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30. April 2021
Schwitz, das ist noch mal gut gegangen: Das Zuweisungs- und Makelverbot für E-Rezepte soll wasserdicht werden. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat das Anliegen von uns Apothekers aufgegriffen, mit dem DVPMG (Digitale Versorgung und Pflege-Modernisierungs-Gesetz) sicherzustellen, dass eine Rezeptvermittlung durch Dritte auch wirklich verhindert wird. E-Rezepte dürfen nicht durch irgendwelche Geschäfte von Dritten gesammelt und an bestimmte Apotheken vermittelt werden. Für den Patienten, für die Patientin muss sichergestellt bleiben, dass sie ihr E-Rezept auch wirklich in „ihrer“ Apotheke einlösen können. Mit dem Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) war zwar bereits ein sozialrechtliches Zuweisungsverbot für Ärzte und ein Abspracheverbot im Apothekengesetz (§ 11 ApoG) eingeführt worden, das ausdrücklich auch elektronische Verordnungen einbezieht, außerdem für Dritte gilt und EU-Versandapotheken umfasst. Für diese Dritten ist es „unzulässig, Verschreibungen, auch in elektronischer Form, zu sammeln, an Apotheken zu vermitteln oder weiterzuleiten und dafür für sich oder andere einen Vorteil zu fordern, sich einen Vorteil versprechen zu lassen, anzunehmen oder zu gewähren“, heißt es. Doch diese Formulierung hielten Apothekenrechtsexperten und die ABDA nicht für ausreichend und wasserdicht: Es fehlte nämlich die Klarstellung, dass auch der E-Token des E-Rezepts vom Zuweisungs- und Makelverbot erfasst werden muss. Mein liebes Tagebuch, da sieht man mal, wie tief man in der digitalen Welt stecken muss, um zu wissen, dass zum E-Rezept auch ein E-Token gehört. Jetzt also, das BMG hat die ABDA-Forderung erhört und die neue Formulierung, die den E-Token umfasst, in den Änderungsantrag zum DVMPG aufgenommen. Und nun müssen nur noch die Koalitionsfraktionen die Formulierungshilfen aufgreifen, den Gesetzentwurf abschließend beraten und die Änderungsanträge beschließen. Dass dies so kommen wird, davon ist auszugehen – Ende Mai ist der letzte Durchgang im Bundesrat geplant und das Inkrafttreten Mitte des Jahres, gerade noch rechtzeitig für einen sicheren Start des E-Rezepts.
Nicht nur das Makel- und Zuweisungsverbot für E-Rezepte soll mit dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) besser und sicherer geregelt werden. Das DVMPG soll weitere Änderungen bringen, z. B.: Die Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte, die eigentlich bald der Vergangenheit angehören soll, wird ein wenig verlängert. Der Medikationsplan, die Notfalldaten und Hinweise zu persönlichen Erklärungen sollen dort auf Wunsch der Versicherten noch bis zum 1. Juli 2024 gespeichert werden können. Und noch in diesem Jahr soll der E-Medikationsplan kommen: Die Gematik wird verpflichtet, die Voraussetzungen für den E-Medikationsplan als eigene Online-Anwendung in der Telematikinfrastruktur bis zum 31. Oktober 2021 zu schaffen. Und auch beim Thema Telemedizin sind Ergänzungen geplant: So soll z. B. das Angebot ärztlicher Sprechstunden im Videoformat auf 30 Prozent begrenzt sein, wobei man in Ausnahmefällen, z. B. in der Pandemie, davon abweichen kann. Mein liebes Tagebuch, die Digitalisierung kommt nun doch voran.
Bald gibt es eine weitere Plattform im Gesundheitswesen: „gesund.de", ein Werk von Phoenix und Noventi. Der Start dieser nach eigenen Angaben „größten deutschen Gesundheitsplattform“ soll kurz bevorstehen. Phoenix und Noventi wollen mit dieser Plattform die Endverbraucher vollumfänglich abholen. Also, es soll nicht nur eine Vorbestell-App sein, sondern die User z. B. auch mit Arztpraxen vernetzen. Und bei Bedarf können sie eine eigene Gesundheitskarte anlegen. Wie man nun hörte, sollen die Apps von Phoenix („deine Apotheke“) und die von Noventi („callmyApo)“ wie zu erwarten in der neuen Plattform aufgehen, mit ihr verschmelzen. Apotheken, die diese Apps nutzen, werden quasi mit sanfter Hand zur neuen Plattform dirigiert, Widerstand zwecklos, oder? Mein liebes Tagebuch, die Migration der App-Daten zur Plattform gesund.de beginnt in Kürze – und die Apotheken, die bisher damit gearbeitet haben, werden ein „exklusives Vertragsangebot“ erhalten – wie das aussehen wird, bleibt abzuwarten. Für viele Apotheken, die „callmyApo“ nutzten, war die App-Nutzung im Rahmen ihrer Verbandmitgliedschaft oder über die VSA ohne Zusatzkosten möglich. Ob dies so bleiben wird?
10 Kommentare
Neu denken !
von Ulrich Ströh am 02.05.2021 um 12:47 Uhr
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AW: Neu denken
von H.Goslar am 02.05.2021 um 16:48 Uhr
AW: Neu denken
von Christian Giese am 03.05.2021 um 10:17 Uhr
E-Rezept.
von Roland Mückschel am 02.05.2021 um 11:59 Uhr
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@ Gert Müller
von Karl Friedrich Müller am 02.05.2021 um 11:08 Uhr
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Verzettelung
von Karl Friedrich Müller am 02.05.2021 um 9:35 Uhr
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AW: Verzettelung
von Gert Müller am 02.05.2021 um 10:19 Uhr
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von Anita Peter am 02.05.2021 um 9:30 Uhr
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E Rezept
von Karl Friedrich Müller am 02.05.2021 um 9:13 Uhr
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AW: E Rezept
von Karl Friedrich Müller am 02.05.2021 um 9:21 Uhr
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