazon-Aktivitäten mit gewissem Zittern betrachtet. Und vor diesem Hintergrund muss man wohl auch das Agieren von Zur Rose sehen: Man möchte in Europa einen eigenen vollständig digitalen Gesundheitsmarktplatz installieren, „um sich zukünftig einem Einstieg von Amazon entgegenstellen zu können“, vermutet das Finanzportal „onvista“. Mein liebes Tagebuch, die Vorarbeiten von Zur Rose laufen: die Übernahme des Online-Mediziner-Portals Teleclinic, die Mitarbeit des Zur Rose-Unternehmens eHealth-Tec an der E-Rezept-Struktur. Und dabei wird es nicht bleiben. Die Wetten laufen: Wann steigt Amazon Pharmacy in den deutschen Markt ein? Tipp für Amazon Pharmacy: Den Heilberufsausweis und die Institutionskarte gibt’s frei Haus von Jens Spahn und dem Bundesgesundheitsministerium.
Man kann sich das VOASG, das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz schön reden. Das versucht zurzeit die ABDA: Was haben wir damit nicht alles erreicht! Die Gleichpreisigkeit bei Rx-Arzneimittel ist gesichert. O.k., kleiner Schönheitsfehler, dass das nur für die GKV gilt, aber an der Einbeziehung der PKV müssen wir noch arbeiten. Und, oh Jubel, oh Jubel, die honorierten pharmazeutischen Dienstleistungen kommen! O.k., welches Honorar wir dafür bekommen, wissen wir noch nicht, und ob die Krankenkassen die Dienstleistungen, die noch geheim sind, überhaupt wollen und bezahlen, wissen wir auch noch nicht genau. Aber alles in allem sei das VOASG doch ein Fortschritt, sagt die ABDA. Aber nicht alle ihrer unmittelbaren Mitglieder sind so euphorisch. Jens Dobbert z. B. Präsident der Landesapothekerkammer Brandenburg, widerspricht der ABDA-Führung. Seine Überzeugung: Mit dem VOASG komme gerade keine Gleichpreisigkeit und über die Sache mit den honorierten Dienstleistungen wisse man noch nichts Genaues, nicht mal, welche davon künftig in den Apotheken angeboten werden sollen. Könne da jede Apotheke Dienstleistungen erbringen? Oder blieben sie am Ende nur großen „Leuchtturmapotheken“ vorbehalten? Dobbert: „Ich kann es Ihnen nicht sagen.“ Mein liebes Tagebuch, da schließen wir uns an.
Bundesrat und Bundestag haben das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz beschlossen. Es wurde auch Zeit, mein liebes Tagebuch, dass die weitreichenden Einschnitte in die Freiheitsrechte der Bürger:innen, die in den letzten Monaten zur Bewältigung der Pandemie eingeführt wurden, auf parlamentarisch saubere Grundlagen gestellt wurden. Im Prinzip erwartet uns mit diesem Gesetz wenig Neues, es sind die Schutzmaßnahmen, mit denen man versucht, das Infektionsgeschehen einzudämmen. Neu ist die Definition, was überhaupt unter eine epidemischen Lage von nationaler Tragweite zu verstehen ist. Neu ist auch, dass Versicherte Anspruch auf die Schutzmasken erhalten, wenn sie zu einer Risikogruppe gehören. Wo die Versicherten die Schutzmasken erhalten sollen, z. B. in Apotheken, soll noch in einer gesonderten Rechtsverordnung geregelt werden. Ja, mein liebes Tagebuch, gut möglich also, dass wir Apothekers die Masken verteilen dürfen, wir dürfen auch Schnelltests an Heime und andere Einrichtungen abgeben. Was wir aber weiterhin nicht dürfen, ist die Abgabe von In-vitro-Diagnostika an Endverbraucher, die für patientennahe Schnelltests verwendet werden.
14 Kommentare
eRezept
von Martin nahe Straulino am 24.11.2020 um 16:42 Uhr
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Die glücklichen Sklaven ...
von Reinhard Herzog am 22.11.2020 um 20:53 Uhr
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AW: Die glücklichen Sklaven rufen in der Arena: Ave, morituri ......
von Bernd Jas am 22.11.2020 um 21:40 Uhr
AW: Komfortzone mit Gummiwand
von Barbara Buschow am 23.11.2020 um 6:30 Uhr
AW: die glücklichen Sklaven sind die Feinde Freiheit
von gerd reitler am 23.11.2020 um 21:08 Uhr
Konsequenzen
von Barbara Buschow am 22.11.2020 um 14:53 Uhr
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AW: Konsequenzen ...
von Reinhard Herzog am 22.11.2020 um 15:19 Uhr
Prioritäten
von Reinhard Rodiger am 22.11.2020 um 14:43 Uhr
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APO-kalypse oder jetzt schlug es gerade Dreizehn
von Bernd Jas am 22.11.2020 um 13:01 Uhr
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Apotheken. Wenn das Paket noch da ist ... der Inhalt aber schon weg ...
von Christian Timme am 22.11.2020 um 10:05 Uhr
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Achterbahn
von Michael Zeimke am 22.11.2020 um 9:52 Uhr
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AW: Achterbahn
von Dr.Diefenbach am 22.11.2020 um 12:17 Uhr
AW: Achterbahn
von Conny am 22.11.2020 um 13:08 Uhr
ABDA digital
von Ulrich Ströh am 22.11.2020 um 8:54 Uhr
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