Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

09.05.2021, 07:45 Uhr

Mehr Klarheit beim E-Rezept und auch wieder nicht. Und den Ärzten geht alles viel zu schnell mit der Digitalsierung. (Foto: Alex Schelbert)

Mehr Klarheit beim E-Rezept und auch wieder nicht. Und den Ärzten geht alles viel zu schnell mit der Digitalsierung. (Foto: Alex Schelbert)


5. Mai 2021

Trotz Corona: In diesem Jahr steht uns eine Bundestagswahl bevor. Die ersten Positionspapiere und Wunschzettel von Verbänden und Organisationen werden veröffentlicht. Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) fordert von einer neuen Bundesregierung u. a., die Selbstmedikation als eine wichtige Säule der Gesundheitsversorgung anzuerkennen. Der BAH will die Apothekenpflicht stärken, die Rolle der Apotheke weiter ausbauen und OTC-Switches fördern. Mein liebes Tagebuch, das klingt doch schon mal sehr gut! Aber es gibt noch weitere Forderungen pro Apotheke: Für mehr Arzneimitteltherapiesicherheit sollten in der elektronischen Patientenakte nicht nur die verschreibungspflichtigen Arzneimittel, sondern auch die apothekenpflichtigen Arzneimittel und Medizinprodukte berücksichtig werden. Und, ganz wichtig: Die freie Apothekenwahl müsse auch bei Einführung des E-Rezepts unbedingt erhalten bleiben. Eine Steuerung und Lenkung von Patienten z. B. durch Anreize dürfe es nicht geben. Mein liebes Tagebuch, sicher, auch wenn die Arzneimittel-Hersteller solche Forderungen nicht ganz uneigennützig aufstellen: Wir Apothekers können uns nur freuen, dass ein starker Pharmaverband auf der Seite der öffentlichen, inhabergeführten Apotheken steht und sie mit seinen Forderungen unterstützt.

 

Auch die ABDA hat ihre Wünsche an die neue Bundesregierung vorgelegt. Klar, da muss auch die wirtschaftliche Situation der Apotheke angesprochen werden. Wer sich da allerdings ganz konkrete Schritte erhofft, sucht sie auf dem ABDA-Wunschzettel vergeblich. Wie so oft geht’s da ein wenig kryptisch zu. Die ABDA spricht da von einem bewährten Dreiklang der Apotheke, der aus Expertise, niedrigschwelligem Zugang und den sozialen Funktionen der Apotheke in Gesundheitsfragen bestehe – und dieser Dreiklang sei unersetzbar und müsse über eine entsprechende Honorierungssystematik dauerhaft sichergestellt werden. Wow, mein liebes Tagebuch, ob das die Politik versteht? Kann man eine notwendige Honorarerhöhung und ein verlässliches Honorierungssystem nicht einfacher ausdrücken? Immerhin, deutlicher wird die ABDA beim Fremd- und Mehrbesitzverbot, an dem „zwingend festzuhalten“ sei. Und auch die freie Apothekenwahl müsse geschützt und die Vor-Ort-Apotheke gestärkt werden. Und ja, natürlich steht auf dem Wunschzettel auch, dass das Arzneimittel an den Vertriebsweg „der eigenverantwortlich, frei- und heilberuflich von Apotheker:innen geführten Apotheke“ gebunden bleiben muss samt einheitlichen Abgabepreis und einen Leistungs- und Qualitäts- anstelle eines Preiswettbewerbs. Alles richtig, leider sind diese Strukturen bereits ein bisschen durchlöchert. Und auch das wünscht sich die ABDA von einer neuen Regierung: Man müsse mehr Pharmazeutinnen und Pharmazeuten ausbilden, da der Bedarf noch wachse. Und die Arbeit in einer öffentlichen Apotheke müsse attraktiver werden als bisher. Stimmt, mein liebes Tagebuch, z. B. durch weniger Bürokratie. Da hätte schon in der Vergangenheit viel mehr Druck von der ABDA aufgebaut werden müssen.

 

Mittlerweile weiß man, wie die Papierform des E-Rezepts aussehen soll. Da hat man sich mal wieder richtig viel Mühe gemacht und alles reingepackt was geht, ins ausgedruckte (!)  elektronische Rezept. Mein liebes Tagebuch, wenn da mal die Ärztedrucker und die Apothekenscanner sauber mitspielen: Zwar kann auf einem „echten“ elektronischen Rezept immer nur ein Arzneimittel verordnet werden, auf einem Papierausdruck können dagegen die Daten für bis zu drei Arzneimittel stehen. Das bedeutet konkret: Verordnet der Arzt dem Versicherten drei Arzneimittel, enthält so ein Papierausdruck des E-Rezepts einschließlich Patientenangaben und Werbung für die E-Rezept-App insgesamt 5 (in Worten: fünf) 2D-Codes. Stark, oder? Mehr Fälschungssicherheit geht kaum. Mein liebes Tagebuch, angesichts so viel Mühe mit dem Papierausdruck deutet alles darauf hin, dass das nicht nur für kurze Zeit gemacht ist, sondern — für die Ewigkeit.



Peter Ditzel (diz), Apotheker / Herausgeber DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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2 Kommentare

„Der Arzt verordnet doch... .

von Gunnar Müller, Detmold am 09.05.2021 um 18:04 Uhr

.... aus seiner Arztsoftware heraus einen formell korrekten Datensatz.“ - Lieber Kollege Ditzel, das ist DER Witz des abgelaufenen und des 21. Jahrhunderts!
Fünf Euro netto für jeden Rückruf beim Arzt und für jedes Fax und einen Euro für jede Minute in der Warteschleife für diese permanente pharmazeutische Dienstleistung der Apotheken vor Ort und 5 Euro für jede Sonder-PZN!
Dazu 15 Euro für jede (bei solchen seit Jahren ausgefeilten Verträgen doch eigentlich überflüssige) Genehmigung (Bürokratie-Abbau bitte gerne und sofort!!) und 15 € für jede Bestellung eines ansonsten lieferunfähigen Arzneimittels beim Hersteller oder bei Pharmamall!
Eine 10 % – KickBack – Beteiligung an den Erträgen der KrankenKassen aus den Rahmenverträgen Für den Aufwand der Apotheken – insbesondere den Rede Aufwand mit den Patienten!
Und und und ....

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Geht nicht gibts nicht!

von Ulrich Ströh am 09.05.2021 um 8:46 Uhr

Zukünftige Apothekenplattformprojekte von Drittanbietern,,,
Ob nun mit Zuweisungsverbot oder ohne...

Warum überlassen Präsenzapotheken den Rezeptabrechnern und den Pharmalogistikern den Vortritt ?

Können wir das nicht selber, anstatt später Gebühren
dafür zu zahlen ?

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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