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3. Dezember 2020
Die Drogeriekette dm darf’s, aber die Apotheken dürfen’s nicht: den Verkauf des Probeentnahme-Kits von Cerascreen zum Nachweis von Antikörpern gegen SARS-CoV-2. Das Verkaufsverbot für Apotheken teilte das Regierungspräsidium Tübingen mit, jetzt ist’s also amtlich. Die Drogeriemarktkette darf das Testkit dagegen über ihren Internet-Shop vertreiben. Mein liebes Tagebuch, der Apotheke drohen dagegen sogar hohe Geldstrafen, wenn sie solche Probeentnahme-Kits verkaufen würde. Mehr als irritierend! Kann man das noch verstehen? Nein, nicht mit gesundem Menschenverstand. Aber ja, wir sind in Deutschland, und da regiert die föderale Bürokratie, auch wenn’s von der Sache her keinen Sinn macht. Solche Testkits unterliegen theoretisch nicht grundsätzlich der Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV). Aber praktisch: Die Einhaltung der MPAV wird auf Landesebene überprüft und da entscheidet jedes Bundesland selbst. Muss man nicht verstehen, ist aber so.
Irritiert zeigt sich auch der Landesapothekerverband Baden-Württemberg – er hakt beim Regierungspräsidium Tübingen und beim Sozialministerium von Baden-Württemberg nach, die Antwort steht noch aus. Wir sind gespannt, ob und wie die Behörden diese Widersprüchlichkeiten ausräumen. Aber, mein liebes Tagebuch, wir können den Landesbehörden ihre kleinen Freuden lassen. Der Test wird vermutlich eh kein Renner und kein Umsatzbringer, denn die Aussagekraft ist bescheiden: Selbst bei einem Nachweis von SARS-CoV-2-spezifischen Antikörpern lässt sich keine eindeutige Aussage darüber machen, ob man noch andere Menschen infizieren kann oder ob man schon immun ist.
It’s magic! Die digitale Welt der Apotheken startet in wenigen Tagen – versucht jedenfalls eine Internetseite des Deutschen Apothekerverbands der Community weiszumachen. Super-kryptisch wird die Seite „Mein-Apothekenportal.de" mit einem Countdown angekündigt, ohne genau zu erklären, was sich dahinter eigentlich verbirgt. Nur soviel ist im ABDA-Newsroom dazu zu erfahren: „Der Deutsche Apothekerverband hat ein Portalangebot gestartet, das Apotheken und Patienten zur Verfügung steht, wenn das E-Rezept kommt.“ Aha, mein liebes Tagebuch, der Deutsche Apothekerverband (DAV) will also irgendwie bei den E-Rezept-Apps mitmischen. Da der Gesetzgeber nämlich die Gematik-App zur offiziellen E-Rezept-App ausgerufen hat und nicht die App des DAV, muss sich unser Apothekerverband in den Reigen der Portalanbieter einreihen, die der Gematik-App nachgelagert sind. Die ABDA erklärt dazu: „Nun wird die App in ein Portalangebot eingebettet, das erstens den Apotheken ihre Arbeit erleichtert, zweitens den Patienten ihre Arzneimittelversorgung vereinfacht und drittens die Kommunikation zwischen Patient und Apotheke sicherstellt“. That’s it, oder? Mein liebes Tagebuch, da dürfen wir also noch ein paar Tage mega gespannt sein, bis der DAV die Hüllen fallen lässt, sein Apothekenportal vorstellt und wir erfahren, wie er es sich vorstellt. Fürs Apothekenportal registrieren kann man sich schon.
5 Kommentare
Bohn
von Karl Friedrich Müller am 06.12.2020 um 20:35 Uhr
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AW: Ahnung? Nicht die Bohne!
von Bernd Jas am 06.12.2020 um 22:07 Uhr
AW: Bohn
von Karl Friedrich Müller am 06.12.2020 um 22:48 Uhr
Was ist ein (Wahl-) Aufsatz wert…
von Gunnar Müller, Detmold am 06.12.2020 um 9:49 Uhr
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Was lohnt mehr?
von Ulrich Ströh am 06.12.2020 um 8:54 Uhr
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