Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

20.12.2020, 07:29 Uhr

Maskenausgabe mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten – oh du fröhliche! (Foto: Alex Schelbert)

Maskenausgabe mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten – oh du fröhliche! (Foto: Alex Schelbert)


15. Dezember 2020

Es war eine schwere Geburt. Nach über vier Jahren tritt das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) in Kraft – es ist die Antwort auf das Urteil des europäischen Gerichtshofs, der entschieden hat, dass die EU-Arzneimittelversandhäuser nicht an die deutsche Preisbindung für rezeptpflichtige Arzneimittel gebunden sind und somit ihren Kunden Rabatte gewähren dürfen. Das VOASG versucht nun, diese bestehende Schieflage zwischen EU-Versandhäusern und deutschen Vor-Ort-Apotheken mit einem Rx-Boni-Verbot zu korrigieren. Mein liebes Tagebuch, ja, eigentlich wäre ein Rx-Versandverbot das Beste gewesen. Doch damit hat sich unsere Bundesregierung mehr als schwergetan – oder besser gesagt, unser Bundesgesundheitsminister wollte es nicht. Er wollte das Risiko nicht eingehen, dass dieses Gesetz erneut vor dem EuGH landet. Doch, letztendlich wird er das nicht verhindern können, denn auch das jetzige VOASG wird nicht lange Bestand haben. Schon jetzt hat das EU-Versandhaus Doc Morris rechtliche Schritte gegen das VOASG angekündigt. DocMorris ist der Auffassung, dass EU–ausländische Apotheken durch das VOASG gegenüber den deutschen Apotheken in ihrem Zugang zum deutschen Gesundheitsmarkt benachteiligt seien. Erst die Möglichkeit, wieder Boni geben zu dürfen, stelle gleiche Wettbewerbsbedingungen im deutschen Markt her. Mein liebes Tagebuch, da kommen uns doch die Tränen, armes, armes DocMorris-Versandhaus. Ob diese Argumentation allerdings das Gericht beeindruckt, ist fraglich. Denn in einem Jahr gibt’s das E-Rezept, und dann kann doch jeder Kunde entscheiden, in welcher Apotheke, bei welchem Versandhaus er sein Rezept einlöst. Wo gibt’s da bitteschön eine Benachteiligung?

 

Mit dem VOASG tritt allerdings nicht nur ein Rx-Boni-Verbot in Kraft, das Gesetz bringt uns Apothekers auch die auf alle Fälle von der ABDA heiß und sehnsüchtig erwartete Möglichkeit mit, dass die Krankenkassen bestimmte pharmazeutische Dienstleistungen honorieren sollen. Allerdings gilt diese neue Regelung – und jetzt mein liebes Tagebuch, halt Dich fest – erst ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes. Und so warten wir noch einmal ein ganzes Jahr: Uns entgehen dadurch einmalig knapp 150 Mio. Euro. Mal ehrlich, so langsam kommen wir uns vergackeiert vor. Klar, so eine Dienstleistungshonorierung braucht ein bisschen Vorbereitungszeit: Die Arzneimittelpreisverordnung muss geändert werden, denn für jede verschreibungspflichtige Arzneimittelpackung wird ein zusätzlicher Zuschlag von 20 Cent erhoben, der in einen derzeit noch leerenTopf fließt, aus dem wir dann honoriert werden. Also, bis zum 15. Dezember 2021 stünde eh kein Geld für diese Leistungen zur Verfügung. Nun ja, vielleicht ist das auch ein Grund, warum es unser Deutscher Apothekerverband nicht sonderlich eilig mit diesen Dienstleistungen hat: Er muss noch die Honorare mit dem GKV-Spitzenverband aushandeln. Mein liebes Tagebuch, könnte sein, dass dies eine mehr als zähe Sache wird, zumal die Kassen schon signalisiert haben, kein gesteigertes Interesse an solchen Dienstleistungen zu haben. Also, dann warten wir mal auf den Big Bang, wenn die ABDA Anfang des kommenden Jahres ihre noch geheime Dienstleistungskiste öffnet und sie der Öffentlichkeit präsentiert. Welche Dienstleistungen werden es sein, werden sie jede Apotheke leisten können und welches Honorar darf man dafür erwarten? Und vor allem: Was sehen die Krankenkassen als sinnvoll an und was wollen sie dafür bezahlen? Oh du fröhliche, mein liebes Tagebuch, das gibt ‘ne Menge Diskussionen.

 

Der erste Tag der Abgabe kostenloser FFP2-Masken in Apotheken – und, mein liebes Tagebuch, wie war’s? Tja, um es kurz zu machen: Es gab alles: Ruhige Abgabe in geordneten Bahnen, ohne Andrang in Apotheken, aber auch lange Menschenschlangen; dankbare Kunden und solche, die sich beschweren über dies und das, z. B. übers Ausfüllen von Nachweisformularen; verärgerte Kunden, nachdem die eine oder andere Apotheke erklären musste, dass sie keine Masken mehr hat. Es gibt Maskenabgabe in der Offizin, Maskenabgabe an einem separaten Fenster oder an einem extra Eingang; es gibt Apotheken, die zurückhaltend mit der Maskenabgabe sind und andere, die sie eher großzügig raushauen – mein liebes Tagebuch, anything goes.   



Peter Ditzel (diz), Apotheker / Herausgeber DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


Diesen Artikel teilen:


11 Kommentare

FFP2 Maskenausgabe

von Ralf Eschmann am 01.01.2021 um 13:12 Uhr

Als Bürgerin im Alter von 72 Jahren ist meine Frau laut Verordnung zum Anspruch auf Schutzmasken des Bundesministeriums für Gesundheit berechtigt, in der örtlichen Apotheke 3 Stück FFP2-Masken zu empfangen. Nach dem Verordnungs-Text des Ministeriums, der uns vorliegt, erhalten Personen im Alter ab 60 Jahren diese Masken gegen Vorlage des Personalausweises.
Personen im Alter unter 60 Jahren, die an einer der aufgelisteten Krankheiten leiden, erhalten ebenfalls Schutzmasken, wenn sie das Vorliegen einer dieser Krankheiten durch eine Eigenauskunft bestätigen.
Soweit die Regelung des Bundesministeriums.

In unserer örtlichen Apotheke, der Steinachapotheke in Abtsteinach (Hessen), wurde meiner Frau heute der Erhalt der Schutzmasken gegen Vorlage des Personalausweises verwehrt. Eine Ausgabe könne nur erfolgen, so der Leiter, wenn sie eine Selbstauskunft unterschreiben würde, in der sie bestätigen würde, dass sie an einer der aufgelisteten Krankheiten leide. Da bei ihr aber glücklicherweise keine dieser Krankheiten vorliegt und da sie ja nachweislich das Alter von 60 Jahren überschritten hat und im Übrigen dem Personal persönlich und gemäß Kundenkartei bekannt ist, hat sie eine Unterschrift auf dem vorgelegten Formular und damit die Bestätigung vorliegender Krankheiten verweigert und damit auf den Erhalt der Schutzmasken verzichtet.
Eine Ausgabe der 3 Schutzmasken gegen Vorlage des Personalausweises entsprechend der Verordnung des Bundesministeriums wurde vom Leiter der Apotheke abgelehnt. Eine von meiner Frau vorgeschlagene einfache Empfangsbestätigung über 3 Schutzmasken war offenbar nicht möglich.
In der daraus sich entwickelnden Diskussion erklärte eine Dame noch, meine Frau sei in Abtsteinach die einzige Person, die das Formular nicht unterschreiben wolle.
Daraus müssen wir jetzt entnehmen, dass in Abtsteinach ein großer Teil der Personen, die ihre Schutzmasken empfangen wollten, auf dem vorgelegten Formular falsche Aussagen unterschrieben haben, nämlich über das Vorliegen von Krankheiten, die nicht vorhanden sind. Nach dem Datenschutzhinweis auf dem Formular können die so unterschriebenen Aussagen bis zum Jahre 2024 aufbewahrt werden.

Wir vermuten, dass hier ein verfahrensmäßiges Miss- oder Unverständnis vorliegt, das dringend Aufklärung erfordert.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

2020

von Dr.Diefenbach am 20.12.2020 um 10:53 Uhr

--.ist nun anders als Alles vorher. Das wissen wir inzwischen .Da bleibt MIR zu sagen:Danke Herr Ditzel und dem gesamten Team:Schöne Weihnachten für Sie und Ihre Familie(n) ,ein gutes neues Jahr 2o21 ,danke dass Sie auch bis heute mit dem Tagebuch "durchhalten" und uns mit jeder Menge Informationen versorgen.Die Hoffnung, dass aus dem ABDA Haus neue Impulse kommen??!!Die nehme ich mal mit über Silvester...

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: 2020

von Christian Giese am 20.12.2020 um 11:27 Uhr

da ja diesmal alles anders, als Alles vorher, schliessen wir uns den Wünschen Herrn Dr. Diefenbachs einfach an.
Was wir uns insbesondere wünschen würden?

" Raus aus der ewigen Verteidigungshaltung.
Sagen, was gut ist an unserem Beruf für´s Gemeinwohl! "

Verteilungsprobleme

von Karl Friedrich Müller am 20.12.2020 um 10:34 Uhr

wenn wir die Schnäppchenjäger, die bei den Versendern kaufen, mit versorgen sollen, ist das nicht richtig, insbesondere, wenn die Versender dann ab Januar auch liefern dürfen.
Es ist auch nicht richtig, dass sich nicht so wenig Kollegen einfach nicht beteiligen, einer äußert sich gar öffentlich in der Zeitung, dass er "da nicht mitmache". Wenn ich dort auch erfahre, dass von 6 Apotheken nur 2 Masken abgeben. Nicht in meiner Stadt, Gott sei Dank.
Dennoch habe ich schon wieder Horror vor morgen. Es ist zu viel und ungerecht. Reiche Leute, die zwar formal Anspruch haben, holen die Masken und ich soll Personen abweisen, die noch nicht 60, schwer krank sind, aber nicht eine der genannten Indikationen erfüllen? Ich habe in den paar Tagen das errechnete Kontingent schon fast abgegeben. Und nun? Auch Priorisieren? Wie denn? Oder einfach so viele Masken abgeben, bis es unter dem Strich auf null rausgeht? Also quasi eine Kostenerstattung wie so oft bei uns? (will ich ehrlicherweise nicht, kann aber sein, dass ich mich dazu genötigt fühle. Eine Wahnsinnsarbeit für nichts?)
Es kommen Leute, denen man schon ansieht, dass die Masken nie getragen werden. Also werden die für Andere geholt oder in einer Schublade deponiert. dreckige Alltagsmasken, Nasenrausgucker, grünstichige OP oder sogar FFP2 Masken...mit der Frage, wie oft wiederverwendbar... seufz
Das Problem der Vergütung der Apotheken, die Altenheime versorgen, wurde ja schon angesprochen.
Ich mag nicht mehr. Ich hoffe, dass es mit der Verteilung der Coupons oder wie man das nennen will, besser wird.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

FFP2

von Dr. Radman am 20.12.2020 um 9:16 Uhr

Die Honorierung der Maskenverteilung ist nicht fair verlaufen.Es gibt Apotheken mit unzähligen Pflegeheimen und Pflegediensteinrichtungen, die überdurchschnittlich viel RX -Arzneimittel verbrauchen, aber nur wenig Publikumsverkehr haben. Selbst wenn diese Apotheken Masken an Heimbewohnern verteilen würden, ist der Aufwand und die Kosten vergleichsweise gering im Vergleich zu den Apotheken mit hohem Publikumsverkehr.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: FFP2

von Friedemann Ahlmeyer am 20.12.2020 um 11:23 Uhr

Also ich betreue Altenheime und selbstverständlich haben die von mir betreuten Leute ALLE ihre drei Masken erhalten. Sie haben Recht, dass dafür der Aufwand geringer als bei Einzelabgabe ist, ABER dafür war der Aufwand bei Belieferung der Medikamente im 3. Quartal entsprechend höher. Insofern kann ich Ihr Gejammer an dieser Stelle nicht teilen.

Maskentheater

von Ulrich Ströh am 20.12.2020 um 8:53 Uhr

Die Aufregung um den Ablauf der Maskenabgabe in unseren Apotheken erschließt sich mir nicht.
Wir leben aktuell in besonderen Zeiten...

Die Alternative wäre die Abgabe der Masken über DM und Rossmann gewesen.

Die beiden hätten es gerne gemacht.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Masken-Theater

von Rudi Renn am 20.12.2020 um 8:46 Uhr

Das nun thematisierte Datenschutz-Problem finde ich geradezu lächerlich. Das Schlimmste an dieser Jens-Spahn-Aktion waren für mich nicht die schikanösen Formalitäten („Kundenkarten-Antrag“, „Rabatt-Gutschein“, „Einverständniserklärung zur Datenspeicherung für die Kundendatei und zur Datenweitergabe“, „Eigenerklärung zum Bezug von Schutzmasken“ - während parallel mein Personalausweis abgetippt wurde). Viel ärgerlicher waren die dadurch bedingten Wartezeiten draußen in der Schlange sowie drinnen Intensität und Dauer des persönlichen Kontaktes. Einem größeren Infektionsrisiko war ich während dieser Pandemie wohl noch nicht ausgesetzt. Um dies zu vermeiden hätten die Masken an 60+Berechtigte unbürokratisch an einen gesonderten Stand – im Vorübergehen im Freien – ausgegeben werden können. Stattdessen erscheinen die Begründung zum Lockdown und die Realität der Maskenausgabe als unerträglicher Widerspruch.

» Auf diesen Kommentar antworten | 3 Antworten

AW: Masken-Theater

von A.Crantz am 20.12.2020 um 9:15 Uhr

Es ist eigentlich ganz einfach: wir haben einen VW-Camper mit Standheizung angemietet, haben mit der Polizei Standortfragen geklärt und verteilen nun draußen mit Distanz von unserem Eingang. Alle Abstände sind gewahrt und die Ansteckungsgefahr an der frischen Luft ist auf ein Minimum reduziert.
Auch für uns war von Anfang an die Trennung von Tagesgeschäft und Maskenvergabe der Knackpunkt der Aufgabe.

AW: Masken-Theater

von Frank Haetmann am 20.12.2020 um 9:40 Uhr

Den ganzen bürokratischen Unsinn brauchen Sie doch gar nicht zu machen. Gut Tag , Bitteschön, Danke , einen schönen Tag noch. Geht natürlich nur wenn man Masken hat und nicht zu den Schnarchaporhekern gehört. Ganz zu schweigen von den einfach keinen Maskenbesteller, die auf Kosten der Kollegen das Geld absahnen. Habe alleine zwei der der assozialen Kollegen der Kammer gemeldet.

AW: Masken-Theater

von Carmen Haimerl am 20.12.2020 um 11:07 Uhr

Frank,Conny, Ebert, Hartmann

Reicht doch eigentlich wenn man unter einem Namen schreibt.

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.