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25. Juni 2021
Jetzt ist’s amtlich: Die neue Coronavirus-Testverordnung tritt am 1. Juli in Kraft. Sie ist u. a. eine Reaktion auf die vielen Coronavirus-Teststellen, die in den letzten Monaten aus dem Boden geschossen sind und deren Qualifikation und Abrechnungsgebaren nicht immer lege artis sind und waren. Die neue Verordnung bringt viel Sinnvolles und längst Überfälliges. Da kommt z. B. eine neue bundesweite Meldepflicht für positive Bürgertest-Ergebnisse. Aber sie regelt auch die Vergütung für die Bürgertests neu: Es gibt weniger Honorar für die Tests, aber mehr Doku-Pflichten. Was die neue Testverordnung sonst noch bringt, können Sie hier im Wortlaut lesen.
Ja, ja, unser liebes E-Rezept. Eigentliche hätte es nächste Woche, am 1. Juli, schon bundesweit an den Start gehen solle, doch daran glaubte eh keiner mehr. Jetzt wird das E-Rezept erstmal ein paar Monate in der Fokusregion Berlin-Brandenburg erprobt. Im vierten Quartal soll’s dann so nach und nach in ganz Deutschland ausgerollt werden, um dann schließlich ab 1. Januar 2022 so richtig durchstarten zu können. Mein liebes Tagebuch, seh’ ich das richtig, dass sich da gerade einige deiner Seiten vor Lachen nach oben rollen? Wart’s nur ab, es kommt! Ja, ja, es kommt, aber mit Sicherheit – meist ausgedruckt auf Papier. Es braucht noch a bisserl Zeit, bis es routinemäßig vom Arzt-Computer auf dem Smartphone landet. Ein Grund dafür könnte z. B. die mangelnde Bereitschaft der Ärztinnen und Ärzte hierzulande sein, auf das E-Rezept umzusteigen – sagte der Arzt Philipp Stachwitz vom health innovation hub beim Kongress des Bundesverbands Deutscher Versandapotheken (BVDVA) . Dieser „Hub“ ist eine Art Think Tank, der den Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zur Digitalisierung des Gesundheitswesen berät. Und warum zeigen sich die Doktores so zögerlich? Es sei derzeit „nicht augenfällig, dass das E-Rezept in den Praxen Vorteile bringt“, sagte Stachwitz. Derzeit laufe das Ausstellen von Muster-16-Rezepten so standardisiert und gut, da wolle man nur ungern etwas ändern, ist die Denke vieler Ärztinnen und Ärzte. Ach so, mein liebes Tagebuch, die sehen da kaum Vorteile und deswegen machen sie ungern mit. Kann man sich irgendwie nicht vorstellen, oder? Dabei ist das Ausstellen eines E-Rezepts, wenn die Technik läuft, doch vermutlich wesentlich einfacher und geschmeidiger als bei den Papierrezepten. Klar, die Hürde ist die Umstellungsphase, aber danach läuft es doch fast wie von selbst! Mein liebes Tagebuch, ich bin überzeugt, da sind wir Apothekers doch ein ganzes Stück weit technik-affiner. Und wir sehen, dass ein E-Rezept vom Handling her viele Vorteile bietet. Unser Problem ist da schon eher, wie man sicher verhindern kann, dass mit dem E-Rezept Schindluder und Geschäftemacherei getrieben wird. Wir fragen uns, ob das Makelverbot hält, was es verspricht. Der Arzt Philipp Stachwitz meinte, wenn seine Kolleginnen und Kollegen feststellen, dass ein geregeltes Arbeiten in den Praxen mit dem E-Rezept nicht möglich sei, solle man die Notbremse ziehen: „Wenn es nicht geht, dann müssen wir es halt wieder abschalten, dann geht es eben einfach nicht.“ Nun, mein liebes Tagebuch, dass es soweit kommt, glaube ich eher nicht. Ein Zurück gibt es nicht mehr. Die Ärzte werden über kurz oder lang auch zum E-Rezept finden (müssen). Ich bin überzeugt, dass Spahn die ärztliche Unlust beim E-Rezept nicht akzeptieren wird. Jetzt stellt sich nur noch die Frage, ob Spahn dann noch Bundesgesundheitsminister ist.
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von Michael Folk am 27.06.2021 um 12:21 Uhr
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