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25. Februar 2021
Nicht alle sind in Sachen Laien-Schnelltests der Meinung von Jens Spahn. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Hilde Mattheis setzt bei den Corona-Selbsttests auf die Apotheken. Sie schlägt beispielsweise vor, Schülerinnen und Schülern Gutscheine bereitzustellen, die diese dann in den Offizinen einlösen können. Für Mattheis bedeutet die Zulassung der ersten Heimtests einen „Einstieg in die Normalität“. Sie wünscht sich tägliche Tests, die „neben der Zahnbürste“ stehen müssten. Die SPD-Politikerin lehnt es ab, dass sich die Menschen in jedem Discounter mit Tests bedienen können. Sie sagt: „Wir müssen die Tests so implementieren, dass sie Vertrauen schaffen.“ Mein liebes Tagebuch, es ist immer wieder erstaunlich, wie sich die Meinungen der Politikerinnen und Politiker ändern können. Noch vor kurzem hatte Mattheis uns Apothekers unterstellt, bei dem Gedanken an die Schnelltests schon die Dollarzeichen in den Augen zu haben. Und jetzt plädiert sie indirekt dafür, die Tests am besten über Apotheken zu vertreiben. Auch wenn sie zu spät kommen: Schön, wenn sich solche guten Einsichten einstellen.
Corona, Corona – das Virus beherrscht unser Tun und Denken. Aber wir müssen dennoch aufpassen, das gesamte Geschehen im Gesundheitsmarkt nicht aus den Augen zu verlieren. Da hat doch das Bundesgesundheitsministeriums vor zwei Jahren ein Gutachten in Auftrag gegeben zur Weiterentwicklung der medizinischen Versorgungszentren (MVZ). 2004 wurden die MVZs zugelassen. Da möchte man natürlich schon wissen, wie sich diese institutionellen Leistungserbringer entwickelt haben. Das Gutachten stellt fest, dass es die meisten MVZs (derzeit rund 2500 MVZ) mit angestellten Ärzten gibt. Seit Mitte 2015 konnten auch zahnmedizinische MVZ gegründet werden (2019: rund 950 zMVZ). Leider kann das Gutachten keine Aussage dazu machen, wie es um die Versorgungsqualität in MVZs steht. Es fehlen schlicht aussagekräftige Daten. Liebes Tagebuch, Apotheken kommen in dem Gutachten nicht vor, klar, für Apotheken gibt es keine MVZ. Dennoch zeichnen sich in dem Gutachten Argumentationslinien ab, die langfristig auch für Apotheken relevant werden könnten, falls unter neuen politischen Vorzeichen das Fremdbesitzverbot der Apotheke auf die Tagesordnung gelangen sollte. Da sollte man auf jeden Fall wachsam bleiben. Das Gutachten befasst sich beispielsweise auch mit den „Investorenbetriebenen MVZ in der vertragszahnärztlichen Versorgung“. Rund 20 % der zMVZ befanden sich im ersten Quartal 2020 ganz oder teilweise im Eigentum von privaten Beteiligungskapital. Das Gutachten stellt fest, dass es bei diesen zahnärztlichen investorenbetriebenen MVZs mittlerweile bereits den Zusammenschluss mehrerer Standorte zu Ketten gibt. Hier empfehlen die Gutachter, bessere Möglichkeiten zu schaffen, um den Einfluss der MVZ auf die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung analysieren zu können. Aber das werde schon dadurch erschwert, dass die Eigentumsverhältnisse nur mühsam zu ermitteln seien. Mein liebes Tagebuch, hoffen wir, dass die ABDA diese Entwicklung mit höchster Aufmerksamkeit verfolgt.
4 Kommentare
Spahn
von Karl Friedrich Müller am 28.02.2021 um 13:02 Uhr
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AW: Spahn
von Karl Friedrich Müller am 28.02.2021 um 13:46 Uhr
Abgabe der Schnelltests außerhalb der Apotheke
von Constanze Schäfer am 28.02.2021 um 8:52 Uhr
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Aus der Beschaffung von Corona-Impfstoffen lernen...
von Gunnar Müller, Detmold am 28.02.2021 um 8:49 Uhr
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