COVID-19-Impfstoffe für Betriebsärzte

Apotheken bestellen ab 10. Juni digital

Berlin - 04.06.2021, 14:30 Uhr

Künftig können Apotheken auch COVID-19-Impfstoffe für Betriebsärzte über MSV3 bestellen. (Foto: Schelbert)

Künftig können Apotheken auch COVID-19-Impfstoffe für Betriebsärzte über MSV3 bestellen. (Foto: Schelbert)


Anpassungen an überarbeitete Allgemeinverfügung

Weitere Änderungen im ABDA-Leitfaden betreffen die Auswahl des Großhändlers: Ursprünglich war geplant gewesen, dass nur die vier bundesweit tätigen Grossisten – Sanacorp, Gehe, Phoenix und Noweda – COVID-19-Impfstoffe für Betriebsärztinnen und -ärzte ausliefern dürfen. Dagegen hatten unter anderem die zur Kooperation Pharma Privat gehörenden Großhändler protestiert – mit Erfolg. In einer am Mittwoch im Bundesanzeiger veröffentlichten Allgemeinverfügung stellt das BMG nun jedoch klar, dass alle Phagro-Mitlgliedsunternehmen und Partnergroßhändler (das ist einzig AEP) die Apotheken beliefern dürfen. Diese Neuerung hat die ABDA jetzt in ihr Dokument aufgenommen.

Was die Bestellungen von Privatärzten betrifft, hat die ABDA zudem die Formulierung an den Wortlaut der Allgemeinverfügung angepasst, welche Nachweise Mediziner vorlegen müssen, die sich an der Nationalen Impfkampagne beteiligen möchten, aber nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Im Leitfaden heißt es nun:


Privatärzte, die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, dürfen ebenfalls impfen, sofern sie die Tätigkeit in einer Arztpraxis nachgewiesen haben. Dazu müssen Sie der Apotheke spätestens bei der ersten Bestellung vorlegen:
 - eine von der zuständigen Landes- oder Bezirksärztekammer erteilte Bescheinigung über die Tätigkeit als Privatärztin oder Privatarzt, die aus einer Selbstauskunft der privatärztlich tätigen Person und einer Mitgliedsbescheinigung bei der jeweiligen Landes- oder Bezirksärztekammer besteht, und
 
- eine Bescheinigung des Verbandes der Privatärztlichen Verrechnungsstellen e.V. über ihre Registrierung im elektronischen Meldesystem des Verbandes der Privatärztlichen Verrechnungsstellen e.V.“

ABDA-Dokument „Versorgung mit COVID-19-Impfstoffen“ (Stand: 4. Juni)


Abgesehen von der einmaligen Vorlage dieser Nachweise soll die Belieferung von Privatärzten mit COVID-19-Impfstoffen weitgehend analog zur Belieferung von Vertragsärzten ablaufen. Sie nutzen lediglich das blaue Privatrezept statt des den Vertragsärzten vorbehaltenen Muster 16 für die Bestellung.



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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