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23. April 2021
Oh, oh, das sieht nach neuen Ungerechtigkeiten für Apotheken, nach Fallstricken und irgendwie nach einem Ärgernis aus: Die Coronavirus-Impfverordnung regelt u. a. die Honorierung von Großhandel und Apotheken für die Belieferung der Arztpraxen. Sichtlich wurde der Passus, der die Honorierung der Logistik der eiskalten Impfstoffe regelt, mit heißer Nadel gestrickt. Kann man nachzuvollziehen, warum der Großhandel für ein Vial derzeit fast doppelt so viel erhält wie die Apotheke? Noch seltsamer ist es, dass die Abrechnung der Großhandelsvergütung über die Apotheken verläuft: Die Apotheken erhalten auch die Großhandelsvergütung vom Bundesamt für soziale Sicherung (BAS) überwiesen und müssen diese dann an den Großhandel weiterleiten. Warum das so ist? Mein liebes Tagebuch, dazu haben wir noch nichts gelesen oder gehört – war halt vielleicht einfacher für den Verordnungsschreiber, das so festzulegen. Das Dumme dabei sind – wie so oft – die bürokratischen und finanztechnischen Fallstricke des Kleingedruckten: Wie läuft das mit der Umsatzsteuer, wie ist sie korrekt zu verbuchen, ohne dass sich diese Vorgehensweise nachteilig für die Apotheke auswirkt? Das hängt auch davon ab, wem der Großhandel seine Rechnung stellt, dem BAS oder der Apotheke. Mein liebes Tagebuch, es ist wie so oft: ein Mehraufwand für die Apotheke, den sie bezahlen muss, aber nicht erstattet bekommt. Hier wäre es doch wirklich viel einfacher, wenn alle Beteiligten ihre Leistungen direkt mit dem Kostenträger abrechnen würden – dann würde auch jeder die Gebühren seiner Abrechnung tragen. Warum muss alles so kompliziert verschwurbelt ablaufen? Und was zusätzlich für Ärger sorgt: Da die Großhandelsvergütung für die Vial-Logistik über die Apotheken läuft, sind es die Apotheken, die dafür die Kosten ihres Apothekenrechenzentrums tragen. Ungerecht! Damit nicht genug: Manche Rechenzentren, z. B. das ARZ Haan, haben ihre Kunden bereits darüber informiert, dass für die Bearbeitung der Verordnungen eine Bearbeitungsgebühr fällig wird. Auch das noch! Da sind die Apotheken gleich zweifach, nein dreifach gekniffen: Höhere Abrechnungsgebühren, extra Bearbeitungskosten und bürokratischer Aufwand mit Umsatzsteuer und Rechnungsstellung. Mein liebes Tagebuch, das ruft nach deutlichen Worten aus dem Berliner Apothekerhaus: So geht’s nicht! Bei der vom Bundesgesundheitsministerium angekündigten Überprüfung des Honorars für die Impfstofflieferungen müssen diese Fehlstellungen korrigiert und das Honorar dem tatsächlichen Aufwand angepasst werden. Da kommt Arbeit auf ABDA und DAV zu!
Und wie läuft es eigentlich beim Großhandel mit der Vial-Logistik? Alles im Griff? Im DAZ.online-Podcast sprach ich mit Stefan Holdermann, geschäftsführender Gesellschafter der Pharmagroßhandlung Kehr Holdermann. Er sagte mir, dass die reine Logistik, die Tiefkühlung und Verteilung der Impfstoff-Vials kein Problem für den Großhandel darstellen. Das Problem liegt allerdings derzeit darin, dass es noch zu wenig Impfstoff gibt, „der pharmazeutische Großhandel verwaltet den Mangel“, so Holdermann. Herausfordernd ist zudem die Bestellabwicklung der Apotheken, keine Apotheke darf bevorzugt oder benachteiligt werden. Der Kommunikationsaufwand sei immens. Und die Nerven liegen durchaus manchmal blank. Holdermann: „Wir versuchen alles, was möglich ist, können aber nicht zaubern.“
1 Kommentar
Opfer????
von Gunnar Müller, Detmold am 25.04.2021 um 12:27 Uhr
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