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Anfang Mai soll das gesamte Apothekenpersonal ein Corona-Impfangebot erhalten. Echt? Und aus dem Apothekerhaus tönt es schon: Die Apotheken stehen bereit, Corona-Impfungen durchzuführen. Wirklich? Söder kann es sich vorstellen, Spahn hat das leider überhört. Vielleicht, weil der Impfstoff noch mangelt? Wo’s auch noch klemmt: E-Rezept ab 1. Juli. Apotheken sind schon „E-Rezept-ready“, aber bei vielen Arztpraxen hapert es noch. Deshalb gibt’s E-Rezepte ab Juli erst in zwei Fokusregionen, und vermutlich erst mal auf Papier. Immerhin, bis dahin soll das Zuweisungs- und Makelverbot für E-Rezepte wasserdicht sein. Und jetzt stark sein: Kim kommt, das Aus fürs Fax!
26. April 2021
Bei all den vielen schlechten Corona-Nachrichten – ab und an gibt es sie noch, die Lichtblicke, z. B. diesen: Das Apothekenpersonal soll bundesweit Anfang Mai ein Impfangebot erhalten. Das hofft zumindest das Bundesgesundheitsministerium. Und immerhin haben einige Bundesländer bereits die Priorisierungsgruppe 3 geöffnet, dies bedeutet: Auch dem nicht testenden Apothekenpersonal wird ein Impfangebot gemacht zur Immunisierung gegen Sars-CoV-2. Mein liebes Tagebuch, wie schön, aber mal ehrlich, es hätte das nicht testende Apothekenpersonal mit Sicherheit auch gefreut, wenn dieses Angebot bereits im Februar oder im März gekommen wäre. Denn immerhin ist man als Apothekenpersonal durchaus einem höheren Infektionsrisiko ausgesetzt. Aber, nun ja, wir wissen: Die Zahl der derzeit zur Verfügung stehenden Impfstoff-Dosen sind zwar merklich gestiegen, aber noch lange nicht in dem Umfang, wie es wünschenswert wäre. Was ebenfalls hoffnungsvoll stimmt: Spätestens im Juni können die Betriebsarztpraxen in die Impfkampagne mit einbezogen werden. Und die sollen dann ebenfalls ihre Impfstoffe über die Apotheken beziehen. Mein liebes Tagebuch, da gibt es Mehrarbeit für Apotheken. Hoffen wir, dass die Menge an Impfstoff-Dosen weiter wächst.
27. April 2021
Apotheken, die auf Sars-CoV-2 testen oder sogar ein Corona-Testzentrum betreiben, haben es bereits bemerkt: Die Nachfrage nach einem Test-Termin ist rasant gestiegen. Ursache dafür ist die Bundesnotbremse: Wer einen Friseurbesuch plant, einen Termin bei der Fusspflege hat oder je nach lokaler Inzidenz auch beim nicht versorgungsrelevanten Einzelhandel, muss einen tagesaktuellen Corona-Test vorweisen, durchgeführt von einer anerkannten Teststelle, also auch von Apotheken. Mein liebes Tagebuch, was diese Anordnung der Bundesnotbremse in manchen Apotheken auslöste, kann man sich kaum vorstellen: Das Telefon steht nicht mehr still, denn nicht alle Testwilligen können und wollen sich über eine Online-Buchung einen Test-Termin reservieren. Sogar Apotheken, die gar keine Tests anbieten (können), sind von den Anfragen betroffen und wie man hörte: Die Kunden bleiben nicht immer freundlich. Aber es gibt auch die andere Seite: Zum Beispiel sehen sich Friseurbetriebe auch vermehrt mit Terminabsagen konfrontiert – vor allem im ländlichen Raum finden die Menschen nicht immer in ihrer Nähe eine Möglichkeit, sich testen zu lassen.
Bundesnotbremse – welche Auswirkungen hat sie eigentlich auf die Studierenden? Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz drei Tage nacheinander den Wert von 165 übersteigt, darf zwei Tage später der Unterricht nur noch online stattfinden – auch in Hochschulen. Das Pharmaziestudium mit seinen zahlreichen Praktika wird dadurch ausgebremst. Denn: Auch wenn seit Mitte des vergangenen Jahres Teilübungen der praktischen Laborarbeit in digitaler Form umgesetzt werden dürfen, können Praktika nicht vollständig durch digitale Lehre ersetzt werden. Mein liebes Tagebuch, Videos übers Analysen-Kochen und Ionen-Fischen können in der Tat keine Präsenzveranstaltung ersetzen. Es muss den Studierenden daher möglich sein, Laborpraktika durchzuführen. Der Bundesverband der Pharmaziestudierenden (BPhD) veröffentlichte daher ein Positionspapier, mit dem er eine Lösung fordert: Die Präsenzveranstaltungen seien bereits auf das absolut notwendige Minimum reduziert, die Praktika fänden in Kleingruppen statt, in denen Abstands- und Hygienemaßnahmen beachtet würden, so der BPhD. Und daher fordert er Ausnahmen für praktische Lehrveranstaltungen. Mein liebes Tagebuch, hoffen wir, dass der Gesetzgeber solche Ausnahmen umgehend zulässt. Denn bis Studierende zweimal geimpft sind, ist das Sommersemester vorbei – und die vorgeschriebenen Praktika sind nicht absolviert.
Eine neues Kürzel, das ab sofort jede Apotheke kennen muss: KIM. Es bedeutet „Kommunikation im Gesundheitswesen“ – hat die Gematik entwickelt und soll die Kommunikation zwischen den Leistungserbringern, z. B. auch von Arztpraxen und Apotheken, einfacher, schneller und sicherer machen. Über KIM, einer Anwendung der Telematikinfrastruktur, werden in Zukunft z. B. Dokumente und Befunde ausgetauscht. Und jetzt liebe Apothekers, liebe Kolleginnen und Kollegen, müssen wir uns alle an den Händen fassen, ein tiefes Ohmmmmm erklingen lassen und gaaaanz stark sein: KIM ist das Aus des FAX! Das endgültige Aus eines der beliebtesten Geräte von Apotheken und Arztpraxen! Also, drücken wir erstmal zwei, drei Tränchen raus. Und das ist danach zu tun: Die Apotheke benötigt eine Anbindung an die Telematikinfrastruktur. Ist sie erfolgt, kann die Apotheke ihre KIM-E-Mail-Adresse bei ihrem KIM-Anbieter beantragen. Und dann kann’s losgehen, mit Sicherheit: der Austausch von verschlüsselten Nachrichten und Dokumenten zwischen Klinik, Hausarztpraxis und Apotheken. Mein liebes Tagebuch, ja, da wird so manches einfacher, denn bisher ist der Austausch solcher Nachrichten und Dokumenten über den Weg herkömmlicher Mails aus Datenschutzgründen nicht erlaubt. Und auch Apotheken können untereinander über KIM sicher kommunizieren. Ein weiterer Vorteil von KIM: Die Gematik erwartet enorme Kosteneinsparungen an Porto: Millionen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Arztbriefen sowie Heil- und Kostenplänen werden per KIM verschickt. Mein liebes Tagebuch, auf in die neue Welt von KIM. Und Danke, liebes Fax-Gerät, für all die Jahre!
28. April 2021
Söder macht Druck. Ja, mein liebes Tagebuch, das ist man ja vom bayerischen Ministerpräsidenten gewöhnt. Und wenn man ihm vielleicht auch nicht immer bei all seinen Höhenflügen und Ideen folgen mag, dieses Mal können wir seine Forderung unterstützen: Auch in Apotheken sollte gegen Covid-19 geimpft werden, schlägt er vor. Wir haben es vernommen: In anderen Ländern wird bereits im Supermarkt, im Fitnessstudio oder im Sportstadion geimpft, in Deutschland nur in Impfzentren und seit drei Wochen auch in Haus- und Facharztpraxen. Nun, mehr geht bei uns derzeit nicht: Eine Öffnung für weitere Impfstellen brächte nichts, solange noch eher wenig Impfstoff zur Verfügung steht. Aber das wird sich allen Beteuerungen unserer Politiker zufolge in wenigen Wochen ändern – da kommt die Impfstoff-Schwemme, heißt es. Und Söder sorgt vor: Er hat sich bereits für eine schnelle Aufhebung der Impfpriorisierung ausgesprochen („wer freier impft, impft effizienter“), mobile Ärzteteams könnten z. B. in Supermärkten impfen und auch in Apotheken sollte geimpft werden, sagte Söder und fügt hinzu: „Es darf kein Impfstoff liegen bleiben, und vor Ort muss es schnell gehen – ohne lange Wartezeiten.“ Wie schön, mein liebes Tagebuch. Wir wissen aus Umfragen, dass etwa die Hälfte unserer Apotheken dem Impfen in der Apotheke aufgeschlossen gegenüber steht. Mal abgesehen davon, dass wir dann allerdings auch nochmal übers Apothekenhonorar fürs Impfen sprechen müssten, hätten wir da allerdings noch eine Sorge: Wenn die Umsetzung des apothekerlichen Impfens von Seiten der ABDA und der Apothekerverbände genauso schnell abläuft wie bei der Grippeimpfung in Apotheken, dann ist der Höhepunkt der Pandemie schon lange vorbei und unsere Bevölkerung bereits durchgeimpft. Aber immerhin, es kommen positive Signale aus dem Berliner Apothekerhaus: Auch ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening lässt uns wissen, dass Deutschlands Apotheken bereit stehen, um Corona-Impfungen durchzuführen: „Wenn wir in dieser Situation mit dem Impfen in unseren niedrigschwellig zu erreichenden Apotheken vor Ort dazu beitragen können, dass das Land schneller aus der Pandemie kommt, dann machen wir das“, sagt sie. Fein, mein liebes Tagebuch, und wenn jetzt noch konkrete Taten folgen (welche Apotheken melden sich und sind dabei? Wann und wo gibt’s rasche Impfschulungen? Und los geht’s!), dann könnten wir tatsächlich einen Beitrag dazu leisten – vorausgesetzt, es gibt genug Impfstoff. Aber das wurde uns doch versprochen. Overwiening begrüßt zudem das Ausstellen von digitalen Impfnachweisen durch Apotheken. Und „Apotheken könnten die gelben Impfausweise prüfen, um als Prüfstelle dann verifizierte Informationen in ein digitales Portal einzutragen, das vom Bürger beispielsweise in einer App überall aufrufbar und vorzeigbar wäre.“ Ja, mein liebes Tagebuch, bis das soweit wäre, müssten zwar noch ein paar „rechtliche, technische und betriebswirtschaftliche Details geklärt werden“, aber das Angebot steht. Die Politik sollte die Apothekers jetzt beim Wort nehmen. Hallo, Herr Söder!
Und was sagt der Bundesgesundheitsminister Spahn zum Söder-Vorschlag, auch in Supermärkten zu impfen? Kein Problem, „das kann man machen…, das kann jedes Bundesland gleich morgen machen“, so Spahn. Zum Impfangebot in Apotheken äußerte sich Spahn allerdings nicht – hat er die Offerte aus dem Apothekerhaus nicht gehört? Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns hörte da schon genauer hin: Ihr Vorstand nannte Söders Vorschlag „abwegig und nicht zielführend“. Denn: „Die niedergelassenen Haus- und Fachärzte in Bayern sind bereit, sich auch im Sinne einer umfassenden Betreuung ihrer Patienten weit mehr in der Impfkampagne zu engagieren, als dies bislang bereits der Fall ist“, es müsse nur ausreichend Impfstoff vorhanden sein. Nun ja, mein liebes Tagebuch, solche Reaktionen sind absehbar. Und wie steht die Bevölkerung zum Impfangebot durch Apotheken? Laut einer Umfrage der Techniker Krankenkasse wären etwa zwei Drittel der Versicherten offen dafür, sich in einer Apotheke impfen zu lassen, gegen was auch immer. Mein liebes Tagebuch, wie bereits gesagt: Vielleicht sollten wir Apothekers uns auch auf die kommende Grippesaison konzentrieren und endlich in die Puschen kommen – denn für eine flächendeckende Grippeprophylaxe braucht es mit Sicherheit viele niedrigschwellige Impfangebote, z. B. von Apotheken.
29. April 2021
Eigentlich sollten sich die GKV-Versicherten ab 1. Juli 2021 ihre Arzneimittel per E-Rezept verordnen lassen können. Mein liebes Tagebuch, natürlich haben wir es schon geahnt, nein gewusst, solche Termine wie der 1. Juli sind einfach nur hübsch und nett, aber nicht wirklich reell. Denn da gibt es noch einen Wenn-Satz, nämlich: …wenn bis dahin alle technischen Voraussetzungen geschaffen wurden. Und die sind sichtlich noch lange nicht überall vorhanden, schon gar nicht in den Arztpraxen. Und deshalb schlägt der ABDA-IT-Experte Sören Friedrich nun vor, den Start der digitalen Rezepte zunächst auf eine Fokusregion in Deutschland zu konzentrieren, nämlich auf die Region Berlin/Brandenburg. Sehr gut, mein liebes Tagebuch, dann dürfen die Berliner und Brandenburger schon mal üben – und sich die Haare raufen, was alles nicht funktioniert. Die Gematik liefert noch weitere Einzelheiten zu diesem Vorhaben: Ausgewählte Arztpraxen und Apotheken beteiligen sich ab Juli an einer dreimonatigen Testphase. Die bundesweite Einführungsphase stehe dann erst im vierten Quartal 2021 an. Also, glaubt man unseren Apothekensoftwareanbietern, dann sehen sie sich als "E-Rezept-ready“, sie haben ihre Aufgaben gemacht – und wir Apothekers zu weit über 90 Prozent vermutlich auch. Mein liebes Tagebuch, wo’s leider klemmt, das sind eben viele Arztpraxen, wie ein Vertreter der AOK Plus vor Kurzem bei einer virtuellen Veranstaltung sagte. Ein Drittel der Ärzte habe noch Schwierigkeiten beim Empfang ihrer elektronischen Heilberufsausweise (eHBA). Und es gebe noch eine Reihe von weiteren Problemen. Nun ja, angesichts der Tatsache, dass hier „ein Hauptprozess im deutschen Gesundheitswesen digitalisiert werden soll“ (ABDA-IT-Experte Friedrich), ist die Idee, das E-Rezept in einer Fokusregion zu üben, gar nicht schlecht – bevor in unserem gesamten Land die Arzneimittelverordnungsstruktur in die Knie geht. Es gibt ja immer noch einen Papierausdruck des E-Rezepts – und vermutlich noch sehr lange.
30. April 2021
Schwitz, das ist noch mal gut gegangen: Das Zuweisungs- und Makelverbot für E-Rezepte soll wasserdicht werden. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat das Anliegen von uns Apothekers aufgegriffen, mit dem DVPMG (Digitale Versorgung und Pflege-Modernisierungs-Gesetz) sicherzustellen, dass eine Rezeptvermittlung durch Dritte auch wirklich verhindert wird. E-Rezepte dürfen nicht durch irgendwelche Geschäfte von Dritten gesammelt und an bestimmte Apotheken vermittelt werden. Für den Patienten, für die Patientin muss sichergestellt bleiben, dass sie ihr E-Rezept auch wirklich in „ihrer“ Apotheke einlösen können. Mit dem Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) war zwar bereits ein sozialrechtliches Zuweisungsverbot für Ärzte und ein Abspracheverbot im Apothekengesetz (§ 11 ApoG) eingeführt worden, das ausdrücklich auch elektronische Verordnungen einbezieht, außerdem für Dritte gilt und EU-Versandapotheken umfasst. Für diese Dritten ist es „unzulässig, Verschreibungen, auch in elektronischer Form, zu sammeln, an Apotheken zu vermitteln oder weiterzuleiten und dafür für sich oder andere einen Vorteil zu fordern, sich einen Vorteil versprechen zu lassen, anzunehmen oder zu gewähren“, heißt es. Doch diese Formulierung hielten Apothekenrechtsexperten und die ABDA nicht für ausreichend und wasserdicht: Es fehlte nämlich die Klarstellung, dass auch der E-Token des E-Rezepts vom Zuweisungs- und Makelverbot erfasst werden muss. Mein liebes Tagebuch, da sieht man mal, wie tief man in der digitalen Welt stecken muss, um zu wissen, dass zum E-Rezept auch ein E-Token gehört. Jetzt also, das BMG hat die ABDA-Forderung erhört und die neue Formulierung, die den E-Token umfasst, in den Änderungsantrag zum DVMPG aufgenommen. Und nun müssen nur noch die Koalitionsfraktionen die Formulierungshilfen aufgreifen, den Gesetzentwurf abschließend beraten und die Änderungsanträge beschließen. Dass dies so kommen wird, davon ist auszugehen – Ende Mai ist der letzte Durchgang im Bundesrat geplant und das Inkrafttreten Mitte des Jahres, gerade noch rechtzeitig für einen sicheren Start des E-Rezepts.
Nicht nur das Makel- und Zuweisungsverbot für E-Rezepte soll mit dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) besser und sicherer geregelt werden. Das DVMPG soll weitere Änderungen bringen, z. B.: Die Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte, die eigentlich bald der Vergangenheit angehören soll, wird ein wenig verlängert. Der Medikationsplan, die Notfalldaten und Hinweise zu persönlichen Erklärungen sollen dort auf Wunsch der Versicherten noch bis zum 1. Juli 2024 gespeichert werden können. Und noch in diesem Jahr soll der E-Medikationsplan kommen: Die Gematik wird verpflichtet, die Voraussetzungen für den E-Medikationsplan als eigene Online-Anwendung in der Telematikinfrastruktur bis zum 31. Oktober 2021 zu schaffen. Und auch beim Thema Telemedizin sind Ergänzungen geplant: So soll z. B. das Angebot ärztlicher Sprechstunden im Videoformat auf 30 Prozent begrenzt sein, wobei man in Ausnahmefällen, z. B. in der Pandemie, davon abweichen kann. Mein liebes Tagebuch, die Digitalisierung kommt nun doch voran.
Bald gibt es eine weitere Plattform im Gesundheitswesen: „gesund.de", ein Werk von Phoenix und Noventi. Der Start dieser nach eigenen Angaben „größten deutschen Gesundheitsplattform“ soll kurz bevorstehen. Phoenix und Noventi wollen mit dieser Plattform die Endverbraucher vollumfänglich abholen. Also, es soll nicht nur eine Vorbestell-App sein, sondern die User z. B. auch mit Arztpraxen vernetzen. Und bei Bedarf können sie eine eigene Gesundheitskarte anlegen. Wie man nun hörte, sollen die Apps von Phoenix („deine Apotheke“) und die von Noventi („callmyApo)“ wie zu erwarten in der neuen Plattform aufgehen, mit ihr verschmelzen. Apotheken, die diese Apps nutzen, werden quasi mit sanfter Hand zur neuen Plattform dirigiert, Widerstand zwecklos, oder? Mein liebes Tagebuch, die Migration der App-Daten zur Plattform gesund.de beginnt in Kürze – und die Apotheken, die bisher damit gearbeitet haben, werden ein „exklusives Vertragsangebot“ erhalten – wie das aussehen wird, bleibt abzuwarten. Für viele Apotheken, die „callmyApo“ nutzten, war die App-Nutzung im Rahmen ihrer Verbandmitgliedschaft oder über die VSA ohne Zusatzkosten möglich. Ob dies so bleiben wird?
10 Kommentare
Neu denken !
von Ulrich Ströh am 02.05.2021 um 12:47 Uhr
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AW: Neu denken
von H.Goslar am 02.05.2021 um 16:48 Uhr
AW: Neu denken
von Christian Giese am 03.05.2021 um 10:17 Uhr
E-Rezept.
von Roland Mückschel am 02.05.2021 um 11:59 Uhr
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@ Gert Müller
von Karl Friedrich Müller am 02.05.2021 um 11:08 Uhr
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Verzettelung
von Karl Friedrich Müller am 02.05.2021 um 9:35 Uhr
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AW: Verzettelung
von Gert Müller am 02.05.2021 um 10:19 Uhr
.
von Anita Peter am 02.05.2021 um 9:30 Uhr
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E Rezept
von Karl Friedrich Müller am 02.05.2021 um 9:13 Uhr
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AW: E Rezept
von Karl Friedrich Müller am 02.05.2021 um 9:21 Uhr
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