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4. Dezember 2020
Der Entwurf für eine Coronavirus-Impfverordnung liegt vor. Es geht darum, wer einen Anspruch auf COVID-19-Schutzimpfungen hat. An erster Stelle werden besonders gefährdete Personen stehen sowie die Menschen, die sie betreuen. Aber auch Apothekenmitarbeiter:innen sollen einen Anspruch auf baldige COVID-19-Schutzimpfungen bekommen. Den obersten Landesgesundheitsbehörden oder von diesen bestimmten Stellen wird zudem eine konkretere, auf die epidemiologische Situation vor Ort abgestimmte Priorisierung von Personengruppen ermöglicht. Unabhängig von dieser Priorisierung werden grundsätzlich Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik haben, unabhängig von ihrem Krankenversicherungsstatus einen Anspruch auf Schutzimpfung haben. Der Referentenentwurf hat zwar noch zahlreiche Lücken, was man aber schon entnehmen kann: Man hat zwar einen Anspruch auf die Impfung, ja, aber man wird sich natürlich nicht einen bestimmten Impfstoffhersteller wünschen dürfen. Schade, mein liebes Tagebuch, nun ja, solange es nicht der russische Impfstoff ist…
Sollten auch Apotheker:innen mit Tests oder Impfungen helfen, die Corona-Pandemie in den Griff zu bekommen? Mehrere Apothekerverbände hatten rund 300 Gäste dazu aufgerufen, diese Frage auf einer digitalen Konferenz zu diskutieren. Unter der Moderation von DAZ.online brachte eine Reihe von Expert:innen sowie Apotheker:innen von der Basis ihre Ideen und Anregungen ein. Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbands Nordrhein, fordert daher, dass Apotheken Schnelltests auch an medizinische Laien abgeben dürfen. Auch der Virologe Alexander Kekulé wiederholte seine Forderung, Antigen-Schnelltests als Ergänzung zur PCR niederschwellig über Apotheken anzubieten. Den Nasen-Rachen-Abstrich könne man lernen wie Zähneputzen. Dagegen empfahl Kelkulé den Apotheker:innen, sich eher nicht bei der Durchimpfung der Bevölkerung mit COVID-19-Vakzinen einzubringen: Die Impfstoffe haben nur eine bedingte Marktzulassung erhalten und extreme Anforderungen bei der Kühlung. Mein liebes Tagebuch, so weit bekannt, gab es bislang auch keine derartige Forderung von uns Apothekers. Was die Grippeschutzimpfung betrifft, so berichtete Josef Kammermeier, stellvertretender Vorsitzender des Bayerischen Apothekerverbandes, von seinen Erfahrungen. Das Impfen in der Apotheke verglich er mit dem ersten Sprung vom Dreimeterbrett in der Kindheit. Während vor dem ersten Mal ein mulmiges Gefühl nicht ausbleibt, werde man danach so viel Freude daran entwickeln, dass man immer wieder aufs Neue auf den Turm rennt. Mein liebes Tagebuch, wie schön er das gesagt hat! Und genau so isses.
Brav und nett haben sie miteinander geredet: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und ABDA-Präsident Friedemann Schmidt in der zweiten Folge der von der ABDA ins Leben gerufenen Online-Veranstaltung „Lass uns reden! – Der ABDA-Talk“. Die Diskussionsrunde, moderiert von Gregor Waschinski (Handelsblatt), befasste sich mit Lektionen und Konsequenzen die unser Gesundheitswesen aus der Pandemie-Erfahrung gelernt hat. Der Talk wurde über Youtube und Facebook gestreamt, rund 200 Teilnehmer:innen hatten sich eingeloggt. ABDA-Vize Mathias Arnold präsentierte zur Einleitung vier Thesen zur Arzneimittelversorgung in der Pandemie: 1. Das dezentrale Arzneimittelversorgungssystem hat eine hohe Krisenresilienz, 2. Pharmazeutische „Beinfreiheit“ verbessert die Versorgung in Krisen (und darüber hinaus), 3. Apotheken haben eine erhebliche psycho-soziale Funktion in der Krise, 4. Die Krise katalysiert gute wie ungute (digitale) Entwicklungen am Markt. Die Folien und das Video der Diskussion sind auf der ABDA-Newsroom-Seite abrufbar. Mein liebes Tagebuch, Arnolds Präsentation zeigte, wie gut sich unsere Vor-Ort-Apotheken und unser Apothekensystem in der ersten Corona-Welle bewährt haben und was sie geleistet haben. Dafür gab’s von Jens Spahn erstmal ein ganz, ganz dickes Lob. Und grundsätzlich könne er alle vier Thesen nur unterstützen, wobei man allerdings über Ausprägungen und Schlussfolgerungen im Zweifelsfall noch mal reden müsste, formulierte es der Minister ganz geschmeidig. Tja, mein liebes Tagebuch, typisch politische Antwort eben. Ob er uns Apothekers also insbesondere die zweite These erfüllt und die pharmazeutischen Beinfreiheiten (z. B. Bürokratie-, Abgabe-und Austauscherleichterungen) auch weiterhin gewährt, wird sich noch zeigen müssen – da stehen vermutlich auch Rabattverträge im Weg. Zur Rolle der Apotheken im großen Rahmen der COVID-Impfung hatte Spahn klare Vorstellungen: Apotheker:innen sollten die Patienten auf jeden Fall ermuntern und ermutigen, sich gegen das Corona-Virus impfen zu lassen. Apotheker:innen sieht Spahn dagegen nicht eingebunden, wenn es darum geht, Patienten gegen COVID-19 zu impfen. Man wolle erst mal aus den Modellen zur Grippeschutzimpfung lernen. Und da hakte ABDA-Präsident Schmidt ein: Impfen sei primär eine ärztliche Aufgabe, das müsse immer wieder gesagt werden. Er, Schmidt, hoffe, dass die Apotheken bei der COVID-19-Impfung nicht ins Spiel kommen müssen. Bei Spahns Überlegungen, ob Apotheken bei Schnelltests eingebunden werden, zitierte Schmidt gleich die Rechtslage, wonach Apotheken weder Schnelltests abgeben noch durchführen dürften. Spahn dagegen zeigte sich offen: Es sollte möglich sein, so seine Auffassung, dass Apotheken, die das möchten, nach einer entsprechenden Schulung solche Tests auch anbieten dürfen. Schmidt erwiderte, er hält es für lösbar, symptomfreie Patienten in Apotheken zu testen. Beim Test von Patienten mit Symptomen sehe dies schon anders aus. Und nachdem er alle seine Bedenken dagegen aufgeführt hatte, meinte auch der ABDA-Präsident, dass die Apotheken, die sich die Tests zutrauten, auch die Erlaubnis dafür bekommen sollten, sie durchzuführen. Nun ja, mein liebes Tagebuch, irgendwie hatte man den Eindruck, Spahn traut den Apotheken gerne mehr zu als deren Präsident selbst. Und unser Noch-Präsident gab den Bedenkenträger. Am Ende des Talks verabschiedeten sich die beiden – es war wohl einer der letzten öffentlichen Auftritte Schmidts als ABDA-Präsident. Schmidt nutzte die Gelegenheit, sich bei Spahn zu bedanken für die Zusammenarbeit, auch wenn man in vielen Dingen nicht einer Meinung gewesen sei. Immerhin habe man mit ihm als Gesundheitsminister viele Dinge umsetzen können wie pharmazeutische Dienstleistungen, Impfen und Botendienst, so Schmidt, was mit seinen Vorgängern nicht möglich gewesen sei. Und Spahn gab das Dankeschön zurück. Man habe in den letzten zwei Jahren in der Tat wohl mehr angestoßen als in den zehn Jahren zuvor. Wie wahr, mein liebes Tagebuch. In diesem Sinne, noch einen schönen Nikolaustag!
5 Kommentare
Bohn
von Karl Friedrich Müller am 06.12.2020 um 20:35 Uhr
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AW: Ahnung? Nicht die Bohne!
von Bernd Jas am 06.12.2020 um 22:07 Uhr
AW: Bohn
von Karl Friedrich Müller am 06.12.2020 um 22:48 Uhr
Was ist ein (Wahl-) Aufsatz wert…
von Gunnar Müller, Detmold am 06.12.2020 um 9:49 Uhr
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Was lohnt mehr?
von Ulrich Ströh am 06.12.2020 um 8:54 Uhr
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