COVID-19-Impfstoffe für Betriebsärzte

Apotheken bestellen ab 10. Juni digital

Berlin - 04.06.2021, 14:30 Uhr

Künftig können Apotheken auch COVID-19-Impfstoffe für Betriebsärzte über MSV3 bestellen. (Foto: Schelbert)

Künftig können Apotheken auch COVID-19-Impfstoffe für Betriebsärzte über MSV3 bestellen. (Foto: Schelbert)


Betriebs- und Privatärzte sollen blaues Rezept nutzen

Vorgesehen ist zudem, dass Betriebsärzte für die Bestellung der COVID-19-Impfstoffe ein blaues Privatrezept nutzen. „Es besteht die Möglichkeit, die Bestellung vorab per Fax an die Apotheke zu senden“, schreibt die ABDA. „Die Originalrezepte sind im Folgenden bei der Apotheke vor Abgabe der Impfstoffe einzureichen.“ Da auch für die Betriebsärzte gilt, dass Erst- und Zweitimpfungen bei derselben impfenden Stelle erfolgen sollen, sind den Angaben zufolge in den ersten Wochen zunächst nur Erstimpfungen und daher auch nur Bestellungen für die Erstimpfungen durch den Betriebsarzt möglich.

Im Gegensatz zur Kürzung der Bestellmengen für die Vertrags- und Privatärzte gibt es laut ABDA bei den Bestellungen für die Betriebsärzte eine Besonderheit: Für sie gibt das Bundesministerium für Gesundheit wöchentlich eine garantierte Mindestliefermenge bekannt. Gekürzt werden sollen dann nur die Bestellungen der Betriebsärzte, die über die Mindestliefermenge hinaus bestellt haben.

Darüber hinaus betont die Standesvertretung, dass die Vorgaben der Arzneimittel-Verschreibungsverordnung auch bei der Bestellung von COVID-19-Impfstoffen durch Betriebsärzte zu berücksichtigen sind. „Jeder impfende Betriebsarzt hat ein Rezept über die COVID-19-Impfstoffe auszustellen, aus dem sich die Identität des Betriebsarztes zweifelsfrei ergibt, und welches von ihm eigenhändig zu unterschreiben ist. Aufgrund dieser Vorgaben ist eine gebündelte Verordnung bei größeren Einheiten (überbetrieblichen betriebsärztlichen Diensten, Unternehmen mit festangestellten Betriebs-/Werksärzten) nicht möglich.“ Zur Erleichterung der Organisation sei bei größeren Einheiten jedoch eine gesammelte Übermittlung der Rezepte an die Apotheke möglich.



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.