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DAV, VDARZ und GKV-Spitzenverband einigen sich
So laufen Abgabe und Abrechnung in der Hochwasserregion
Vermerk „Hochwasser“ wird eingeführt
Vor dem Hintergrund der Notlage wird eine Sonder-PZN mit den Faktoren 5 (Rabattarzneimittel nicht verfügbar) oder 6 (Rabattarzneimittel + vier preisgünstigste Arzneimittel oder Rabattarzneimittel + preisgünstige Importarzneimittel nicht verfügbar) sowie mit Vermerk „Hochwasser“ eingeführt. Damit sollen die Apothekerinnen und Apotheker befähigt werden, wie im Notdienst die verfügbaren und zur Verordnung passenden Arzneimittel abgeben zu können. Wenn die Abgaberegelungen des Rahmenvertrages nicht eingehalten werden können, sollen diese Rezepte auch aufgrund eines dringenden Falls entsprechend gekennzeichnet werden können.
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Mit einigen Kassenärztlichen Vereinigungen ist sogar besprochen, dass für die erneuten Verordnungen von Arzneimitteln für GKV-Versicherte, deren Arzneimittel durch das Hochwasser verloren gegangen sind, Rezepte als Ersatzverordnung von den zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Ärztinnen und Ärzten mit dem Zusatz „Hochwasser“ gekennzeichnet werden. Die Apotheken sollen diese Rezepte dann mit dem entsprechenden Sonderkennzeichen zusätzlich kenntlich machen.
Aus Kreisen des VDARZ und des DAV heißt es, dass man mit diesen Empfehlungen unverzüglich und angemessen auf die Notlage reagieren will, in der sich die Apotheken und betroffenen Patienten seit fast zwei Wochen befinden. Die Arzneimittelversorgung könne nur dann gewährleistet werden, wenn die Abrechnungsmodalitäten sowie die formalen Vorgaben erfüllt werden. Dies sei vor dem Hintergrund der großflächigen Hochwasserkatastrophe eine besondere Herausforderung. Sehr erfreut sei man darüber, dass auch der GKV-Spitzenverband mitgezogen hat und die Empfehlungen unterstützt.
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