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25. März 2021
Bald kann’s losgehen: In der Woche nach Ostern sollen die Hausarztpraxen gegen Covid-19 impfen. Mit ihrer ersten Bestellung, die bis 30. März, 12 Uhr, bei der Apotheke aufgegeben sein muss, werden sie den Biontech-Impfstoff von ihren Apotheken erhalten. Zuvor muss allerdings noch vor dem 1. April die Corona-Impfstoffverordnung ein bisschen geändert werden. Was man schon weiß: Die Impfstoffe kommen über den bewährten Weg Pharmagroßhandel und Apotheke in die Praxen. Das genaue Procedere der Impfstoffbestellung und -auslieferung steht bereits, die ABDA hat dafür bereits einen Fahrplan erstellt, wie der Bestellprozess und die Auslieferung der Vakzine abläuft, z. B. auch bei welchen Temperaturen der Biontech-Impfstoff transportiert und gelagert werden soll. Keine Sorge, die Apotheken müssen sich keine Ultra-Tiefkühlschränke anschaffen, die den empfindlichen Biontech Impfstoff auf minus 80 Grad kühl halten. Die Lösung: Wenn der Großhandel den tiefgekühlten Impfstoff an die Apotheken ausliefert, taut er langsam auf eine Temperatur von 2 bis 8 °C auf. Mit dieser Temperatur steht er noch 120 Stunden zur Verfügung, innerhalb derer er an die Arztpraxen ausgeliefert und verimpft sein muss. Geplant ist, dass die Covid-19-Impfstoffe jeweils montags an die Apotheken ausgeliefert werden, sodass diese anschließend die Arztpraxen im Laufe des Nachmittags mit den Impfstoffen beliefern können. Montags ist also in Zukunft Impfstoff-Tag für die Apotheken. Die Arztpraxen bestellen ihre kontingentierte Impfstoffmengen unter Angabe der Dosen (nicht Vials) in den Apotheken, in denen sie üblicherweise auch ihren Praxisbedarf ordern. Die Apotheken dagegen bestellen bei ihrem Großhändler vial-bezogen, die PZN für die Vials werden noch mitgeteilt. Aber es gibt da auch noch ein paar weitere offene Fragen. Geklärt werden muss zum Beispiel noch die Vergütung für die Apotheken und wie abgerechnet wird.
Mein liebes Tagebuch, wir Apothekers müssen uns nicht nur mit den neuen Covid-19-Impfstoffen beschäftigen, sondern auch mit den Alle-Jahre-wieder-Vakzinen wie beispielsweise mit der Bestellung der Grippeimpfstoffe für die nächste Saison. Und alle Jahre wieder wird dies ein Quell der Ärgernis: Wie viele Impfstoffe sollen’s denn sein? Wie viele werden die Apotheken an die Ärzte abgeben können? Und auf wie vielen werden die Apotheken dann sitzenbleiben? Dazu kommt: geringe Umsatz-Aussichten und hohe wirtschaftliche Risiken. Warum lässt man uns mit diesem Risiko alleine? Gute Frage. Das Bundesgesundheitsministerium jedenfalls plant nicht, auch nur irgendetwas an dieser Situation zu verändern. Deutliche Worte von Karin Maag (CDU), der gesundheitspolitischen Sprecherin der Unionsfraktion im Bundestag, die sich zu dieser Frage mit unserem Bundesgesundheitsminister Spahn beraten hat: Eine Sonderunterstützung für Apotheken, die überzählige Grippeimpfstoffe vorrätig haben, halten sie und der Minister „nicht für angezeigt“. Sinngemäß meint sie wohl: Immerhin habe man schließlich die Apotheken mit einem neuen Gesetz gestärkt und z. B. eine Botendienstvergütung eingeführt. Also, was wollen die Apotheken denn noch alles? Maag: Es sei „unumgänglich, dass, wie bei der Bestellung von Impfstoffen und Medikamenten insgesamt, ein Risiko beim Apotheker verbleibt, für das der Bund und damit die Gemeinschaft der Steuerzahler nicht aufkommen kann“. Mein liebes Tagebuch, mit den teuren Efluelda-Grippeimpfstoffen in der kommenden Saison steht uns da noch einiges bevor. Da können wir ja froh sein, dass wir nicht auch noch für die Covid-19-Impfstoffe aufkommen müssen.
8 Kommentare
E Rezept
von Karl Friedrich Müller am 28.03.2021 um 15:35 Uhr
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AW: E Rezept und anderer E-Kokolores
von Bernd Jas am 28.03.2021 um 19:58 Uhr
Provisionen
von Radman am 28.03.2021 um 15:06 Uhr
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AW: Provisionen
von Conny am 28.03.2021 um 16:44 Uhr
AW: Provisionen
von Peter Hahn am 28.03.2021 um 17:59 Uhr
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von Anita Peter am 28.03.2021 um 13:57 Uhr
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20
von Gert Müller am 28.03.2021 um 8:55 Uhr
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AW: 20
von Karl Friedrich Müller am 28.03.2021 um 10:44 Uhr
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