Elektronische Patientenakte

Wie steht es um die Vergütung der Apotheken für die ePA-Befüllung?

Stuttgart - 07.01.2021, 16:45 Uhr

Apotheken sollen Patienten dabei unterstützen, die ePA zu befüllen – und erhalten dafür eine Vergütung. (c / Foto: imago images / Future Image)

Apotheken sollen Patienten dabei unterstützen, die ePA zu befüllen – und erhalten dafür eine Vergütung. (c / Foto: imago images / Future Image)


Seit dem 1. Januar haben GKV-Versicherte Anspruch auf eine elektronische Patientenakte (ePA). Darin sollen künftig alle wichtigen Gesundheitsdaten gebündelt sein. Doch es geht erst langsam los, noch sind die Funktionen begrenzt. Über kurz oder lang sollen auch Apotheken Patienten dabei unterstützen, die ePA zu befüllen – und dafür eine Vergütung erhalten. Näheres zur Abrechnung sollten Deutscher Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband mit Wirkung zum 1. Januar 2021 vereinbart haben. Bislang ist das nicht geschehen. Laut DAV macht das aber nichts, denn noch ist die Befüllung rein technisch gar nicht möglich.

Mit Beginn des neuen Jahres müssen Krankenkassen ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte anbieten. Das bestimmt das Patientendaten-Schutzgesetz, das am 20. Oktober 2021 in Kraft getreten ist. Auch Apotheken werden mit der ePA konfrontiert sein. Auf Verlangen der Versicherten haben Apotheker:innen bei der Abgabe eines Arzneimittels die Versicherten bei der Verarbeitung arzneimittelbezogener Daten in der elektronischen Patientenakte zu unterstützen, heißt es in § 346 Abs. 2 SGB V. Und dafür sollen sie auch eine Vergütung erhalten.

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§ 346 Abs. 4 SGB V bestimmt, dass der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband das Nähere zu den Abrechnungsvoraussetzungen mit Wirkung zum 1. Januar 2021 zu regeln haben. Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, ist die Schiedsstelle am Zug. Bislang gibt es allerdings keine solche Vereinbarung, wie ein DAV-Sprecher auf Nachfrage von DAZ.online erklärte. Es werde aber weiterverhandelt – Zeit für die Schiedsstelle ist es noch nicht.

Laufende Verhandlungen über die Abrechnung

„Aufgrund des so eng bemessenen Zeitraums – das PDSG trat im Oktober in Kraft – konnte bis zum 1. Januar 2021 eine vertragliche Vereinbarung zur Vergütung nicht umgesetzt werden“, erklärte der DAV-Sprecher. Dass diese noch fehlt, sei allerdings derzeit auch unschädlich, da die technischen Voraussetzungen zum Befüllen der ePA nicht gegeben seien.

Auch bei der Aufklärung der Versicherten hakt es

Tatsächlich erschweren den Start der ePA nicht nur technische Hürden, auch mangelt es bei der Aufklärungsarbeit. Eine Woche nach dem Start der ePA, zeigen die ersten Nutzerzahlen ein geteiltes Bild, wie aus einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Yougov im Auftrag des Handelsblatts Inside unter 580 Bürgern hervorgeht. Danach haben nur 2 Prozent angegeben, sich die ePA-App ihrer Krankenkasse bereits heruntergeladen zu haben. Allerdings planen 30 Prozent, das noch zu tun. 

Die Umfrage zeigt weiter, dass noch viel Aufklärungsarbeit vonnöten sei: 23 Prozent der Befragten gaben an, die ePA überhaupt nicht zu kennen. 26 Prozent lehnen die ePA-App ab. Mehr als die Hälfte von ihnen haben Bedenken wegen Datenschutz und -sicherheit. Elf Prozent meinen, die ePA bringe ihnen keinen Mehrwert.

Probleme beim Identifikationsverfahren

Viele Krankenkassen teilten im Hinblick auf teilweise geringe Download-Zahlen laut Handelsblatt mit, dass der Corona-Lockdown die Identifizierung für die ePA erschwere, die bei den meisten Krankenkassen bislang nur in den Geschäftsstellen möglich sei. Diese seien aber derzeit geschlossen und könnten nur mit Termin empfangen werden.  

Verschiedene Bemühungen, alternative Identifikationsverfahren anzuwenden, wie zum Beispiel die Identifikation mit dem Personalausweis über einen Videochat, seien rechtlich und technisch bedenklich und gelten zudem als nicht sicher.



Robert Hoffmann, Redakteur DAZ.online
redaktion@daz.online


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