Neue Leitlinie zur Geburtseinleitung

Das „Problem Cytotec“: Optimale Dosierung von Misoprostol weiterhin unklar

Stuttgart - 23.12.2020, 12:15 Uhr

Misoprostol ist das wirksamste Medikament zur Geburtseinleitung bei einem unreifen Zervixbefund. Kontraindiziert ist es bei Frauen, die schon einmal Uterusoperationen wie Sectio (Kaiserschnitt) hatten. (Foto: Gorodenkoff / stock.adobe.com)

Misoprostol ist das wirksamste Medikament zur Geburtseinleitung bei einem unreifen Zervixbefund. Kontraindiziert ist es bei Frauen, die schon einmal Uterusoperationen wie Sectio (Kaiserschnitt) hatten. (Foto: Gorodenkoff / stock.adobe.com)


Seit Dezember gibt es eine neue gemeinsame S2k-Leitlinie der Deutschen, der Österreichischen und der Schweizerischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG, OEGGG, SGGG) zur Geburtseinleitung. Das ist nicht unbedingt relevant für Apotheker:innen – allerdings eben doch, wenn man sich an den Februar dieses Jahres zurückerinnert. Damals hatte der Artikel „Im Wehensturm“, erschienen in der „Süddeutschen Zeitung“, für viel Wirbel gesorgt. Es ging um Misoprostol im Präparat Cytotec.

Die Diskussion rund um das Arzneimittel Cytotec® Anfang des Jahres hatte auch einige pharmazeutische Komponenten: Hinter dem „Wehensturm“ in der „Süddeutschen Zeitung“ steckte unter anderem die Problematik, dass Cytotec® für die Geburtseinleitung nicht zugelassen ist. Dennoch äußerten sich Experten grundsätzlich einig dazu, dass der enthaltene Wirkstoff Misoprostol seinen berechtigten Platz in der Geburtseinleitung findet. 

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Allerdings gab es schon seit Jahren keine gültige Leitlinie für die Geburtseinleitung mehr. In der Folge wurde diese offenbar doch recht uneinheitlich gehandhabt. Ärzte konnten sich somit nicht nur durch fehlende Leitlinien alleingelassen fühlen, sondern auch von der Pharmaindustrie, die kein für die Indikation zugelassenes (orales) Arzneimittel auf dem Markt zur Verfügung stellte. 

Pharmazeutische Firmen sollen oft von der Beantragung einer Zulassung bei Schwangerschaft Abstand nehmen, wegen der aufwändigen zusätzlichen Zulassungsstudien und den möglichen weitreichenden juristischen und finanziellen Folgen für die Firma – falls Nebenwirkungen gemeldet werden.


Problematisch ist zurzeit die Off-Label-Anwendung von Misoprostol. Die Tatsache, dass trotz unzähliger Studien zur Wirksamkeit und Sicherheit von Misoprostol (mit Ausnahme weniger Länder) keine Anwendungserweiterung für den Einsatz zur Geburtseinleitung und Atonietherapie beantragt wurde, ist nach unserer Beurteilung weitgehend emotional (das Medikament wird auch für Schwangerschaftsabbrüche verwendet) und – aus Herstellersicht – ökonomisch begründet.“ 

Expertenbrief der Schweizerischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe im Juni 2011


Cytotec® ist eigentlich ein „Magenschutzmittel“ von Pfizer mit dem Wirkstoff Misoprostol, das laut Lauer-Taxe in Deutschland nur noch von drei Parallelimporteuren vertrieben wird. Zugelassen ist es in diesen beiden Indikationen:

  • Zur Vorbeugung und Behandlung von medikamentenbedingten (zum Beispiel Antirheumatika, Acetylsalicylsäure) Magenschleimhautschädigungen.
  • Zur Behandlung von akuten Zwölffingerdarm- und Magengeschwüren.

Die Dosis pro Tablette beträgt 200 µg. Nach DAZ.online-Recherchen wurde Anfang des Jahres schnell klar, dass nicht der enthaltene Wirkstoff Misoprostol in der Geburtseinleitung an den Pranger gestellt werden sollte. Denn dieser war und ist auch in entsprechend zugelassenen Präparaten (vaginale Applikation, statt Tablette) enthalten, welche ähnliche Risiken mit sich bringen. 

Die Dosierung war und bleibt das Problem

So gut Misoprostol laut Experten als Tablette für die Geburtseinleitung auch geeignet sein mag, ein Problem blieb, welches schon 2017 in einem schweizerischen Expertenbrief zum Ausdruck kam: „Da nur ein Bruchteil der Dosierung von Misoprostol, welche in einer Tablette Cytotec® enthalten ist, für die Geburtseinleitung benötigt wird, wird das zu verabreichende Misoprostol-Präparat mittels verschiedener Methoden durch Spitalapotheken, aber auch durch geburtshilfliche Abteilungen, selber aus den Original-Cytotec®-Tabletten mittels Zerkleinerung, Auflösung usw. für die vaginale, orale oder sublinguale Verabreichung hergestellt.“ Es wurde „dringend“ empfohlen, dass die Herstellung von Tabletten oder Vaginaltabletten mit Misoprostol ausschließlich in Apotheken stattfinden soll und dabei Wirkstoffgehalt und Stabilität geprüft werden müssen. 

Die  „Süddeutsche Zeitung“ hatte hingegen berichtet, dass nach einer Umfrage der Hebammenwissenschaftlerin Christiane Schwarz aus Lübeck bei der Anwendung von Cytotec® jeder so vor sich hin „pusselt“. „Manchmal zerteile das Klinikpersonal die Tabletten einfach mit einem Messer“. 

Auch die DGGG schrieb Anfang des Jahres an DAZ.online: „Zurzeit wird die Cytotec®-Tablette geteilt. Zukünftig hoffen wir auf die Einführung von Angusta® auch in Deutschland.“ Doch die neue Leitlinie und in ihr enthaltene Empfehlungen zu Misoprostol sind nun da, eine entsprechende Zulassung (für Angusta® oder ein anderes Präparat) fehlt noch. Angusta® enthält Misoprostol in einer Dosierung von 25 µg und ist in anderen europäischen Ländern für die Geburtseinleitung zugelassen.



Diana Moll, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (dm)
redaktion@daz.online


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