Wann die Kasse zahlt

Was ist bei der Abgabe von Botox zu beachten?

Stuttgart - 20.05.2021, 11:00 Uhr

Botox kann nicht nur Falten glätten, es ist auch bei bestimmten schweren Ekrankungen indiziert. (Foto: ronstik / AdobeStock)

Botox kann nicht nur Falten glätten, es ist auch bei bestimmten schweren Ekrankungen indiziert. (Foto: ronstik / AdobeStock)


Botox zur Faltenkorrektur 

Bekannter – und nicht zulasten der GKV abrechenbar – sind kosmetische Eingriffe mit Botox-Injektionen. Diese dienen etwa der Faltenkorrektur. Für fast jede Faltenart gibt es heute eine passende Behandlung. Die Lachfalten um die Augen, die Denkfalten auf der Stirn oder die steile Zornesfalte zwischen den Augenbrauen gehören zu den sogenannten mimischen Falten. Als Folge der aktiven Muskelbewegungen im Gesicht sind sie ideale Angriffspunkte für eine Behandlung mit Botulinumtoxin Typ A. Wird es in die Muskulatur injiziert, hemmt es die Übertragung der Nervenimpulse auf den Muskel. Als Folge der Muskelentspannung glätten sich die Falten und die Mimik verändert sich. 

Für die ästhetische Behandlung ist in Deutschland nur das Präparat Vistabel® von Allergan zugelassen. Es darf gemäß Zulassung zur „vorübergehenden Verbesserung des Aussehens von mittelstarken bis starken Falten der oberen Gesichtshälfte (Glabellafalten, Krähenfüße, horizontale Stirnfalten) bei Erwachsenen bei erheblicher psychologischer Belastung“ eingesetzt werden. 

Übernahmen der Behandlungskosten durch die Gesetzliche Krankenversicherung

Wenn es um die Korrektur von Schönheitsmakeln und Gesichtsfalten geht, ist Botox keine Kassenleistung. Wird es jedoch für bestimmte medizinischen Zwecke, für die es laut Fachinformation eine Zulassung hat, eingesetzt, ist es auch zulasten der GKV abrechenbar. Hierzu zählen folgende Indikationen:

Neurologische Erkrankungen:

  • Fokale Spastizität im Zusammenhang mit dynamischer Spitzfußstellung infolge von Spastizität bei gehfähigen Patienten mit infantiler Zerebralparese, die zwei Jahre oder älter sind
  • Fokale Spastizität des Handgelenks und der Hand bei erwachsenen Schlaganfallpatienten
  • Fokale Spastizität des Fußgelenks bei erwachsenen Schlaganfallpatienten
  • Blepharospasmus, hemifazialer Spasmus und koexistierende fokale Dystonien
  • Zervikale Dystonie (Torticollis spasmodicus)
  • Linderung der Symptome bei erwachsenen Patienten, die die Kriterien einer chronischen Migräne erfüllen. Das heißt Kopfschmerzen an mehr als 15 Tagen pro Monat, davon mindestens an acht Tagen mit Migräne und unzureichende Ansprache oder Unverträglichkeit auf prophylaktische Migräne-Medikation.

Blasenfunktionsstörungen:

  • Idiopathische überaktive Blase mit den Symptomen Harninkontinenz, imperativer Harndrang und Pollakisurie bei erwachsenen Patienten, die auf Anticholinergika nur unzureichend angesprochen oder diese nicht vertragen haben.
  • Harninkontinenz bei Erwachsenen mit neurogener Detrusorhyperaktivität bei neurogener Blase infolge einer stabilen subzervikalen Rückenmarksverletzung oder Multipler Sklerose.

Erkrankungen der Haut und mit der Haut verbundene Erkrankungen:

  • Starke, fortbestehende primäre Hyperhidrosis axillaris, die störende Auswirkungen auf die Aktivitäten des täglichen Lebens hat und mit einer topischen Behandlung nicht ausreichend kontrolliert werden kann.

Ob eine der genannten Erkrankungen vorliegt, kann und muss bei der Abgabe in der Apotheke nicht überprüft werden. 

Bei anderen Krankheitsbildern hängt die Kostenerstattung von dem jeweiligen Einzelfall ab und ist erst entweder nach Rücksprache mit der Krankenkasse oder einer Überprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK) zur Abrechnung über die GKV möglich.



Cornelia Neth, Autorin DAZ.online
redaktion@daz.online


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