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5. März 2021
Corona-Schnelltests: Wolfgang Blasig, der Chef des Landkreistages in Brandenburg, weiß, dass es die Kommunen nicht allein stemmen können, einen kostenlosen Schnelltest pro Woche für alle Bürgerinnen und Bürger anzubieten. Er hofft noch auf Unterstützung durch Apotheken, Arztpraxen und andere Testeinrichtungen. Mein liebes Tagebuch, es gibt sie also, die Chancen für Apotheken, hier mitzuwirken und dieses Feld nicht den Drogeriemärkten zu überlassen. Es wäre schön, wenn zum Beispiel ein Apothekerverband ein Konzept hätte, wie beispielsweise mehrere Apotheken gemeinsam ein solches Testzentrum betreiben können. Wenn sich die Last auf mehrere Schultern verteilt, schmerzt vielleicht die geringe Vergütung weniger. Aber der Dank der Kommunen und der Bevölkerung wäre den Apotheken gewiss.
Nicht mehr lange und dann werden sich die Menschen auch in Deutschland in den Arztpraxen gegen Corona impfen lassen können. Es sind mittlerweile genug Impfstoffe zugelassen, die nicht bei arktischen Temperaturen gelagert werden müssen. Fragt sich nur, wie diese Impfstoffe in die Arztpraxen gelangen? Bundesgesundheitsminister Jens Spahn weiß, wie es gehen soll: Der Vertrieb soll regulär über den pharmazeutischen Großhandel und die Apotheken laufen. Letztere organisieren heute schon den Sprechstundenbedarf für die Praxen, sagte der Minister. Und an diesen bewährten Strukturen will er offenbar festhalten. Na, mein liebes Tagebuch dann hoffen wir mal, dass Spahn bei seiner glasklaren Linie bleibt. Und wir Apothekers schaffen schon mal Platz in unseren Kühlschränken.
In Köln gibt es allerdings eine Apotheke, die selbst den BioNTech-Impfstoff beim Hersteller einkaufen möchte. Sie hat die BioNTech Manufacturing GmbH auf Abgabe eines Verkaufsangebotes hinsichtlich des Impfstoffes verklagt, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet. Es soll dabei um 195 Ampullen zu marktüblichen Bedingungen gehen, Streitwert 14.000 Euro. Die Kölner Apotheke geht davon aus, dass BioNTech wegen seiner marktbeherrschenden Stellung einem Kontrahierungszwang unterliegt. Außerdem, so argumentiert die Klägerin, gebe es weder eine Pflicht noch eine Befugnis zur vorrangigen Belieferung staatlicher Einrichtungen. Die Antragstellerin sei dringend auf den Impfstoff angewiesen, wenn sie ihre Pflicht als Apothekerin nachkommen wolle, die Bevölkerung ordnungsgemäß mit Arzneimitteln zu versorgen, zitiert die FAZ den Anwalt der Klägerin. Eine Weigerung von BioNTech zum Vertragsabschluss sei deshalb „sittenwidrig“. Mein liebes Tagebuch, es könnte interessant werden, wie dieser juristischen Streit ausgeht, geht es doch auch um die Frage, ob es allein in den Händen des Staates liegen soll, wer den Impfstoff bekommt. Immerhin, das Landgericht Mainz hat die Klage nicht abgewiesen. Wie die FAZ weiter berichtet steht auch schon der nächste Unternehmer bereit, den Staat bei der Corona-Impfung „zu unterstützen“: Der Münchner Baustoff- und Agrarhändler Baywa hat angeboten, der Bundesregierung den liegengebliebenen Corona-Impfstoff abzukaufen und an die eigene Belegschaft zu verimpfen, meldet die Nachrichtenagentur Reuters.
6 Kommentare
„Wenn sich die Last auf mehrere Schultern verteilt ...
von Gunnar Müller, Detmold am 07.03.2021 um 19:37 Uhr
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Logik?
von Reinhard Rodiger am 07.03.2021 um 12:11 Uhr
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belegte Brötchen
von atopom am 07.03.2021 um 10:57 Uhr
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Deutschland 2021
von Sabine Schneider am 07.03.2021 um 9:35 Uhr
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AW: Deutschland 2021
von Bernd Jas am 07.03.2021 um 13:12 Uhr
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von Anita Peter am 07.03.2021 um 9:10 Uhr
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