Kommentar

Warum 6,58 Euro?

Süsel - 06.04.2021, 12:15 Uhr

Es gibt keinen Konsens zwischen der Politik und den Apothekern über die Methode, nach der die Kosten der Apotheke auf ein abgegebenes Arzneimittel umgelegt werden. (Foto: Wirestock / stock.adobe.com) 

Es gibt keinen Konsens zwischen der Politik und den Apothekern über die Methode, nach der die Kosten der Apotheke auf ein abgegebenes Arzneimittel umgelegt werden. (Foto: Wirestock / stock.adobe.com) 


Die vorläufige Vergütung der Apotheken für den Umgang mit Corona-Impfstoff in Höhe von 6,58 Euro lässt sich formal erklären. Tatsächlich werden in den Apotheken jedoch höhere Kosten entstehen. Bei der Bewertung des Arbeitsaufwandes werden die Apotheken leider mit einem alten ungelösten Problem zu kämpfen haben, fürchtet DAZ-Redakteur Dr. Thomas Müller-Bohn in einem Kommentar.

Die Apotheken sollen für ihre Arbeit im Umgang mit dem Corona-Impfstoff vorläufig 6,58 Euro pro Vial plus Mehrwertsteuer erhalten. Diese „krumme“ Zahl legt eine Vermutung nahe, wie das Bundesgesundheitsministerium (BMG) gerechnet haben könnte: Gemäß Arzneimittelpreisverordnung erhalten die Apotheken für jedes Rx-Fertigarzneimittel einen Festzuschlag von 8,35 Euro plus einen Zuschlag für den Notdienstfonds. Zieht man von den 8,35 Euro den Kassenabschlag von 1,77 Euro ab, ergibt dies 6,58 Euro. 

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Auf die Details kommt’s an

Wer genau hinsieht, erkennt allerdings, dass 8,35 Euro ein Nettobetrag und 1,77 Euro ein Bruttobetrag einschließlich Mehrwertsteuer ist. Bei sorgfältiger Rechnung ergeben sich also 6,86 Euro statt 6,58 Euro. Das Problem ist aber größer als diese Differenz von 28 Cent. Denn der ganze Ansatz wird dem Aufwand mit dem Corona-Impfstoff nicht gerecht.

Viel mehr Aufwand als für eine Durchschnittspackung

Eine wertbezogene, prozentuale Honorierungskomponente fehlt hier. Das erscheint plausibel, weil der Staat den Impfstoff bezahlt. Die Apotheke muss ihn nicht finanzieren und trägt kein finanzielles Risiko. 

Foto: IMAGO / Antonio Balasco

Das Problem des Rechenansatzes liegt an einer anderen Stelle: Das übliche packungsbezogene Honorar bezieht sich naturgemäß auf eine Packung mit durchschnittlichem Aufwand. Die Mühe im Umgang mit Comirnaty wird dagegen viel größer sein als bei einem durchschnittlichen Rx-Arzneimittel. Denn Comirnaty erfordert einen eigenen Bestellablauf und einen eigenen Vorgang im Wareneingang mit eigener Dokumentation, es ist kühlkettenpflichtig und extrem empfindlich, und es muss zu einem bestimmten Zeitpunkt persönlich an die Arztpraxis geliefert werden. Hinzu kommt der Aufwand für die zusätzliche Kommunikation mit der Arztpraxis und für die Kontingentierung. Gegenüber einem „normalen“ Arzneimittel entfällt zwar die Beratung des Patienten bei der Abgabe, aber der Mehraufwand an anderer Stelle wird erheblich größer sein.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Honorarbasis aus der Antike!

von Thomas Eper am 06.04.2021 um 12:54 Uhr

Als Basis der Honorarkalkulation dient das Apothekenhonorar aus 2004 + 3% (2012).

Unglaublich!

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