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Der Maskenball geht weiter mit fast um die Hälfte reduzierten Eintrittspreisen. Und wir dürfen jetzt Corona-Antigentests für Jedermann verkaufen – dumm nur, dass es noch keine auf dem Markt gibt. Die Gesundheits-Plattformen buhlen um Aufmerksamkeit, während die eine schon einige Monate lang arbeitet, verspricht die andere megamäßig und pünktlich zum E-Rezept anzutreten. Und noch immer sinken die Apothekenzahlen und sinken. Die ABDA – im Abseits – will gegensteuern, setzt auf E-Rezept und Apothekenreform und öffnet ihre Geheimschatulle mit einem Grundsatzpapier über Dienstleistungen: wir Apothekers als Medikationsanalysten, Patientencoaches und Präventionsmanager. Ob und was das bringt, weiß niemand.
1. Februar 2021
Nicht nur die Älteren über 60 Jahre freuen sich über zwei Berechtigungsscheine für kostenlose FFP2-Masken. Wie es sich zeigt, erhalten mitunter auch junge Menschen oder Eltern für ihre Kinder diese Masken-Coupons. Was ist da los, mein liebes Tagebuch? Versehen oder Absicht? Alles im grünen Bereich, beschwichtigen die Kassen. Es sind keine Irrläufer oder versehentlich verschickte Wohltaten. Laut Auskunft der Kassen können auch solche Versicherte mit Coupons beglückt werden, bei denen ein Arzt irgendwann einmal eine entsprechende Diagnose gestellt hat, die den Kriterien des BMG für den Maskenbezug entspricht, z. B. Asthma bronchiale. Interessant, oder? Da bekommen so manche indirekt mit, dass ihr Arzt irgendwann mal wohl eine Diagnose gestellt hat, die nun zum Bezug der Coupons führt.
Und noch was zum Thema Masken und Apotheke: Vielleicht haben sie ja einige gesehen, die letzte Sendung von „Hart aber fair“ am vergangenen Montag (1. Februar). Es ging um – ja, um Corona-Themen, was sonst. Diskutiert wurde z. B. darüber, ob das Impfen gegen Corona in Deutschland zu wenig, zu langsam. zu kompliziert abläuft. Unter den Diskutanten war der Arzt und Entertainer Eckart von Hirschhausen. Seine Herzensangelegenheit in dieser Sendung – und da war er gar nicht mehr so lustig: Er kritisierte das bürokratische Vorgehen bei der Bereitstellung von FFP2-Masken über die Apotheken. Seine Kritik gipfelte in dem markigen Satz: „Es kostet, glaube ich, zweieinhalb Milliarden Euro, dieser ganze Versandzirkus und die Apotheker stoßen sich daran sehr, sehr gesund, was mich wirklich als Bürger des Landes aufregen kann.“ Nach seiner Meinung wäre es einfacher gewesen, „Masken einfach in die Briefkästen zu tun: Leute, wir haben die für 60 Cent eingekauft, nehmt sie. Wenn ihr sie nicht braucht, gebt sie dem Nachbarn.“ Mein liebes Tagebuch, da hatte aber einer einen gewaltigen Brass auf diese Aktion und die Apotheken. Schade, dass er so seine Wut an uns Apothekers abarbeitet, obwohl wir nichts dafür können. Er wird, so hoffen wir, mitbekommen haben, dass der Maskenpreis mittlerweile deutlich reduziert wurde. Und ja, mein liebes Tagebuch, wenn er uns die Quelle mitteilt, wo man brauchbare zertifizierte Masken, bei denen nicht beim Aufsetzen der Bändel abreißt, für 60 Cent bestellen kann: her damit.
2. Februar 2021
Wir bleiben beim Maskenpreis: Wie wir wissen, hat uns Spahn mitten im Maskenball damit überrascht, den Maskenpreis auf 3,30 Euro netto abzusenken. Es hatte sich mächtig Druck aufgebaut, nicht nur vom Entertainer von Hirschhausen, sondern vor allem in politischen Kreisen aller Couleur. In Apothekerkreisen kommt die Absenkung allerdings nicht gut an – obwohl laut landläufiger Meinung wohl so manche Apothekers mit zur Absenkung beitrugen, indem sie die Masken verschenkten oder die Maskenanzahl verdoppelten – kein Wunder, wenn da bei der Politik ankommt: Da ist beim Maskenpreis noch Luft drin, mit sechs Euro pro Maske machen die Apotheken einen Reibach. Also, demnächst bezahlt der Bund weniger für die Masken. Da wird auch der offizielle ABDA-Protest nichts ausrichten könnten: In einer Stellungnahme zur geplanten Spahn-Verordnung fordert die ABDA einen Erstattungspreis von mindestens 4,03 Euro netto (auf den Cent apothekerlich genau berechnet). Die Kürzung sei „nicht sachgerecht“.
Nun ja, mein liebes Tagebuch, zum Wochenende ist dann klar: Spahn hat die ABDA-Forderung in die Rundablage P gesteckt. Allen guten Argumenten zum Trotz senkt er die Vergütung der Apotheken für die Schutzmaskenausgabe auf 3,90 Euro brutto je Maske. Das entspricht knapp 3,28 Euro netto, also sogar 2 Cent weniger als ursprünglich geplant. Allerdings gilt dies nur für Masken, die auf den Bezugsschein Nummer 2 ausgegeben werden. Legt der Kunde noch einen Bezugsschein 1 vor, dürfen die 6 Euro pro Maske abgerechnet werden.
Der Verkauf von Corona-Antigentests für Laien kann losgehen, offiziell vom BMG genehmigt mit einer Änderung der Medizin-Produkteabgabeverordnung. Und, liegen die Tests schon in den Apotheken-Schubladen? Wohl nicht. Denn bisher entspricht kein am Markt erhältliches Produkt den BMG-Anforderungen. Dumm gelaufen. Allerdings, einige Hersteller versprechen, dass ihre Produkte kurz vor der Zertifizierung stehen. Na denn.
3. Februar 2021
Unsere ABDA, politisch im Abseits – mein liebes Tagebuch, auf dem virtuellen Kooperationsgipfel des Bundesverbands Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) machte eine Diskussionsrunde klar, dass die Blockadehaltung der ABDA der letzten Jahre nicht von Erfolg gekrönt war. In der Tat mein liebes Tagebuch, Anstöße und Ideen, wie der Apothekerberuf, wie die Apotheke in die Zukunft gehen können, kamen eher von der Politik als von der ABDA. Unsere Standesvertretung tat sich eher dadurch hervor, sich gegen neue Ideen zu stemmen und sie zu blockieren: Beispiele sind die Grippeschutzimpfungen, das Testen auf Corona und neue Services für die Patienten, wie Apotheker Ralf König aufzählte, der das BMG im Health Innovation Hub berät. Da seien seiner Meinung nach zu viele Möglichkeiten von der Standesvertretung vertan worden, aktiv sei wenig gestaltet worden. Unter Gesundheitspolitikern gebe es zudem gewisse Irritationen: Wenn sie Apotheken draußen im Land besuchen, treffen sie oft auf sehr fortschrittliche und engagierte Apothekerinnen und Apotheker; zurück in der Hauptstadt stoßen sie dagegen auf eine ausgeprägte Blockadehaltung der ABDA. Stefan Hartmann, Chef des BVDAK, nannte drei Beispiele: Es war der Gesetzgeber, der sich im vergangenen Jahr für die Impfmodellprojekte in Apotheken, für die Liberalisierung des Botendienstes und die Abholstationen in Apotheken ein- und durchsetzte – die ABDA habe sich gegen diese Änderungen schon immer gewehrt. Auch die Berliner Kammerpräsidentin Kerstin Kemmritz sieht die Haltung der ABDA kritisch, meinte aber, dass die gefühlte Blockadehaltung den standespolitischen Strukturen geschuldet sei. So habe die ABDA keine Basislegitimation, sondern baue vielmehr auf einer repräsentativen Demokratie auf. Mein liebes Tagebuch, damit lässt sich sicher manches erklären, aber nicht alles. Gefühlt wabert doch ein Geist der Tradition und des Bewahrens durch die Berliner Hallen des Apothekerhauses. So richtig frische Ideen und Initiativen hat dieses Haus eher selten in Richtung BMG gesandt. Es waren die Gesundheitspolitiker, die unsere Berufsvertreter vor sich hergetrieben haben in Richtung Zukunft. In der Diskussionsrunde schlug Kerstin Kemmritz „eine Art Thinktank für den ABDA-Tanker“ vor, es müsse regelmäßig zu einer Rückkopplung zwischen Spitze und Basis kommen. Wie wahr, mein liebes Tagebuch.
4. Februar 2021
Beim Wettlauf der Apotheken-Plattformen hat derzeit der „Zukunftspakt Apotheke“ die Nase vorn: Die Plattform mit den Partnern Noweda, Burda, PharmaPrivat, NetDoktor und Apostore sowie mit den Kooperationspartnern apotheken.de und Pharmatechnik ist seit einigen Monaten online, hat bereits einiges auf die Beine gestellt und lernt und lernt täglich hinzu, wie Projektleiter Jan-Florian Schlapfner auf dem BVDAK-Kongress erklärte. Diese Plattform wird allerdings nicht alleine bleiben: Eine Mitbewerberin läuft sich warm, die neue Plattform „gesund.de", ins Leben gerufen von Noventi und den restlichen ProAvO-Partnern (Wort&Bild, Sanacorp, Gehe und BD Rowa) und – seit Kurzem an Bord – von Phoenix. Diese Plattform will, glaubt man dem Vorstandsvorsitzenden der Noventi SE, Hermann Sommer, die Antwort des deutschen Gesundheitsmarkts auf DocMorris und Amazon sein. Doch wie bereits bei der einst mit großen Versprechungen angekündigten ProAvO-Plattform, die über eine Ankündigung nie hinausgekommen ist, konnte Sommer bei der neuen Plattform auch nur in die Zukunft verweisen: Laut Sommer wolle man mit „gesund.de" im zweiten Quartal pünktlich zur Einführung des E-Rezepts starten, das zum 1. Juli geplant sei. Und, mein liebes Tagebuch, schenkt man den Ankündigungen Glauben, soll die Plattform wohl mega werden: eine für alle. Der Verbraucher schreibt sich da ein und stellt sein gesundheitliches Leben und Seele in diese Plattform. Er hat dann Zugang zu allen und alles: alle Akteure wie z. B. Apotheke mit E-Rezept, Arzt, Physio, Krankenkassen und natürlich auch eine Gesundheitsakte. Sommer: „Wir begleiten den Verbraucher durchs Leben“ – wie schön mein liebes Tagebuch, klingt ein bisschen nach Amazon, Facebook, Tiktok, WhatsApp und Instagram unter einem Dach, gemacht von Noventi & Co. Jetzt muss es nur noch funktionieren und vor allem Verbraucher, Apotheke, und alle anderen müssen es auch wollen – und irgendwer muss es auch bezahlen.
Da sind wir noch lange nicht alle geimpft, es klemmt noch immer beim Impfstoff und der Terminvergabe – und schon wird darüber gestritten, ob die Glücklichen, die es bereits geschafft haben, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen, Privilegien und besondere Rechte erhalten sollen: Ich bin geimpft, ich darf wieder alles. Lockerungen für Geimpfte? Die Frage landete vor dem Ethikrat. Sein Fazit: Nein. Auch für Geimpfte gelten die Freiheitsbeschränkungen. Ein Grund: Es kann nicht hinreichend sicher ausgeschlossen werden, dass Geimpfte das Virus weiterverbreiten. Außerdem muss man auch Geimpften weiterhin zumuten, Masken zu tragen und Abstand zu halten. Allerdings, Veranstalter könnten durchaus entscheiden dürfen, dass sie beispielsweise nur Geimpften den Zutritt zu Kulturveranstaltungen erlauben. Ausnahmen sollte es auch für die Menschen in Pflege-, Senioren-, Behinderten- und Hospizeinrichtungen geben: Für sie sollen Einschränkungen von Besuchs- und Kontaktmöglichkeiten nicht mehr gelten, sobald sie geimpft sind. Mein liebes Tagebuch, ich denke, der Ethikrat hat die Diskussion um Sonderrechte für Geimpfte in die richtigen Bahnen gelenkt.
5. Februar 2021
Es war vorherzusehen: Die Zahl der Apotheken sinkt und sinkt und sinkt. Im Jahr 2020 mussten mehr als 300 Offizinen für immer ihre Türen schließen. Zum Jahresende gab es in Deutschland nur noch 18.753 Apotheken. Unsere ABDA-Präsidentin Gabriele Overwiening kommentiert diese Zahl: „Wir müssen die Entwicklung dringend stabilisieren.“ Richtig, mein liebes Tagebuch, aber wie? Overwiening hofft zunächst auf eine Stabilisierung durch das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz. Das Rabattverbot für ausländische Arzneiversender bei Rx-Arzneimittel soll vor zu viel Konkurrenz im Internet schützen. Konkret sollen vor allem zwei Projekte „mit aller Kraft“ vorangebracht werden, so Overwiening: "die reibungslose Einführung des E-Rezepts als Teil der digitalen Transformation im Gesundheitswesen – und die Verankerung neuer pharmazeutischer Dienstleistungen als Antwort auf Defizite in der Versorgung der Gesetzlichen Krankenversicherung.“ Mein liebes Tagebuch, ob diese beiden Projekte allerdings die Zukunftsaussichten verbessern können, bleibt abzuwarten. Bei diesen Projekten stehen noch so viele Fragezeichen und Wenns und Abers im Raum… Denn die Ursachen liegen nicht nur im Jetzt, sondern in vielen Versäumnissen der letzten Jahre. Also, man dürfte mit dieser Prognose wohl nicht falsch liegen: Auch Ende 2021 werden wir wieder 300 Apotheken weniger haben.
Jetzt wird geklagt: Burda gegen BMG und Spahn. Das Verlagshaus ist nicht damit einverstanden, dass das Bundesgesundheitsministerium bei seinem offiziellen Gesundheitsportal „gesund.bund.de" mit dem Suchmaschinen-Riesen Google kooperiert. Mit der Klage des Portals Netdoktor, das zum Burda-Konzern gehört und ebenfalls Gesundheitsinfos anbietet, beschäftigt sich derzeit das Landgericht München. Schon in der kommenden Woche soll in zwei Eilverfahren entschieden werden, ob es rechtmäßig ist, dass Google bei einer Suche nach Krankheitsbildern die Infos des BMG-Portals prominent platziert. Andere Anbieter von Gesundheitsinformationen sehen sich dadurch im Wettbewerb benachteiligt. Zu Recht, mein liebes Tagebuch, die Argumentation von Netdoktor ist nachvollziehbar: Hier hat der Staat seine Kompetenzen überschritten und die Pressefreiheit verletzt. Der Staat dürfe nicht im Wettbewerb zu privaten Angeboten Gesundheitsratgeber – auf Kosten der Steuerzahler – erstellen und damit den privaten Wettbewerb verdrängen. Hier liege kartellrechtlich ein Marktmissbrauch vor, so Netdoktor. Mein liebes Tagebuch, am 10. Februar werden wir wissen, ob das Landgericht es auch so sieht – allerdings wird das nicht die letzte Entscheidung in dieser Sache sein. Danach steht noch ein Hauptsacheverfahren an und das wird noch etwas dauern.
Ja, ist denn heut schon Weihnachten? Zumindest ein bisschen!? Kinners, die ABDA hat ihre Geheimschatulle „Pharmazeutische Dienstleistungen“ geöffnet und uns einen klitzekleinen Blick hineinwerfen lassen: Ganz oben auf liegt hier ein „Grundsatzpapier“ mit ganzen – jetzt müssen wir ganz stark sein und uns festhalten – zwei Seiten. Nee, oder? Und was steht drin? Nicht viel, mein liebes Tagebuch, es wird nur kursorisch umrissen, wo es lang gehen soll. So sollten aus Sicht der ABDA drei Problemkreise vorrangig angegangen werden: Es gelte, die Risiken einer Polymedikation zu minimieren, mangelnde Therapietreue zu verbessern und die Vorsorge und Früherkennung von Volkskrankheiten auszubauen, heißt es da. Und dann fällt in den weiteren umschreibenden Ausführungen das Beispiel der „Durchführung von strukturierten Medikationsanalysen, die weit über den Rahmen der allgemeinen Informations- und Beratungstätigkeit der Apotheke hinausgeht“. Zu solchen Medikationsanalysen gehörten auch ausführliche Gespräche mit den Patientinnen und Patienten, gegebenenfalls auch mit den Ärztinnen und Ärzten. Dann erklärt das zweiseitige Papier noch, dass da die Arzneimitteltherapiesicherheit und der Medikationsplan eine Rolle spielen. Die Apotheken könnten z. B. auch spezifische pharmazeutische Dienstleistungen anbieten, die auf das Coaching des Patienten abzielen. Und schließlich könnten sich die Apotheken bei der Prävention verstärkt einbringen. Mein liebes Tagebuch, das war’s also im Wesentlichen mit den pharmazeutischen Dienstleistungen: Apothekers als Medikationsanalysten und Medikationsplanaussteller, Apothekers als Patientencoaches und Apothekers als Präventionsmanager. Jetzt muss die ABDA diese Leistungen nur noch ein bisschen ausarbeiten, den Krankenkassen verklickern, dass sie bitteschön dieses pharmazeutische Angebot für ihre Versicherten unbedingt brauchen und die Apothekers für diese wunderbaren pharmazeutischen Dienstleistungen mit einem ordentlichen Honorar entlohnen. Was gibt es Schöneres? Und darüber hat man monatelang geheimnisvoll geschwiegen?
11 Kommentare
ABDA
von Holger am 08.02.2021 um 14:46 Uhr
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Dr. Eckart von Hirschhausen
von Wolf am 07.02.2021 um 15:33 Uhr
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Einladung zur freiwilligen Folter
von Bernd Jas am 07.02.2021 um 12:49 Uhr
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Löblich, daß .....
von gabriela aures am 07.02.2021 um 10:08 Uhr
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AW: Löblich, da
von Michael Schmitz am 07.02.2021 um 11:14 Uhr
AW: Guten Morgen Herr Schmitz,
von gabriela aures am 07.02.2021 um 11:23 Uhr
AW: Schmitz‘ Worte hör‘ ich gern‘ ....
von Gunnar Müller, Detmold am 07.02.2021 um 19:34 Uhr
AW: Löblich, da
von Reinhard Rodiger am 07.02.2021 um 23:17 Uhr
Berliner Catenaccio
von Ulrich Ströh am 07.02.2021 um 9:14 Uhr
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Gefälligkeitswähler gesucht...
von Christian Timme am 07.02.2021 um 8:46 Uhr
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.
von Anita Peter am 07.02.2021 um 8:04 Uhr
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