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Meinungen und COVID-19
Kammern: Keine Kenntnis über „Querdenker“ in Apotheken
Leugnen der Corona-Pandemie kann im konkreten Fall berufsrechtliche Auswirkungen haben
Die Apothekerkammer Niedersachsen antwortete DAZ.online mit einem gesamtgesellschaftlichen Blick auf die Corona-Problematik. Den Apothekern komme mit ihrem Versorgungsauftrag eine Schlüsselrolle bei der Bewältigung der Pandemie zu: „In dieser beispiellosen Krise sind die Apothekerinnen und Apotheker mehr denn je gefordert, fachlich verantwortungsbewusste Entscheidungen zu treffen sowie Patienten zu beraten, zu beruhigen und zu unterstützen. Ihnen kommt in der Prävention eine wichtige Rolle zu. Patienten können sich beispielsweise niedrigschwellig in der Apotheke vor Ort zu den richtigen Hygienemaßnahmen sachkundig und vertrauensvoll beraten lassen“, heißt es. Zu sogenannten Querdenkern unter Apotheker:innen seien bisher keine Beschwerden von Patienten bei der Apothekerkammer Niedersachsen eingegangen. Konkret zum zur Stellungnahme beigefügten DAZ.online-Artikel erklärt die Kammer:
Berufsrechtliche Maßnahmen setzen konkrete Berufsrechtsverletzungen voraus. Die bloße Teilnahme an Demonstrationen oder auch Meinungsäußerungen kann nicht zur Grundlage berufsrechtlicher Maßnahmen gemacht werden.“
Im beruflichen Kontext hätten Apotheker:innen aber darauf hinzuweisen, wenn sie von anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnissen abweichen. Untersagt sei es außerdem, wenn Apotheker:innen durch Meinungsäußerungen gegenüber Patienten in die ärztliche Therapiehoheit eingreifen. Insofern könne das Leugnen der Corona-Pandemie gegenüber dem Patienten in der Apotheke im konkreten Fall auch berufsrechtliche Auswirkungen haben. Da die Grenzen aber fließend seien, müsse jeder Einzelfall geprüft werden.
Auch der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern lagen zum größten Teil der Fragen von DAZ.online keine Informationen vor. Die Kammer sei aber nicht aktiv auf der Suche nach „Querdenkern“ im Kollegenkreis und führe bisher auch keine Aufklärungsmaßnahmen durch.
Die Apothekerkammer Nordrhein verweist auch auf den gesellschaftspolitischen Aspekt der Fragen von DAZ.online und erklärt: „Wir ziehen es vor, Freizeitaktivitäten und politische oder weltanschauliche Auffassungen unserer Kammerangehörigen nicht (öffentlich) zu bewerten. Beschwerden zu den von Ihnen genannten Gesichtspunkten haben uns bisher nicht erreicht. Diesen würden wir im Wege üblicher Prozesse selbstverständlich nachgehen. Wir gehen davon aus, dass die übergroße Mehrheit der Apothekerinnen und Apotheker in unserem Kammerbezirk ihrem Beruf – ihrer Berufung – mit einem Höchstmaß an Objektivität und Evidenz nachgeht. Dass es im Einzelfall unterschiedlichen Auffassungen vor allem in Fragen von Moral und Ethik gibt, ist menschlich und alltäglich. Welche Priorität diesen Fragestellungen jedoch im berufspolitischen Kontext zukommt, kann von dieser Seite nicht abschließend bewertet werden.“
Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe erklärte telefonisch gegenüber DAZ.online, dass „Querdenker“ unter Apotheker:innen dem Wissen der Kammer nach „kein Thema“ seien. Weder über die Medien, die Kolleg:innen noch die Patient:innen vor Ort seien solche Beschwerden an die Kammer herangetragen worden. Anders als in den anderen Kammerbezirken verweist man in Westfalen-Lippe auf einen präventiven Ansatz: Auf Facebook und Instagram räume man mit Corona-Mythen auf.
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