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Gleich nach der Osterruhe geht’s los: Wir dürfen die Arztpraxen mit Covid-19-Impfstoffen beliefern. Eine neue Corona-Impfstoffverordnung kommt ab 1. April auf uns zu. Macht Arbeit, aber klar, machen wir doch gerne. Und unsere Vergütung für diesen Aufwand? Noch offen, gibt’s dann als Überraschungs-Ei. Keine Überraschung im Spahn-Interview mit dem Spiegel: „Bei den Masken war es ein paar Wochen lang Wildwest“, sagt unser Gesundheitsminister. Und wir fügen hinzu: Es war wie im echten Wilden Westen: Am besten ging’s dort mit guten Kumpels. Und das scheint auch heute noch so zu sein. In diesem Sinne: Eine ruhige Osterwoche – auch ohne ausdrückliche Anordnung der Kanzlerin.
22. März 2021
Was längst überfällig ist, soll nun endlich wahr werden: Die Corona-Impfung wird es demnächst nicht nur in den Impfzentren geben, sondern auch in den ärztlichen und betriebsärztlichen Praxen. Endlich! Und da sich das Bundesgesundheitsministerium bereits dafür ausgesprochen hat, dass die Impfstoff-Logistik über die bewährten Wege Pharmagroßhandel und Apotheken laufen soll, betrifft dies auch uns Apothekers. Der Bundesgesundheitsminister hat ganz aktuell eine Neufassung der Coronavirus-Impfverordnung auf den Weg gebracht: Sie regelt auch, dass Großhandel und Apotheken für den erhöhten Aufwand im Zusammenhang mit der Abgabe von Covid-19-Impfstoffen eine fixe Vergütung je abgegebener Durchstechflasche erhalten sollen. Abgerechnet wird quartalsweise. Die Apotheken sollen dann die Großhandels- und Apothekenvergütungen spätestens bis zum Ende des dritten auf den Abrechnungszeitraum folgenden Monats unter Angabe der BUND-Pharmazentralnummer mit dem jeweiligen Rechenzentrum abrechnen und die Vergütung nach § 11 an den pharmazeutischen Großhandel weiterleiten. Mein liebes Tagebuch, was im Referentenentwurf noch nicht steht, ist die konkrete Höhe der Vergütung für diese logistischen Leistungen von Großhandel und Apotheke. Wir sind gespannt, was sich das Ministerium hier einfallen lässt. Übrigens, gleich nach Ostern sollen schon die Impfungen in Hausarztpraxen starten, wenn auch noch in kleiner Frequenz: Für jede der rund 50.000 Hausarztpraxen stehen jeweils nur etwa 20 Impfdosen pro Woche zur Verfügung. Die Ärztinnen und Ärzte sind aufgefordert, erst ihre besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten zu einer Impfung einzuladen – man nennt dies dann eine „flexible Priorisierung“. Mein liebes Tagebuch, es ist ein bescheidener Anfang zu mehr Tempo, aber immerhin. Und gegen Ende April soll’s aber einen richtigen Schub bei den Impfstofflieferungen geben. Wir lassen uns dann gerne positiv überraschen. Und könnte es vielleicht irgendwann auch soweit sein, dass Apotheken in die Corona-Impfungen mit einbezogen werden? Andere Länder machen uns das bereits vor, mit Erfolg.
Sein erstes emotionales Apotheken-Video hat Apotheker Erik Tenberken, Birken-Apotheken Köln, im vergangenen Dezember veröffentlicht – es war so gut, dass es sogar auf RTL lief. Jetzt hat er nachgelegt, im Schulterschluss mit den Ärzten. Inspiriert hat ihn dazu u. a. eine Plakatwerbung von DocMorris, die bei unseren Hausärztinnnen und -ärzten so gar nicht gut ankam. Die Zur Rose-Tochter fragte auf den Plakaten: „Warum heißt er Hausarzt, wenn ich dafür das Haus verlassen muss?“ Ja, mein liebes Tagebuch, so eine provokative Frage reizt gerade dazu, etwas dagegen zuhalten. Apotheker Tenberken: „Ich habe es satt, mich von DocMorris an die Wand nageln zu lassen.“ Er rief erneut seine Filmemacher und Laiendarsteller, allesamt befreundete Menschen aus seinem Umfeld zusammen, um einen neuen Videospot auf die Beine zu stellen. Dieses Mal legte er mit einem Clip nach, der den Stellenwert der Gesundheitsversorgung vor Ort, also durch Ärzte und Apotheker vor Ort, herausstellt. Herausgekommen ist wieder ein Rühr-Stück, das bereits großen Zuspruch erhält, auch von ärztlicher Seite. Mein liebes Tagebuch, gut gemacht, mit großem Engagement: #weilesnochniewichtigerwar
23. März 2021
Nachts bis drei Uhr morgens tagen und dann schwerwiegende Einschränkungen für das Volk verkünden – das kann nicht immer gut gehen. So geschehen bei der letzten Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder. Es ging um die Frage, wie man auf die steigenden Inzidenzahlen und die aggressive B1.1.7-Mutante des Coronavirus reagieren soll: Ostern steht vor der Tür, also eine Verlängerung des Lockdowns bis 18. April. So weit so klar. Hinzu sollte ein verschärfter temporärer Lockdown kommen, putzig begrenzt auf fünf Ostertage und euphemistisch umschrieben mit „Osterruhe“, also alles zu von Gründonnerstag bis Ostermontag. Nur Lebensmittelläden sollten am Gründonnerstag öffnen dürfen. Das Prinzip #WirBleibenZuHause sollte die Devise sein. Vielleicht gut gemeint, aber ganz schlecht ausgedacht. Das löste ein „Osterruhe-Chaos“ (nette Formulierung) in der Bevölkerung und in den Medien aus. Ein Sturm der Entrüstung wehte die Osterruhe weg und sorgte für eine frische Entschuldigung unserer Kanzlerin: Sorry, war nicht so gemeint, „die Idee war ein Fehler“, sagte sie in einer Presserklärung und bat die Menschen um Verzeihung. Immerhin, mein liebes Tagebuch, solche Worte hört man nur sehr selten von politischer Seite. Und wie geht’s weiter? Die „Osterruhe“ gibt es nicht, kein verschärfter Fünf-Tage-Lockdown während der Ostertage, das sei wegen vieler Folgeprobleme in der Kürze der Zeit nicht umsetzbar gewesen. Was bleibt, sind die allgemeinen Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen, Corona-Tests und Impfkampagnen und die Bitte, zu Hause zu bleiben.
Es bahnen sich Veränderungen bei der Rezeptabrechnung an. Klar, das E-Rezept wird neue technische Rahmenbedingungen schaffen. Aber auch die AvP-Insolvenz hat das Procedere der Abrechnung, wir wir es bisher kennen, stark erschüttert. Alternativen sind bereits im Gespräch, z. B. die Direktabrechnung mit der Unterstützung durch einen technischen Dienstleister. Die Firma Scanacs tut sich derzeit damit hervor. Das selbsternannte „innovative Start-up“, das „eine einfache wie effiziente Kommunikation zwischen Apotheke und Krankenkasse ermöglichen“ will, wendet sich mit einem Whitepaper an die Apotheken und zeigt, wie sich Apotheken mit Krankenkassen auf einer gemeinsamen Plattform verknüpfen lassen und welche Vorteile daraus resultieren. Im Mittelpunkt steht dabei die Direktabrechnung – mit Hilfe von Scanacs. Mein liebes Tagebuch, da tut sich was im Markt. Andere Dienstleister und vor allem die etablierten Rezeptabrechner werden aber vermutlich nicht untätig zusehen, wie ihnen ihre Existenzgrundlage streitig gemacht wird. Da werden wir schon bald mit weiteren Ideen und Angeboten rechnen können.
24. März 2021
Eine Frau, ein Wort: Der Apothekertag findet statt. Ja, mein liebes Tagebuch, ein Jahr ohne Apothekertag soll uns nicht nochmal blühen: In diesem Jahr wird es endlich wieder einen Deutschen Apothekertag geben, sagte Ursula Funke, Präsidentin der Apothekerkammer Hessen. Wie schön. Es war ja auch eine Zumutung, mit welchen Ausflüchten und Argumenten der letztjährige Apothekertag gecancelt wurde. Während sich schon alle Welt auf Zoom und anderen Video-Plattformen traf, meinte die damalige ABDA-Führung sinngemäß, beim virtuellen Austausch müsse man doch auf vieles Mitmenschliche und vor allem auf den intensiven persönlichen Austausch verzichten, worauf doch so ein Apothekertag setze. Nun ja, diese Ansicht hat sich ein wenig geändert: Die Hauptversammlung soll in diesem Jahr vom 22. bis zum 24. September in Düsseldorf stattfinden, allerdings mit Einschränkungen: 400 bis 500 Delegierte in einem Saal wird’s nicht geben, denkbar ist da schon eher eine Hybrid-Veranstaltung, bei der einige physisch anwesend sind, einige digital zugeschaltet werden. So wird’s gehen. Und so wächst doch auch die Vorfreude auf 2022 in München, wo man sich dann abends auf ein Weißbier persönlich wird treffen können, meinte Funke. Aber nur vielleicht und mit Maske, mein liebes Tagebuch.
Schnelltests für alle – nun ja, mein liebes Tagebuch, Spahns Versprechen ist noch lange nicht flächendeckend und umfangreich verwirklicht. Und Heimtests für alle? Auch da klemmt es noch. Nur nach und nach kommen die Heimtests bei den Discountern und Apotheken an – es gibt Lieferengpässe. Anders in Österreich: Dort hat jeder vor 2006 Geborene Anspruch auf fünf kostenlose „Wohnzimmertests“, wie es da so niedlich heißt, im Monat. In Deutschland dagegen muss der Bürger selbst dafür zahlen, derzeit um die 5 Euro pro Heimtest, wenn er denn welche bekommt. Die Nachfrage ist da, nicht nur nach Großpackungen, sondern auch nach Einzeltests. Hier könnten Apotheken helfen, wenn sie dürften – aber sie dürfen nicht: Auseinzeln aus lieferbaren Großpackungen wie beispielsweise den Sars-CoV-2-Antigentests für Laien der Firma Roche ist verboten, weil das BfArM für diese Packung eine Sonderzulassung erteilt hat, die an bestimmte Auflagen geknüpft ist: Tests aus Großpackungen durch einen Vertreiber dürfen nicht vereinzelt und separat an den Endverbraucher abgegeben werden. Mein liebes Tagebuch, das ist astreine Bürokratie, die willkürlich anmutet und vor allem extrem praxisfern ist. Denn so eine Großpackung mit 25 Stück stellt für viele Kaufwillige eine zu große Hürde dar, während ein oder zwei Einzeltests durchaus erschwinglich sind. Eine Marburger Apothekerin sieht diese Sonderregelung nicht ein, sie setzt sich darüber hinweg, verkauft seit 10. März einzelne Tests aus der Großpackung – und zeigt sich selbst an. Sie sieht in ihrem Tun überhaupt keine Probleme, geschweige denn Risiken: „Die schlimmste, daraus denkbare Folge wäre, dass der Käufer einen nicht durchführbaren Test hätte“, schreibt sie. Gleichzeitig fordert sie die Bundesregierung auf, die Regelwerke genauso flexibel an die aktuelle Realität anzupassen wie am Anfang der Pandemie. Mein liebes Tagebuch, wie schön, dass es noch solche Eigeninitiativen gibt. Vielleicht setzt die Aktion ein Zeichen, damit die unsinnige Sonderregelung geändert wird.
25. März 2021
Bald kann’s losgehen: In der Woche nach Ostern sollen die Hausarztpraxen gegen Covid-19 impfen. Mit ihrer ersten Bestellung, die bis 30. März, 12 Uhr, bei der Apotheke aufgegeben sein muss, werden sie den Biontech-Impfstoff von ihren Apotheken erhalten. Zuvor muss allerdings noch vor dem 1. April die Corona-Impfstoffverordnung ein bisschen geändert werden. Was man schon weiß: Die Impfstoffe kommen über den bewährten Weg Pharmagroßhandel und Apotheke in die Praxen. Das genaue Procedere der Impfstoffbestellung und -auslieferung steht bereits, die ABDA hat dafür bereits einen Fahrplan erstellt, wie der Bestellprozess und die Auslieferung der Vakzine abläuft, z. B. auch bei welchen Temperaturen der Biontech-Impfstoff transportiert und gelagert werden soll. Keine Sorge, die Apotheken müssen sich keine Ultra-Tiefkühlschränke anschaffen, die den empfindlichen Biontech Impfstoff auf minus 80 Grad kühl halten. Die Lösung: Wenn der Großhandel den tiefgekühlten Impfstoff an die Apotheken ausliefert, taut er langsam auf eine Temperatur von 2 bis 8 °C auf. Mit dieser Temperatur steht er noch 120 Stunden zur Verfügung, innerhalb derer er an die Arztpraxen ausgeliefert und verimpft sein muss. Geplant ist, dass die Covid-19-Impfstoffe jeweils montags an die Apotheken ausgeliefert werden, sodass diese anschließend die Arztpraxen im Laufe des Nachmittags mit den Impfstoffen beliefern können. Montags ist also in Zukunft Impfstoff-Tag für die Apotheken. Die Arztpraxen bestellen ihre kontingentierte Impfstoffmengen unter Angabe der Dosen (nicht Vials) in den Apotheken, in denen sie üblicherweise auch ihren Praxisbedarf ordern. Die Apotheken dagegen bestellen bei ihrem Großhändler vial-bezogen, die PZN für die Vials werden noch mitgeteilt. Aber es gibt da auch noch ein paar weitere offene Fragen. Geklärt werden muss zum Beispiel noch die Vergütung für die Apotheken und wie abgerechnet wird.
Mein liebes Tagebuch, wir Apothekers müssen uns nicht nur mit den neuen Covid-19-Impfstoffen beschäftigen, sondern auch mit den Alle-Jahre-wieder-Vakzinen wie beispielsweise mit der Bestellung der Grippeimpfstoffe für die nächste Saison. Und alle Jahre wieder wird dies ein Quell der Ärgernis: Wie viele Impfstoffe sollen’s denn sein? Wie viele werden die Apotheken an die Ärzte abgeben können? Und auf wie vielen werden die Apotheken dann sitzenbleiben? Dazu kommt: geringe Umsatz-Aussichten und hohe wirtschaftliche Risiken. Warum lässt man uns mit diesem Risiko alleine? Gute Frage. Das Bundesgesundheitsministerium jedenfalls plant nicht, auch nur irgendetwas an dieser Situation zu verändern. Deutliche Worte von Karin Maag (CDU), der gesundheitspolitischen Sprecherin der Unionsfraktion im Bundestag, die sich zu dieser Frage mit unserem Bundesgesundheitsminister Spahn beraten hat: Eine Sonderunterstützung für Apotheken, die überzählige Grippeimpfstoffe vorrätig haben, halten sie und der Minister „nicht für angezeigt“. Sinngemäß meint sie wohl: Immerhin habe man schließlich die Apotheken mit einem neuen Gesetz gestärkt und z. B. eine Botendienstvergütung eingeführt. Also, was wollen die Apotheken denn noch alles? Maag: Es sei „unumgänglich, dass, wie bei der Bestellung von Impfstoffen und Medikamenten insgesamt, ein Risiko beim Apotheker verbleibt, für das der Bund und damit die Gemeinschaft der Steuerzahler nicht aufkommen kann“. Mein liebes Tagebuch, mit den teuren Efluelda-Grippeimpfstoffen in der kommenden Saison steht uns da noch einiges bevor. Da können wir ja froh sein, dass wir nicht auch noch für die Covid-19-Impfstoffe aufkommen müssen.
26. März 2021
Bereit fürs E-Rezept? Laut ABDA sind bereits drei von vier Apotheken an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen. Mein liebes Tagebuch, das sieht so schlecht nicht aus. Nur zur Erinnerung: Am 1. Juli soll das E-Rezept bundesweit eingeführt werden, zunächst zur freiwilligen Nutzung. Und mit dem Jahreswechsel wird’s dann Pflicht. Ein paar Monate haben die restlichen Apotheken also noch, sich mit der Datenautobahn anzufreunden und sich verbinden zu lassen. Der Deutsche Apothekerverband zeigt sich optimistisch: „Wenn zum 1. Juli 2021 das E-Rezept eingeführt wird, dürften alle Betriebe ausgestattet und in der Lage sein, elektronische Verordnungen zu verarbeiten.“ Fein, und werden dann ab 1. Juli die E-Rezepte schon en masse in den Apotheken ankommen? Gemach, mein liebes Tagebuch, die Primärsysteme der Ärzte werden wohl erst zum Jahreswechsel fit für die elektronischen Verordnungen sein, sagt Ralf König, der im Health Innovation Hub (hih) des Bundesgesundheitsministeriums Jens Spahn (CDU) bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens berät. Und außerdem, mein liebes Tagebuch, für die Ärzte bringt es derzeit und im Juli noch keine Vorteile, wenn sie ein elektronisches Rezept ausstellen. Die ersten E-Rezepte werden anfangs vermutlich zu 90 Prozent als Papierausdruck in den Apotheken landen. Und dann fehlen noch die NFC-fähigen Gesundheitskarten, die die Versicherten von ihren Krankenkassen erhalten sollen – erst mit diesen neuen Karten werden die Versicherten die Gematik-App nutzen können. Das Fazit: Das E-Rezept ist auf dem Weg, aber es gibt noch ein paar Steigungen. Gut Ding braucht Weile, oder?
Im vorliegenden Referentenentwurf zur Coronavirus-Impfverordnung fehlen noch die konkreten Ideen, welche Vergütung die Apotheken für das Handling, die Beschaffung und die Auslieferung der Covid-19-Impfstoffe an die Arztpraxen erhalten sollen. In einer Stellungnahme zum Referentenentwurf regt die ABDA u. a. eine Vergütung nach Dosis statt nach Durchstechflasche (Vial) an. Ist das sinnvoll? Was ist eindeutiger zu rechnen, Vials oder Dosen? Andererseits, wenn die Ärzte bei der Apotheke eine bestimmte Anzahl von Dosen bestellen, wäre das durchaus eine Bezugsgröße. Zur konkreten Höhe der Vergütung äußert sich aber auch die ABDA nicht in ihrer Stellungnahme, sie verweist da nur auf „dem BMG vorliegende Ausführungen“. Man wird also noch warten müssen, um konkrete Zahlen zu lesen.
Eine kleine Verwirrung gab’s zu der Frage, wer denn für die Rekonstitution des Biontech-Impfstoffs (Auftauen, mit Kochsalzlösung verdünnen und Einmalspritzen aufziehen) zuständig sei: die Apotheke oder die Arztpraxis? Die „Berliner Morgenpost“ schrieb in einem Beitrag, dies sei Aufgabe der Apotheken. Nein, mein liebes Tagebuch, das ist Kokolores. Es wäre vollkommen unlogisch auch im Ablauf der Impfstoff-Bereitstellung, wenn das die Aufgabe der Apotheke wäre. Die Rekonstitution ist Aufgabe der Arztpraxis. Zur Beruhigung: Davon gehen auch die ABDA und Kassenärztliche Bundesvereinigung aus.
Ist schon echt cool, welche Kreise die Maskenaffäre zieht. Sie sorgte bereits dafür, dass einige Unionspolitiker ihren Hut nehmen mussten, weil extreme Vermittlungsprovisionen für die Maskendeals zu verlockend waren. Dann sorgte der Masken-Bohei mittelbar für strengere Compliance-Regelungen für die Abgeordneten, denen sich nun auch die CDU/CSU nicht verschließen kann. Und nicht zuletzt brachten solche Vorgänge Rekordverluste für die Union – in der letzten Sonntagsfrage lag sie bei nur noch 28 Prozent.
Jetzt räumt Jens Spahn im Spiegel-Gespräch ein, dass ihm Max Müller, ehemaliger Chief Strategy Officer bei DocMorris, Masken angeboten habe – und zwar von der Firma Centropharm, die ebenso wie der Versandhändler und ehemalige Arbeitgeber Müllers ein Tochterunternehmen der Zur Rose-Gruppe ist. Mein liebes Tagebuch, wir erinnern uns: Max Müller und Jens Spahn kennen sich gut, sie hatten vor einigen Jahren die Politik-Beratungsagentur „Politas“ gegründet. Kurz zuvor war bekannt geworden, dass Spahn im letzten Frühjahr auch Masken bei der Burda GmbH gekauft haben soll, wo sein Ehemann Daniel Funke arbeitet – wobei dieser weder darüber informiert noch in dieses Geschäft involviert gewesen sein soll, wie Spahn deutlich macht. Auf die Frage des Spiegel, ob er hier mögliche Interessenkonflikte sehe, wenn ein Ministerium für Steuergeld Masken bei Freunden des Ministers bestellt oder beim Vorgesetzten von dessen Ehemann, sagte Spahn: „Wir waren in einer Notlage. Für mich zählte nur, dass wir gute Masken zu akzeptablen Konditionen bekommen haben, und zwar schnell. Eins ist mir dabei wichtig: Es ging nie um Provisionen!“ Und er sagt im Interview auch so schöne Sätze wie: „Bei den Masken war es ein paar Wochen lang Wildwest“ und „ Ich musste in dieser Zeit feststellen, dass es wesentlich besser funktioniert, wenn das Angebot von jemandem kommt, den man kennt und schätzen kann“ und „Jeder wird gleich behandelt, auch wenn der Papst anruft“. Wie wir wissen, haben einige angerufen, aber der Papst war nicht dabei. Und dennoch, mein liebes Tagebuch, auch wenn der Ausnahmezustand laut Spahn das wesentliche Merkmal der Pandemie ist und „wir alle Fehler machen“, Irgendwie bleibt was da von Regieren by Kumpanei.
8 Kommentare
E Rezept
von Karl Friedrich Müller am 28.03.2021 um 15:35 Uhr
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AW: E Rezept und anderer E-Kokolores
von Bernd Jas am 28.03.2021 um 19:58 Uhr
Provisionen
von Radman am 28.03.2021 um 15:06 Uhr
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AW: Provisionen
von Conny am 28.03.2021 um 16:44 Uhr
AW: Provisionen
von Peter Hahn am 28.03.2021 um 17:59 Uhr
.
von Anita Peter am 28.03.2021 um 13:57 Uhr
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20
von Gert Müller am 28.03.2021 um 8:55 Uhr
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AW: 20
von Karl Friedrich Müller am 28.03.2021 um 10:44 Uhr
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