Staatlicher Informationsauftrag vs. Pressefreiheit

Burda klagt gegen BMG-Google-Kooperation

Berlin - 05.02.2021, 11:30 Uhr

Mit dem Nationalen Gesundheitsportal will das Bundesgesundheitsministerium die Bevölkerung zu Gesundheitsthemen informieren. (Screenshot: gesund.bund.de)

Mit dem Nationalen Gesundheitsportal will das Bundesgesundheitsministerium die Bevölkerung zu Gesundheitsthemen informieren. (Screenshot: gesund.bund.de)


Die umstrittene Kooperation des offiziellen Gesundheitsportals des Bundesgesundheitsministeriums mit dem Internetriesen Google beschäftigt derzeit das Landgericht München. Kommende Woche soll in zwei Eilverfahren entschieden werden, ob es rechtmäßig ist, dass Google bei einer Suche nach Krankheitsbildern die gesund.bund.de-Informationen besonders prominent platziert. Andere Anbieter von Gesundheitsinformation sehen sich dadurch im Wettbewerb benachteiligt. Das zum Burda Medienkonzern gehörende Portal Netdoktor.de ist deshalb vor Gericht gezogen.

Seit September 2020 ist das sogenannte Nationale Gesundheitsportal des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) unter www.gesund.bund.de online. Nachdem die Plattform, die qualitätsgesicherte Gesundheitsinformationen verspricht – „unabhängig, wissenschaftlich belegt und leicht verständlich“ – bei der Google-Suche nicht in den Top-Treffern landete, gab Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im vergangenen November eine Kooperation mit Google bekannt: Wer gängige Krankheitsbilder oder -symptome in die Suchmaschine der Alphabet-Tochter eingibt, bekommt seitdem neben anderen Suchergebnissen einen hervorgehobenen Kasten angezeigt, in dem sich Informationen des BMG-Portals finden. Diese Zusammenarbeit löste erhebliche Irritationen aus, vor allem in der Verlagsbranche, aber auch beim Bund der Steuerzahler, in der Opposition und bei Arzneimittelherstellern.

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Im Dezember leitete die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein ein medienrechtliches Verfahren gegen Google ein. Und auch Hubert Burda Media will die Bevorzugung des staatlichen Portals bei der Google-Suche nicht hinnehmen. Das zum Burda-Konzern gehörende Gesundheits-Informationsportal Netdoktor.de geht daher vor dem Landgericht München gegen die Bundesregierung und Google vor. Zunächst will das Unternehmen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren erreichen, dass Google verboten wird, bei der Suche nach Krankheitsbildern oder -symptomen in hervorgehobenen Informationskästen exklusiv die Angebote der Gesundheitsplattform gesund.bund.de anzuzeigen.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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2 Kommentare

Doppeltes Spiel - und WIR bezahlen für die neue Villa

von SpahnMerkel am 08.02.2021 um 20:14 Uhr

Ich glaube, jetzt kassiert Spahn lächerlich hohe Summen ab, als Berater für Google, mit unseren Steuergeldern und dann kommt sein Lebensgefährte unseres Luxus-Ministers Herr Daniel FUNKE...der ist nämlich was von Beruf ?! RICHTIG ! Er leitet das Berliner Büro des deutschen Verlags Hubert BURDA Media und ist dessen CHEFLOBBYIST !!!! Und klagt gegen Deutschland und Google, und am Ende wird das dann auch bezahlt vom Steuerzahler, diesmal allerdings in die Westentasche des Partners BURDA! Dafür dass das Deutsche Volk so gebildet sein soll, lässt es sich aber auch wirklich verdammt ausgezeichnet für absolut DUMM verkaufen.

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Hoffentlich der Anfang vom Ende

von Jonas Schrader am 05.02.2021 um 12:04 Uhr

Ich hoffe, dass der Klage stattgegeben wird und der Herr Gesundheitsminister dafür seinen Hut nehmen muss. Seine selbstherrliche Darstellung als Möchtegern-"Retter der Nation" ist einfach nicht mehr zu ertragen.

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