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Corona-Schnelltests im Auftrag des Landes
So organisiert Baden-Württemberg die Tests in Apotheken
Andere Testorte, Schutzkleidung und Abfallentsorgung
Wo außer in abgetrennten Bereichen in der Offizin darf ich noch testen?
Für die Durchführung von Testungen kommen Nachtdienstzimmer und ggf. vorhandene Personalaufenthaltsräume in Betracht, sofern diese separat betreten werden können. „Bei einigen Apotheken befinden sich die Personalräume außerhalb der Apothekenbetriebsräume, da diese apothekenrechtlich nicht vorgeschrieben sind; gleiches gilt für Seminarräume, in denen Kundenseminare angeboten werden. Die Durchführung in entsprechenden externen Räumen bietet sich für die Durchführung der Testungen an, da es sich nicht um Tätigkeiten handelt, die den regulären Apothekenbetrieb betreffen bzw. zum Versorgungsauftrag der Apotheke gehören.“
Auch eine Testung durch die Notdienstklappe ist denkbar, wenn sich die räumlichen Begebenheiten dafür eignen. „Eine Durchführung der Testungen in der Apotheke vorgelagerten Örtlichkeiten, zum Beispiel in Zelten, ist grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist natürlich die Eignung der Räume aus Sicht des Infektionsschutzes.“ Auf die Einhaltung der allgemeinen Abstands-und Hygieneregeln ist laut Leitfaden zu achten. „Sämtliche zu testende Personen sollen vor Betreten eine Händedesinfektion durchführen und eine korrekt sitzende medizinische Maske oder einen Atemschutz, welcher die Anforderungen der Standards FFP2 (DIN EN 149:2001), KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt, tragen.“
Welche Schutzkleidung für das Personal wird empfohlen?
Personal, das Testungen durchführt, wird das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung bestehend aus Schutzkittel, Einweghandschuhe, FFP2-Maske sowie Schutzbrille empfohlen. Die Schutzausrüstung muss, bis auf die Handschuhe, im Einsatz nicht gewechselt werden, außer bei grober Verschmutzung, vor/nach Pausen und bei Betreten/Verlassen von anderen, nicht zur Testung vorgesehenen Räumlichkeiten. „Eine entsprechende Schulung von Anlegen/Ablegen der Schutzkleidung ist bei jedem Mitarbeiter bzw. jeder Mitarbeiterin vor dem ersten Einsatzbeginn vorzunehmen und in regelmäßigen Abständen zu wiederholen.“ Diese kann beispielsweise durch Medizinprodukteberater:innen, niedergelassene Ärzt:innen oder als Online-Schulung durchgeführt werden.
Welche Vorgaben sind bei der Abfallentsorgung zu beachten?
Die Abfälle aus Antigen-Schnelltests sind nach Abfallschlüssel AS 18 01 04 gemäß LAGA-Vollzugshilfe M 18 zu behandeln und in einem reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und dichten Behältnis, etwa einem dickwandigen Müllsack, bevorzugt mit Doppelsack-Methode, zu sammeln. In der einschlägigen Vorschrift heißt es wörtlich: „Die Abfälle AS 18 01 04 sind unmittelbar am Ort ihres Anfallens in reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und dichten Behältnissen zu sammeln und ohne Umfüllen oder Sortieren in sicher verschlossenen Behältnissen, ggf. in Kombination mit Rücklaufbehältern, zur zentralen Sammelstelle zu befördern. Die Behältnisse sollen nicht zu groß sein, um eine sichere Handhabung zu gewährleisten. Die Abfälle dürfen auch an der Sammelstelle nicht umgefüllt oder sortiert werden.“
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