Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

11.04.2021, 07:44 Uhr

Großhandel und Apotheken liefern, die Hausärzte impfen – so geht's endlich voran. (Foto: Alex Schelbert)

Großhandel und Apotheken liefern, die Hausärzte impfen – so geht's endlich voran. (Foto: Alex Schelbert)


Ein Lichtblick in dieser Corona-Woche: Großhandel und Apotheken liefern Corona-Impfstoffe in die Hausarztpraxen. Es läuft! Die Impfungen nehmen deutlich an Fahrt auf. Endlich. Eher kein Lichtblick: Die Sondergenehmigung für Apotheken, Händedesinfektionsmittel herstellen zu dürfen, ist abgelaufen. Kein Abverkauf bereits hergestellter Produkte! Wer dies auch weiterhin tun möchte, muss sich der Bürokratie unterwerfen und den Weg der Biozid-Meldeverordnung beschreiten. Wegen Isoprop!  Deutschlands Regelungswut hat schon was, oder?  

6. April 2021

Er hat was von Problemimpfstoff: Vaxzevria, die Corona-Vakzine von AstraZeneca. Die Wirksamkeit soll angeblich recht ordentlich sein, die bösen Nebenwirkungen, nun ja, die sollen recht selten vorkommen. Aber, es ist ein ständiges Hin und Her, wann und wie der Impfstoff gegeben werden sollte und für wen er am besten geeignet ist. Künftig sollen ihn in Deutschland nur noch ab 60-Jährige erhalten, empfiehlt die STIKO. Und wer jünger ist und bereits einmal mit diesem Vektorimpfstoff geimpft wurde, soll eine zweite Impfdosis mit einem mRNA-Impfstoff erhalten. Tja, mein liebes Tagebuch, für die Fachwelt sind solche Änderungen und Nachrichten gelebte Wissenschaft, so ist das nun einmal, wenn man auf aktuelle wissenschaftliche Daten rasch reagiert. Der Bevölkerung ist es sicher nicht zu verübeln, wenn sie da nicht mehr mitkommt und die ständigen Änderungen kaum nachvollziehen kann.

 

Endlich, Corona-Impfungen in Hausarztpraxen! In Bayern war der Start bereits kurz vor Ostern, im übrigen Bundesgebiet gleich nach dem Fest. Das soll einen Schub bei den Corona-Impfungen bringen, die sich bekanntlich derzeit noch langsam dahin schleppen. Doch das mit dem Schub ist so eine Sache, denn die Hausarztpraxen erhalten nur relativ wenige Dosen der begehrten Vakzine:  940.000 Impfdosen in der ersten Woche. Der Nachschub klemmt und klemmt. Rein rechnerisch sind das gerade mal rund 26 Dosen pro Praxis. Erst in der Woche ab 26. April soll der Impfstoff die Praxen fluten: Angekündigt sind mehr als drei Millionen Dosen. Warten wir’s ab. Die Auslieferung der Impfstoffe über Großhandel und Apotheke an die Praxen allerdings läuft alles in allem komplikationslos, auch wenn einige neue Regeln eingehalten werden müssen, wie eine Umfrage von DAZ.online zeigt. Und ja, es gibt auch Ausnahmen, wie einige Kolleginnen und Kollegen berichten. Da wurde mal weniger als die zugesagte Menge geliefert oder bei manchen Lieferungen fehlte das Zubehör. Doch am Ende des Tages hatten wohl alle Arztpraxen ihre Covid-19-Impfstoffe. Ja, mein liebes Tagebuch das zeigt wieder einmal, auf die Apotheken ist Verlass.

 

6,58 Euro pro Vial erhalten die Apotheken als vorläufige Vergütung für den Umgang mit dem Corona-Impfstoff. Ist das zu viel? Ist das zu wenig? Warum ausgerechnet 6,58 Euro? DAZ-Wirtschaftsexperte Dr. Thomas Müller-Bohn hat sich mit diesen Fragen eingehend befasst. Er vermutet, dass die Rechnung des Bundesgesundheitsministeriums so ausgesehen haben könnte: 8,35 Euro (Arzneimittelfestzuschlag) minus 1,77 Euro (Kassenabschlag) ergibt 6,58 Euro. Dass der Arzneimittelfestzuschlag ein Netto- und der Kassenabschlag ein Bruttobetrag ist – geschenkt, das spielt beim BMG wohl keine Rolle. Die viel wichtigere Frage ist, ob ein Arzneimittelfestzuschlag von 6,58 Euro überhaupt ausreichend ist für das Handling dieser Impfstoffe. Wohl kaum, da der Aufwand wesentlich höher ist als für eine Durchschnittspackung eines Arzneimittels. Aber es gibt eine Chance, dem Bundesgesundheitsminister deutlich zu machen, dass die Vergütung unsere Handlingskosten nicht deckt. Bis zum 17. Mai 2021 muss die ABDA dem Bundesgesundheitsministerium eine Aufstellung vorlegen, aus der der tatsächliche Aufwand in den Apotheken hervorgeht. Und auf Basis dieser Aufstellung behält sich das Ministerium vor, das Honorar für die Apotheken „anzupassen“. Also, mein liebes Tagebuch, die Chance ist da. Doch es  steht noch ein altes Problem im Raum: Es gibt keinen Konsens zwischen der Politik und den Apothekern über die Methode, nach der die Kosten der Apotheke auf ein abgegebenes Arzneimittel umgelegt werden.  Bei der Einführung des Festzuschlags im Jahr 2004 wurde kein genauer Anpassungsmechanismus festgelegt. Mein liebes Tagebuch: dumm gelaufen. Da ist es nicht schwer vorherzusehen, wie die „Anpassung der Vergütung“ durch das Ministerium ausfallen wird.

7. April 2021

Und noch mal AstraZeneca: Für die Europäische Arzneimittelagentur EMA überwiegt der Nutzen des Covid-19-Impfstoffs von AstraZeneca deutlich die Risiken der Impfung. Die EMA schränkt das Impfalter nicht ein und überlässt die Entscheidung den einzelnen Mitgliedstaaten, wie sie damit umgehen. Für die STIKO ändert das nichts: Sie empfiehlt auch weiterhin, Vaxzevria hierzulande nur noch Personen ab 60 zu geben (wer allerdings unter 60 ist und das Riisko akzeptiert, darf auch mit der AstraZeneca-Vakzine geimpft werden). Und nur so als Beispiel: Großbritannien hat sich dazu entschlossen, diese Vektorvakzine nur noch Menschen ab 30 Jahren zu verabreichen. Shakespeare würde sagen: Wie es euch gefällt.

 

Es war zu erwarten: Die Pharmagroßhändler Alliance Healthcare Deutschland (AHD) und GEHE haben sich wohl kaum aus Lust und Tollerei zusammengeschlossen. Das Joint Venture soll natürlich auch unterm Strich was bringen. Jetzt gibt das Gemeinschaftsunternehmen bekannt, dass neun Niederlassungen in Deutschland stillgelegt werden und deren Geschäfte bis voraussichtlich Mitte des Jahres 2022 in vollsortierte Häuser übergehen sollen. Und natürlich ist es auch das Ziel, dass alles hochmoderner und besser ablaufen wird, Mehr Kundennähe, mehr Serviceorientierung. Klar, mein liebes Tagebuch, was anderes haben wir auch nicht erwartet. Wäre da nicht das Problem, dass all die schönen Verbesserungen mit einem Personalabbau in einer Größenordnung von mehr als 15 Prozent einhergehen: Das bedeutet, dass fast jeder siebte in den Niederlassungen seinen Arbeitsplatz verliert. Freilich, „es werden sozialverträgliche Lösungen für betroffene Beschäftigte gesucht“, lässt AHD/GEHE wissen. Doch der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft Verdi scheint das nicht so recht zu gefallen, sie will die geplanten Entlassungen nicht akzeptieren und fordert eine Beschäftigungsgarantie für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Verdi sieht die geplante Schließung der Niederlassungen als „reines Abbau- und Verschlankungsprogramm ohne strategischen Sinn“. Mein liebes Tagebuch, da werden sich die beiden Pharmagroßhändler wohl an einem Tisch mit Verdi wiederfinden.

8. April 2021

Mein liebes Tagebuch, irgendwann geht unser Land an seiner Bürokratie zugrunde. Die ausgelaufenen Sonderregeln zur Herstellung von Händedesinfektionsmitteln sind für mich ein herausragendes Beispiel dafür, dass dies so kommen wird. Was da derzeit abläuft, muss man sich mal verinnerlichen: Als vor einem Jahr die Desinfektionsmittel in Deutschland knapp wurden, sprangen die Apotheken ein. Mit einer Sondergenehmigung der Bundesstelle für Chemikalien (angesiedelt bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin – BAuA) durften Apotheken in ihren Betrieben zunächst befristet bis September 2020 und dann verlängert bis Anfang April 2021 Desinfektionsmittel herstellen. Doch damit ist jetzt Schluss. Laut BAuA hat sich die Situation entspannt, es gebe wieder genug hygienische Händedesinfektion auf dem Markt. Für Apotheken bedeutet das: Sie dürfen nicht mehr ohne weiteres Händedesinfektionsmittel herstellen. Wenn eine Apotheke dies weiter tun möchte, muss sie u. a. das nach der Biozid-Meldeverordnung melden, ebenso dem Bundesinstitut für Risikobewertung für die Giftinformationsdatenbank melden und Art. 95 der Biozid-Verordnung erfüllen – und zahlen. Krass, oder? Ja, mein liebes Tagebuch, so ein hochkomplexes Präparat wie ein Händedesinfektionsmittel aus verdünntem 2-Propanol hat es einfach in sich – da lässt sich die deutsche Regelungswut so richtig gut ausleben. Und was ist mit den Händedesinfektionsmitteln, die während der Ausnahmeregelung hergestellt und noch im Apothekenregal stehen? Dürfen sie abverkauft werden? Um Himmelswillen nein! Die BAuA erlaubt keinen weiteren Abverkauf dieser 2-Propanol-Produkte. Nur Desinfektionsmittel auf der Basis von Ethanol (hergestellt auf Grundlage der geltenden Übergangsregelungen) dürfen (sofern die weiteren Voraussetzungen für die Verkehrsfähigkeit unter den Übergangsvorschriften wie z. B. die Meldung nach der Biozidmeldeverordnung und die Konformität mit den Vorgaben der EU-Biozidverordnung eingehalten werden) noch aufgebraucht werden. Also, was bleibt da zu tun? Entweder die noch übrig gebliebenen selbst hergestellten 2-Propanol entsorgen oder den Bürokratieweg gehen, und die Genehmigungen entsprechend der Biozidverordnung beantragen und bezahlen. Mein liebes Tagebuch, vielleicht sollten wir den Antrag stellen, diese Produkte in Zukunft nur noch im BtM-Schrank aufzubewahren.

 

Dabei wäre es doch wichtig, unseren Apothekenkunden auch weiterhin Händesdesinfektionsmittel anbieten zu können. Dazu passt eine Meldung, wonach beispielsweise Hautärzte empfehlen, die Hände eher ein bisschen weniger mit Wasser und Seife zu traktieren, da dies das Risiko für Handekzeme erhöht. Die Hautärzte plädieren stattdessen dafür, lieber zu Desinfektionsmitteln zu greifen und die Hände anschließend einzucremen. Also, gegen Viren lieber alkoholische Desinfektionsmittel statt Waschen mit Seife. Mein liebes Tagebuch, wenn wir Apothekers also unseren Kunden selbst hergestellte Händedesinfektionsmittel anbieten wollen, wird kein Weg an der Bürokratie und der Biozid-Meldeverordnung vorbeiführen.

9. April 2021

Die Politik hat auf die AvP-Insolvenz reagiert. Mit dem Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (GVWG) möchte der Gesetzgeber eine Treuhandkonten-Pflicht für Apothekenrechenzentren einführen. Aber reicht das? Ist damit die Gefahr gebannt, dass Rechenzentren pleite gehen und Apotheken die Zeche zahlen? Die ABDA jedenfalls begrüßt den Plan der Regierung, eine Treuhandkonten-Pflicht für Apothekenrechenzentren einzuführen, wie aus einer ABDA-Stellungnahme zu den Änderungsanträgen von Union und SPD zum GVWG hervorgeht. Sie nennt zwar den Pferdefuß, dass so eine Treuhandkonten-Pflicht die Finanzierungskosten der Apotheken voraussichtlich erhöhen wird, die Rezeptabrechnung also teurer wird. Aber das war’s dann auch schon, so richtig eingehend befasst sich unsere Berufsvertretung wohl nicht mit diesem Thema, wie auch DAZ-Chefredakteur Armin Edalat in seinem Kommentar ausführt: „Sie nickt nur ab und verpasst damit die Chance, die Apotheken tatsächlich und nachhaltig vor möglichen Pleiten sowie Betrügereien bei Finanzdienstleistern in Zukunft zu schützen.“ Auch Werner Dick vom Bundesverband Deutscher Apothekenrechenzentren sieht die Einführung einer Treuhandkonten-Pflicht skeptisch. Mit Blick auf den organisatorischen Aufwand sei die Einführung offener Konten „absolut unrealistisch“, meint er. Auch Juristen haben Zweifel, ob die Pflicht zur Abrechnung über Treuhandkonten ein Problem wie bei der AvP-Insolvenz hätte verhindern können. Mein liebes Tagebuch, findet sich da wirklich keine andere Möglichkeit als die Abrechnung über teure Treuhandkonten, die vermutlich auch nicht die endgültige Sicherheit bringen? Warum befasst sich die ABDA, der Deutsche Apothekerverband nicht intensiver mit diesem Thema? Letztlich geht es um den Aufbau einer zukunftsfähigen und vor allem sicheren Infrastruktur und dies im Zeitalter von hochpreisigen Therapien und dem kommenden E-Rezept. Da lassen sich doch andere Wege finden. Vielleicht könnte ein Weg in der digitalen Direktabrechnung der Apotheken mit den Krankenkassen liegen?

 

Wo die ABDA dagegen besser hinschaut, ist das geplante Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege. Sie kritisiert den Regierungsentwurf vor allem in dem Punkt, der sich mit den Weiterleitungsmöglichkeiten von E-Rezeptdaten an Anbieter außerhalb der Telematikinfrastruktur befasst. Mein liebes Tagebuch, hier fordert die ABDA zurecht eine klarstellende Ergänzung beim bereits bestehenden Zuweisungs- und Makelverbot. Es darf keine Übergabe von Rezeptschlüsseln und -daten an Anbieter außerhalb der Telematikinfrastruktur vor der Belieferung des E-Rezepts in der Apotheke geben. Die ABDA fordert daher, in den Gesetzentwurf folgenden Passus einzufügen: „Die Nutzung der Verordnungsdaten durch Drittanbieter vor der Erbringung der Leistungen nach § 31 ist nicht zulässig.“ Außerdem möchte die ABDA eine Änderung des §11 Absatz 1 Apothekengesetz, in dem unter anderem das Verbot der (E-)Rezeptzuweisung verankert ist. Auch hier müsse ausdrücklich auch der E-Token des E-Rezepts als vom Zuweisungsverbot erfasst genannt werden. Richtig, mein liebes Tagebuch, das Zuweisungs- und Makelverbot muss absolut wasserfest werden, da darf es keine Schlupflöcher geben.

 

Die Kooperation des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) mit Google war kein guter Deal. Wir erinnern uns: Die Idee des BMG war es, die Informationen seines nationalen Gesundheitsportals gesund.bund.de – angepriesen als „unabhängig, wissenschaftlich belegt und leicht verständlich“ – bei der Google-Suche nach Krankheiten oder Symptomen immer an prominenter Stelle zu zeigen, also von den hinteren Plätzen nach vorne zu bringen. Doch da hatte das BMG nicht mit der Kritik derjenigen Anbieter gerechnet, die schon lange seriöse und fundierte Gesundheitsinfos im Netz anbieten und die sich durch diese Zusammenarbeit von Google und BMG im Wettbewerb benachteiligt fühlten. Sie sahen die Pressefreiheit in Gefahr. Zum Beispiel Hubert Burda Media und sein Tochterunternehmen netdoktor.de: Das Verlagshaus zog gegen das BMG vor Gericht und bekam Recht. Die Zusammenarbeit von BMG und Google wurde für kartellrechtswidrig befunden. Google wollte das zunächst nicht akzeptieren, besann sich dann aber eines Besseren: Das BMG werde keine Berufung einreichen, hieß es von Google, die Inhalte von gesund.bund.de werden nicht mehr prominent in den sog. Health Condition Knowledge Panels platziert. Mein liebes Tagebuch, ein Sieg für die Pressefreiheit. Das zeigt aber auch: Man muss solche Netz-Aktivitäten immer im Auge haben – und man muss sich wehren.



Peter Ditzel (diz), Apotheker / Herausgeber DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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2 Kommentare

Bürokratie und anderer Wahnsinn

von Peter Riese am 11.04.2021 um 12:30 Uhr

Wegen der Impfungen und der ständigen und allgegenwärtigen Benutzung von (ein Glück nicht mehr in Apotheken hergestellten) Desinfektionsmitteln droht dem Corona-Virus die Ausrottung. Es muss daher dringend auf die rote Liste der gefährdeten Arten gesetzt werden.

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10. April: Wo bleibt eigentlich....

von Gunnar Müller, Detmold am 11.04.2021 um 11:28 Uhr

… Das „exklusive“ Interview über die ersten 100 Tage unserer neuen Apothekenprinzessin in der ABDA-Echokammer?

Ist doch eine „tolle“ Bilanz:
- Apotheken werden von einem Tag auf den anderen zu Maskenausgabestellen, retten der Politik mal kurz den A.... - und finden sich postwendend einem Kosten-Bashing ausgesetzt,
- ApothekerInnen werden mir nichts - dir nichts pharmazeutische LeiterInnen in Impfzentren (weil nur „wir“ das richtig können...),
- Bringen auf die Schnelle die von der Politik lange angekündigten („kostenlosen“) Selbsttests unters Volk, obwohl keine verfügbar sind,
- Bauen aus dem Stand Zelte vor ihren Apotheken auf, ziehen sich Schutzanzüge an und sichern der Bevölkerung den anstehenden Einkaufs- oder Kosmetik-Termin, indem sie sich ins Schnelltestgeschehen werfen,
- Leiten schnell mal die Wahnsinnsmengen von 3-5 BioNTech-Vials an die Ärzte durch, um das Impfwesen in Deutschland zu retten
- Und befolgen dabei seitenlange SOPs und Eil-Verordnungen samt der erklärenden Texte ihrer Standesvertretungen,
- während sie am Telefon und am HV-Tisch der Bevölkerung Rede und Antwort stehen und stundenlang die Pandemie mit all ihren Fragestellungen erklären, weil die Telefone der Arztpraxen und die Politik wegen Überlastung nicht zur Verfügung stehen -
nett flankiert von einer bei MoMA und Bundespressekonferenz unentwegt kopfnickenden Präsidentin...

Wo bleibt also das erste-100 Tage-„Gabi“-Interview?

Für Lobhudeleien wäre doch genügend Anlass...

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